Wem gehört mein Müll?

Mülltonnen für Restmüll sind Privateigentum. Sie gehören dem

Eigentümer der Wohnung oder des Hauses. Ist die Wohnung

vermietet, ist der Mieter Besitzer dieser Mülltonne.

Der Müll ist Privateigentum und hört dem Besitzer oder

Eigentümer der Mülltonne. Noch nicht einmal die Polizei darf im

Müll wühlen, wenn sie keinen Durchsuchungsbefehl hat.

Die Papiertonnen sind Eigentum des Landkreises und werden

den Nutzern normalerweise kostenfrei überlassen.

Es ist nicht gestattet, Müll aus einer anderen Mülltonnen zu entnehmen oder darin herumzuwühlen.

Erst nach Abholung ist der Müll Eigentum der Entsorgungsfirma. Das gilt auch für Sperrmüll auf der

Straße.

Es gilt zwar nach BGB § 959, dass eine bewegliche Sache herrenlos wird, wenn der Eigentümer in

der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. Das gilt aber nicht für

Müll.

Denn dieser wird auf die Straße gestellt, weil er abgeholt werden soll und nicht weil er der

Allgemeinheit zur Verfügung stehen soll. Müll oder Altpapier ist also so lange Eigentum des

Besitzers, bis er vom Entsorgungsunternehmen abgeholt worden ist.

Es ist also Diebstahl, wenn jemand etwas aus einer anderen Mülltonne entnimmt. Für Sperrmüll gibt

es allerdings in einigen Städten Ausnahmen. Dort ist dann geregelt, dass der Sperrmüll den

Wirtschaftsbetrieben gehört, sowie er auf der Straße abgestellt wird.

Genaue Regelungen der Städte findet man in der Abfallsatzung. Auf jeden Fall aber gehört der

Sperrmüll nicht der Allgemeinheit, wenn er auf der Straße steht.

Müll ist privateigentum

nur 8,30 € statt 14,90 €

noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Bild, Büro AMK Rechtsportal

Wem gehört mein Müll

Mülltonnen für Restmüll sind Privateigentum. Sie

gehören dem Eigentümer der Wohnung oder des

Hauses. Ist die Wohnung vermietet, ist der Mieter

Besitzer dieser Mülltonne.

Der Müll ist Privateigentum und hört dem Besitzer

oder Eigentümer der Mülltonne. Noch nicht einmal

die Polizei darf im Müll wühlen, wenn sie keinen

Durchsuchungsbefehl hat.

Die Papiertonnen sind Eigentum des Landkreises

und werden den Nutzern normalerweise kostenfrei

überlassen.

Müll ist privateigentum

Es ist nicht gestattet, Müll aus einer anderen

Mülltonnen zu entnehmen oder darin

herumzuwühlen. Erst nach Abholung ist der Müll

Eigentum der Entsorgungsfirma. Das gilt auch für

Sperrmüll auf der Straße.

Es gilt zwar nach BGB § 959, dass eine

bewegliche Sache herrenlos wird, wenn der

Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu

verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. Das gilt

aber nicht für Müll.

Denn dieser wird auf die Straße gestellt, weil er

abgeholt werden soll und nicht weil er der

Allgemeinheit zur Verfügung stehen soll. Müll oder

Altpapier ist also so lange Eigentum des Besitzers,

bis er vom Entsorgungsunternehmen abgeholt

worden ist.

Es ist also Diebstahl, wenn jemand etwas aus

einer anderen Mülltonne entnimmt. Für Sperrmüll

gibt es allerdings in einigen Städten Ausnahmen.

Dort ist dann geregelt, dass der Sperrmüll den

Wirtschaftsbetrieben gehört, sowie er auf der

Straße abgestellt wird.

Genaue Regelungen der Städte findet man in der

Abfallsatzung. Auf jeden Fall aber gehört der

Sperrmüll nicht der Allgemeinheit, wenn er auf der

Straße steht.

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noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
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