Muss der Letzte aus der Runde die Rechnung

zahlen?

Nein! Jeder muss nur das bezahlen, was er bestellt hat. Es sei denn, es ist ausdrücklich zwischen den Gästen, dem letzten Gast und dem Wirt vereinbart, dass eben dieser Gast auch die noch offenen Beträge Aller zahlt. Es muss zwischen allen Beteiligten unmissverständlich so angesprochen worden sein. Oft wird genau diese Regelung auch ausgenutzt. Eine Gruppe kommt ins Restaurant, setzt sich an einen gemeinsamen Tisch, jeder bestellt für sich und irgendwann gehen die ersten Gäste einfach und einer bleibt sitzen. Er behauptet dann, die anderen eigentlich gar nicht gekannt zu haben. Der Wirt hat dann Pech gehabt. Das sind Ausnahmefälle, kommt aber vor. Genauso hätte der Wirt Pech, wenn ein Gast für alle bestellt und irgendwann einfach geht. Die anderen müssten das, was sie laut Bestellung konsumiert haben, nicht bezahlen. Zum Schluss bezahlen oder gleich nach jedem Getränk? Es ist reine Kulanz eines Restaurants, wenn Gäste bezahlen, bevor sie gehen. Normalerweise könnte ein Kellner nach jedem Getränk sofort abkassieren. Ein Gast hat also kein Recht darauf, erst zu zahlen, nachdem er mehrere Getränke und Speisen zu sich genommen hat. Das was mit einem Mal bestellt wird, müsste nach Erhalt auch sofort gezahlt werden. Es ist aber nicht die übliche Praxis in Kneipen und Restaurants. Man schließt in einer Gaststätte einen Kaufvertrag ab, auch wenn man nur ein Bier trinkt. Der Kaufvertrag ist zustandegekommen, wenn das Bier gereicht wird und im Gegenzug das Geld übergeben wird. (Ein Kaufvertrag ist gleich Angebot und Annahme des Angebots. Der Wirt bietet ein Bier für 3 Euro an und der Gast nimmt das Angebot an, in dem er das Bier entgegennimmt und zahlt). Somit ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. Muss der Gast erst nach 5 Bier und einem Essen zahlen, hat der Wirt ihm praktisch Kredit gegeben. Gibt es ein Recht auf Reservierung? Es gibt kein Recht auf Reservierung. Niemand kann also darauf bestehen, dass ihm ein Restaurant einen Tisch reserviert. Die meisten Speiserestaurants nehmen aber Tischreservierungen an. Wer einen Tisch reserviert hat, zum reservierten Termin auch im Restaurant erscheint und dennoch bis zu 15 Minuten und länger warten muss, bis er seinen Tisch zugewiesen bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Er könnte nach 15 Minuten gehen und sich die Fahrtkosten erstatten lassen oder auch die Mehrkosten, wenn er in ein anderes Restaurant geht. Mit Berufung auf § 611 BGB.
Reserviert jemand für eine größere Personenzahl (Hochzeit, Geburtstag usw.) und das auch noch auf eine genaue Anzahl, also bspw. für 100 Personen und es kommen aber nur 80 Personen, muss er trotzdem für 100 Gäste zahlen. Abgesagt werden, sollte immer mindestens 2 Tage vorher. Dann kann der Wirt meistens keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Restaurant könnte aber auch für kleinere, nicht abgesagte, Reservierungen Schadensersatz verlangen. Allerdings ist das meistens schwierig, weil telefonisch reserviert wurde und der Gast mit Adresse gar nicht bekannt ist. Weiterhin kann ein Wirt nur Schadensersatz verlangen, wenn er einen tatsächlichen Schaden auch nachweisen kann. Muss man Leitungswasser im Restaurant bezahlen? Der Wirt kann Geld für das Wasser verlangen. Also sollte man vorher fragen, ob das Wasser aus dem Hahn etwas kostet. Erst einmal ist Wasser nicht kostenlos erhältlich. Die Wasserwerke berechnen jeden Liter, den man verbraucht. Das gilt für Privathaushalte sowie auch für Firmen. Außerdem erbringt ein Kellner eine Dienstleistung, in dem er ein Glas nimmt, Wasser einfüllt und es dem Gast überreicht. Anschließend muss das Glas auch noch gespült werden. Auch wenn es sich hierbei nur um geringe Kosten handelt, es entstehen diese aber. Es sollte also nicht als selbstverständlich gelten, ein Glas Wasser umsonst zu bekommen. Ein “Danke” ist immer angebracht. Denn die meisten Gastronomien setzen ein Glas Wasser nicht mit auf die Rechnung. In der Gaststätte bar bezahlen? In einer Gaststätte müssen und können Gäste immer in bar bezahlen. Der Wirt kann Barzahlung verlangen. Ein Gast hat kein Recht darauf, mit Kreditkarte oder mit einer anderen Bankkarte zu zahlen. Das ist nur möglich, wenn das Restaurant damit wirbt, dass andere Zahlungsarten möglich sind.

nur 8,30 € statt 14,90 €

noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Bild, Büro AMK Rechtsportal

Muss der Letzte aus der Runde die Rechnung

zahlen?

