Ergänzende Darlehen vom Jobcenter
Es können auf Antrag Darlehen gewährt
werden, wenn sich ein
Bürgergeld/Empfänger in einer Notlage
befindet und er Geld nicht aus seinem
Regelsatz aufbringen kann.
Was fast immer der Fall sein dürfte.
Darlehen an Mitglieder von
Haushaltsgemeinschaften im Sinne des § 19
Abs. 1 Satz 2 können an einzelne Mitglieder
oder an mehrere gemeinsam vergeben
werden. Regelung des § 105 Abs. 2.
Die Darlehensgewährung für
Bürgergeld/Empfänger ist im SGB II (§ 23)
geregelt.
“Sofern Leistungen für Unterkunft und
Heizung erbracht werden, können auch
Schulden übernommen werden, soweit das
zur Sicherung der Unterkunft oder zur
Behebung einer vergleichbaren Notlage
gerechtfertigt ist.
Hat ein Mieter bereits eine fristlose
Kündigung erhalten und es ist die einzige
Möglichkeit, Obdachlosigkeit zu verhindern,
in dem die Mietschulden übernommen
werden, dann muss das Jobcenter ein
Darlehen für die Mietschulden gewähren.
(Hier sind aber Änderungen geplant)
So sollen Darlehen für
Mietschulden nicht mehr
gewährt werden, wenn der
Hilfeempfänger die Zahlungen
nicht an den Vermieter
weitergeleitet hat, weil er das
Geld für nicht notwendige
Anschaffungen verwendet hat.
Geldleistungen sollen als Darlehen auch
erbracht werden, um Arbeitslosigkeit zu
verhindern oder eine Arbeitsaufnahme zu
fördern.
Das umfasst: Übergangsbeihilfe. (Geld als
Übergangszahlung bis zum ersten Lohn)
Geld für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte
(Ausrüstungsbeihilfe),
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die
Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zu
einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), b)
tägliche Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
Nach dem SGB II können auch
folgende Darlehen gewährt
werden: § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II:
- Eigentümerdarlehen bei Instandhaltung und
Reparatur
- Mietkaution.
- Leistungen zur Eingliederung von
Selbstständigen
Es ist nicht immer Bedingung, dass jemand
Bürgergeld/Empfängersein muss, um solche
Darlehen zu erhalten.
Muss das Jobcenter einen
Führerschein bezahlen?
Das Jobcenter muss Bürgergeld/ Bezieher
einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch
eine Arbeitsstelle entsteht.
Das neue Arbeitsverhältnis muss
sozialversicherungpflichtig sein. Es gilt also
nicht bei einem Minijob.
Es muss eine Bescheinigung der Fahrschule
vorgelegt werden und vom zukünftigen
Arbeitgeber bestätigt werden, dass mit einem
Führerschein ein Arbeitsverhältnis
zustandekommt. Diese Kosten werden dann
im Rahmen einer Fortbildung übernommen.
Es kann auch ein Darlehen für den Kauf
eines Autos gewährt werden.
Das ist aber nur möglich, wenn der
Bürgergeld/Empfänger nachweisen kann,
dass der Weg zur Arbeit mit öffentlichen
Verkehrsmitteln nicht möglich ist.
Auch hier muss ein Arbeitsvertrag oder eine
Bescheinigung vom AG und ein
Kaufvorvertrag vorgelegt werden. Das Auto
darf aber nicht mehr als 1500 Euro kosten.
Darlehen der Eltern mindert
Bürgergeld-Bezüge
Erhält ein Bürgergeld/Empfänger Geld von
seinen Eltern zur Überbrückung von
finanziellen Engpässen, rechtfertigt das eine
Neuberechnung des Bedarfs und die
Minderung der Bürgergeld-Bezüge durch das
Jobcenter.
“Ein übergewichtiger Bürgergeld/Empfänger
hat Anspruch auf ein Darlehen, damit er sich
eine neue Hose in Übergröße kaufen kann.
Wird ein Darlehen gezahlt, behält das Amt
10 Prozent des Regelbetrages monatlich
für die Rückzahlung ein. (§ 23 Abs.1 S.3
SGB II).
Bürgergeld/Empfänger können auch ein
Darlehen erhalten, wenn Haushaltsgeräte
kaputt gehen und dringend Neue benötigt
werden. Dazu zählen bsw. eine
Waschmaschine und auch ein Kühlschrank.
Ein Fernseher zählt nicht dazu.
Das Jobcenter kann aber auch auf ein
Möbellager verweisen, wenn diese Geräte
dort erhältlich sind.
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