Widerspruch Verwarnungsgeld
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Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei bis
zu 10 kmh?
Im Ausland erhaltene Knöllchen müssen bezahlt
werden. Nur mit Österreich gab es bisher ein
Vollstreckungshilfeabkommen. Jetzt gilt das auch
in anderen EU-Ländern.
Danach sollen die deutschen Behörden Bußgelder
ab 25 Euro eintreiben. Als Ausnahme gilt nur, wenn
der Fahrer des Autos nicht identifizierbar ist.
Auch für geringe Tempoverstöße gibt es eine
Verwarnung und das können bei bis zu 10 km/h 20
Euro außerorts und 30 Euro innerorts kosten.
Bei Beträgen zwischen 5 und 55 Euro erhält zahlt
man ein Verwarnungsgeld. Ab 60 Euro spricht man
von einem Bußgeld.
Bezahlt man ein Verwarnungsgeld, wird kein
Bußgeldverfahren eingeleitet und es entstehen
keine zusätzliche Kosten.
Den Bescheid erhält man innerhalb von 6 Wochen
nach dem Verkehrsverstoß. Bei Bußgeldbescheid
kann es bis zu 3 Monate dauern.
Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld
Gegen ein Verwarnungsgeld kann kein Einspruch
eingelegt werden. Wenn der Betroffene mit der
Verwarnung bzw. dem Verwarnungsgeld nicht
einverstanden ist, muss er zunächst die
Zahlungsfrist verstreichen lassen und das dann
eingeleitete Bußgeldverfahren abwarten.
Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird ein
Bußgeld erhoben. Die Nichtzahlung wird so
gewertet, als dass man das Verwarnungsgeld nicht
anerkennt und auch nicht zahlen will. Deswegen
folgt darauf dann auch das Bußgeld.
Das Verwarnungsgeld muss innerhalb einer Woche
bezahlt werden. Eine Verjährung gibt es nicht.