Nein! Jeder muss nur das bezahlen, was er bestellt
hat. Es sei denn, es ist ausdrücklich zwischen den
Gästen, dem letzten Gast und dem Wirt vereinbart,
dass eben dieser Gast auch die noch offenen
Beträge Aller zahlt. Es muss zwischen allen
Beteiligten unmissverständlich so angesprochen
worden sein. Oft wird genau diese Regelung auch
ausgenutzt.
Eine Gruppe kommt ins Restaurant, setzt sich
an einen gemeinsamen Tisch, jeder bestellt für
sich und irgendwann gehen die ersten Gäste
einfach und einer bleibt sitzen.
Er behauptet dann, die anderen eigentlich gar nicht
gekannt zu haben. Der Wirt hat dann Pech gehabt.
Das sind Ausnahmefälle, kommt aber vor. Genauso
hätte der Wirt Pech, wenn ein Gast für alle bestellt
und irgendwann einfach geht. Die anderen
müssten das, was sie laut Bestellung konsumiert
haben, nicht bezahlen.
Zum Schluss bezahlen oder gleich nach jedem
Getränk?
Es ist reine Kulanz eines Restaurants, wenn Gäste
bezahlen, bevor sie gehen. Normalerweise könnte
ein Kellner nach jedem Getränk sofort abkassieren.
Ein Gast hat also kein Recht darauf, erst zu zahlen,
nachdem er mehrere Getränke und Speisen zu
sich genommen hat.
Das was mit einem Mal bestellt wird, müsste nach
Erhalt auch sofort gezahlt werden. Es ist aber nicht
die übliche Praxis in Kneipen und Restaurants.
Man schließt in einer Gaststätte einen Kaufvertrag
ab, auch wenn man nur ein Bier trinkt.
Der Kaufvertrag ist zustandegekommen, wenn das
Bier gereicht wird und im Gegenzug das Geld
übergeben wird. (Ein Kaufvertrag ist gleich
Angebot und Annahme des Angebots. Der Wirt
bietet ein Bier für 3 Euro an und der Gast nimmt
das Angebot an, in dem er das Bier entgegennimmt
und zahlt). Somit ist ein Kaufvertrag
zustandegekommen. Muss der Gast erst nach 5
Bier und einem Essen zahlen, hat der Wirt ihm
praktisch Kredit gegeben.
Gibt es ein Recht auf Reservierung?
Es gibt kein Recht auf Reservierung. Niemand
kann also darauf bestehen, dass ihm ein
Restaurant einen Tisch reserviert. Die meisten
Speiserestaurants nehmen aber
Tischreservierungen an.
Wer einen Tisch reserviert hat, zum reservierten
Termin auch im Restaurant erscheint und dennoch
bis zu 15 Minuten und länger warten muss, bis er
seinen Tisch zugewiesen bekommt, hat Anspruch
auf Schadensersatz. Er könnte nach 15 Minuten
gehen und sich die Fahrtkosten erstatten lassen
oder auch die Mehrkosten, wenn er in ein anderes
Restaurant geht. Mit Berufung auf § 611 BGB.
Reserviert jemand für eine größere Personenzahl
(Hochzeit, Geburtstag usw.) und das auch noch
auf eine genaue Anzahl, also bspw. für 100
Personen und es kommen aber nur 80 Personen,
muss er trotzdem für 100 Gäste zahlen. Abgesagt
werden, sollte immer mindestens 2 Tage vorher.
Dann kann der Wirt meistens keine
Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ein Restaurant könnte aber auch für kleinere, nicht
abgesagte, Reservierungen Schadensersatz
verlangen. Allerdings ist das meistens schwierig,
weil telefonisch reserviert wurde und der Gast mit
Adresse gar nicht bekannt ist. Weiterhin kann ein
Wirt nur Schadensersatz verlangen, wenn er einen
tatsächlichen Schaden auch nachweisen kann.
Muss man Leitungswasser im Restaurant
bezahlen?
Der Wirt kann Geld für das Wasser verlangen. Also
sollte man vorher fragen, ob das Wasser aus dem
Hahn etwas kostet. Erst einmal ist Wasser nicht
kostenlos erhältlich. Die Wasserwerke berechnen
jeden Liter, den man verbraucht. Das gilt für
Privathaushalte sowie auch für Firmen.
Außerdem erbringt ein Kellner eine Dienstleistung,
in dem er ein Glas nimmt, Wasser einfüllt und es
dem Gast überreicht. Anschließend muss das
Glas auch noch gespült werden. Auch wenn es
sich hierbei nur um geringe Kosten handelt, es
entstehen diese aber.
Es sollte also nicht als selbstverständlich
gelten, ein Glas Wasser umsonst zu
bekommen. Ein “Danke” ist immer angebracht.
Denn die meisten Gastronomien setzen ein Glas
Wasser nicht mit auf die Rechnung.
In der Gaststätte bar bezahlen?
In einer Gaststätte müssen und können Gäste
immer in bar bezahlen. Der Wirt kann Barzahlung
verlangen. Ein Gast hat kein Recht darauf, mit
Kreditkarte oder mit einer anderen Bankkarte zu
zahlen. Das ist nur möglich, wenn das Restaurant
damit wirbt, dass andere Zahlungsarten möglich
sind.
nur 8,30 € statt 14,90 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)