Langzeitarbeitslose müssen jede
zumutbare legale Beschäftigung
annehmen
Ein Hilfebedürftiger, muss jede zumutbare
Arbeit aufnehmen, die geeignet ist,
Bedürftigkeit zu vermeiden oder den
Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt
einzugliedern. Von der Zumutbarkeit
ausgenommen sind Arbeiten zu denen der
erwerbsfähige Hilfebedürftige von seinen
Kräften her nicht in der Lage ist, diese
auszuführen, deren Ausübung die Erziehung
eines Kindes gefährden würde.
Die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren
ist ein anerkannter Grund für den Ausschluss
einer zumutbaren Arbeit.
Auch die Bezahlung unter dem
Mindestlohn kann ein Grund sein,
eine Arbeit abzulehnen.
Die Erziehung eines über 3 Jahre alten
Kindes ist in der Regel nicht gefährdet, wenn
unter Berücksichtigung der familiären
Verhältnisse die Betreuung des Kindes in
einer Tageseinrichtung oder in einer
Tagespflege sichergestellt ist. Die Agentur für
Arbeit und das Jobcenter sollen darauf
hinwirken, dass Alleinerziehenden eine
Tagesbetreuung vorrangig angeboten wird.
Urteile: Infolge der Arbeitslosigkeit war ein
Mediziner über mehrere Monate hinweg
nicht mehr in der Lage, seinen
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem
Kind aus früherer Ehe nachzukommen.
Seine geschiedene Ehefrau erstattete
Strafanzeige wegen vorsätzlicher
Unterhaltspflichtverletzung.
Das Gericht hielt einen Berufswechsel in
eine Hilfsarbeitertätigkeit z.B. Bauberufe,
Gartenbau oder Gastronomie für zumutbar,
wenn keine Aussicht besteht, im erlernten
Beruf wieder unterzukommen.
Ein-Euro-Jobber müssen auch eine
Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche
grundsätzlich hinnehmen. Lehnen
Bürgergeld-Empfänger die
Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab,
kann ihnen das Bürgergeld gekürzt werden.
Zumutbare Arbeiten sind auch
Erwerbstätigkeiten und Maßnahmen zur
Eingliederung in den Arbeitsmarkt - die nicht
dem Beruf oder der zuletzt ausgeübten
Erwerbstätigkeit entsprechen, - die in
Hinblick auf den gelernten Beruf und der
erworbenen Qualifikation als geringwertiger
anzusehen sind - deren Beschäftigungsort
weiter entfernt vom Wohnort ist als ein
früherer Beschäftigungsort deren
Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei
bisherigen Beschäftigungen.
Zumutbarkeit
Langzeitarbeitslose müssen jede zumutbare
legale Beschäftigung annehmen, auch wenn
diese nicht ihrer Qualifikation oder ihrer
bisherigen Tätigkeit entspricht.
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter
können aber nicht auffordern, einen Mini-
Job oder Ähnliches anzunehmen. Die
Vermittlung in Leiharbeit ist zumutbar. Die
angebotene Arbeit muss nicht angenommen
werden, wenn der Lohn 30% unter Tarif
liegt. - ab dem 7. Monat das
Nettoeinkommen abzüglich
Werbungskosten niedriger als das
Arbeitslosengeld ist, - die Hin- und Rückfahrt
länger als 2,5 Stunden dauert. Bei
Beschäftigungen unter 6 Stunden gelten 2
Stunden.
Wenn keine Familie/Kinder vorhanden
ist, ist ab dem 4. Monat der
Arbeitslosigkeit ein Umzug zumutbar. Es
gibt weitere Ausnahmeregelungen, z. B.
können Eltern die Vermittlung in eine
Schichtarbeit ablehnen.
Genau so können gesundheitliche
Einschränkungen ein Grund für eine
Ablehnung sein. In den ersten drei Monaten
der Arbeitslosigkeit ist eine Stelle für
Arbeitslosengeldbeziehende nicht zumutbar,
wenn der Arbeitslohn niedriger ist als 80%
des letzten Bruttolohns, nach dem das
Arbeitslosengeld berechnet wird.
Eine Bezahlung unter dem normalen
Tariflohn oder ortsüblichen Standards ist
legitim.
Aus personenbezogenen Gründen ist
eine Beschäftigung einem Arbeitslosen
insbesondere nicht zumutbar, wenn das
daraus erzielbare Arbeitsentgelt
erheblich niedriger ist als das der
Bemessung des Arbeitslosengeldes
zugrunde liegende Arbeitsentgelt.
Zumutbare Arbeit für Bürgergeld
Emfpänger
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