Nein! Jeder muss nur das bezahlen, was er bestellt hat. Es sei denn, es ist ausdrücklich zwischen den Gästen, dem letzten Gast und dem Wirt vereinbart, dass eben dieser Gast auch die noch offenen Beträge Aller zahlt. Es muss zwischen allen Beteiligten unmissverständlich so angesprochen worden sein. Oft wird genau diese Regelung auch ausgenutzt. Eine Gruppe kommt ins Restaurant, setzt sich an einen gemeinsamen Tisch, jeder bestellt für sich und irgendwann gehen die ersten Gäste einfach und einer bleibt sitzen. Er behauptet dann, die anderen eigentlich gar nicht gekannt zu haben. Der Wirt hat dann Pech gehabt. Das sind Ausnahmefälle, kommt aber vor. Genauso hätte der Wirt Pech, wenn ein Gast für alle bestellt und irgendwann einfach geht. Die anderen müssten das, was sie laut Bestellung konsumiert haben, nicht bezahlen. Zum Schluss bezahlen oder gleich nach jedem Getränk? Es ist reine Kulanz eines Restaurants, wenn Gäste bezahlen, bevor sie gehen. Normalerweise könnte ein Kellner nach jedem Getränk sofort abkassieren. Ein Gast hat also kein Recht darauf, erst zu zahlen, nachdem er mehrere Getränke und Speisen zu sich genommen hat. Das was mit einem Mal bestellt wird, müsste nach Erhalt auch sofort gezahlt werden. Es ist aber nicht die übliche Praxis in Kneipen und Restaurants. Man schließt in einer Gaststätte einen Kaufvertrag ab, auch wenn man nur ein Bier trinkt. Der Kaufvertrag ist zustandegekommen, wenn das Bier gereicht wird und im Gegenzug das Geld übergeben wird. (Ein Kaufvertrag ist gleich Angebot und Annahme des Angebots. Der Wirt bietet ein Bier für 3 Euro an und der Gast nimmt das Angebot an, in dem er das Bier entgegennimmt und zahlt). Somit ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. Muss der Gast erst nach 5 Bier und einem Essen zahlen, hat der Wirt ihm praktisch Kredit gegeben. Gibt es ein Recht auf Reservierung? Es gibt kein Recht auf Reservierung. Niemand kann also darauf bestehen, dass ihm ein Restaurant einen Tisch reserviert. Die meisten Speiserestaurants nehmen aber Tischreservierungen an. Wer einen Tisch reserviert hat, zum reservierten Termin auch im Restaurant erscheint und dennoch bis zu 15 Minuten und länger warten muss, bis er seinen Tisch zugewiesen bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Er könnte nach 15 Minuten gehen und sich die Fahrtkosten erstatten lassen oder auch die Mehrkosten, wenn er in ein anderes Restaurant geht. Mit Berufung auf § 611 BGB.
Reserviert jemand für eine größere Personenzahl (Hochzeit, Geburtstag usw.) und das auch noch auf eine genaue Anzahl, also bspw. für 100 Personen und es kommen aber nur 80 Personen, muss er trotzdem für 100 Gäste zahlen. Abgesagt werden, sollte immer mindestens 2 Tage vorher. Dann kann der Wirt meistens keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Restaurant könnte aber auch für kleinere, nicht abgesagte, Reservierungen Schadensersatz verlangen. Allerdings ist das meistens schwierig, weil telefonisch reserviert wurde und der Gast mit Adresse gar nicht bekannt ist. Weiterhin kann ein Wirt nur Schadensersatz verlangen, wenn er einen tatsächlichen Schaden auch nachweisen kann. Muss man Leitungswasser im Restaurant bezahlen? Der Wirt kann Geld für das Wasser verlangen. Also sollte man vorher fragen, ob das Wasser aus dem Hahn etwas kostet. Erst einmal ist Wasser nicht kostenlos erhältlich. Die Wasserwerke berechnen jeden Liter, den man verbraucht. Das gilt für Privathaushalte sowie auch für Firmen. Außerdem erbringt ein Kellner eine Dienstleistung, in dem er ein Glas nimmt, Wasser einfüllt und es dem Gast überreicht. Anschließend muss das Glas auch noch gespült werden. Auch wenn es sich hierbei nur um geringe Kosten handelt, es entstehen diese aber. Es sollte also nicht als selbstverständlich gelten, ein Glas Wasser umsonst zu bekommen. Ein “Danke” ist immer angebracht. Denn die meisten Gastronomien setzen ein Glas Wasser nicht mit auf die Rechnung. In der Gaststätte bar bezahlen? In einer Gaststätte müssen und können Gäste immer in bar bezahlen. Der Wirt kann Barzahlung verlangen. Ein Gast hat kein Recht darauf, mit Kreditkarte oder mit einer anderen Bankkarte zu zahlen. Das ist nur möglich, wenn das Restaurant damit wirbt, dass andere Zahlungsarten möglich sind.

nur 8,30 € statt 14,90 €

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