Schwangerschaft
  Schwangere Frauen erhalten Zuschüsse 
  zum Bürgergeld.
  Wer schwanger ist, darf sich auch eine 
  eigene Wohnung nehmen und kann vom 
  Jobcenter nicht gezwungen werden, wieder 
  bei den Eltern zu wohnen. 
  Handelt es sich dabei um eine Wohnung mit 
  einer angemessenen Miete, muss das 
  Jobcenter auch die Kosten dafür  
  übernehmen. 
  Eine Schwangerschaft ist ein Grund für einen 
  Umzug. Ob es der Auszug bei den Eltern ist 
  oder der Einzug in eine größere Wohnung. 
  Auch die Umzugskosten müssen dann vom 
  Jobcenter übernommen werden, wenn diese 
  vor dem Umzug beantragt werden. 
  Wenn Eltern aber ein  Haus haben und es 
  darin eine abgeschlossene Wohneinheit gibt, 
  welche die schwangere Tochter nutzen 
  könnte, wird vom Jobcenter geprüft, ob eine 
  Auszug trotzdem notwendig ist und somit 
  bezahlt wird.
  
 
  
Mehrbedarf und 
  Schwangerschaftsbedarfe für 
  Auszubildende 
  Auszubildende können gem. § 27 Abs. 2 
  SGB II den Mehrbedarfen und auch 
  Erstausstattungen für Bekleidung und 
  Erstausstattung bei Schwangerschaft und 
  Geburt erhalten. 
  Schwangere Bürgergeld/ Empfängerinnen 
  erhalten nach der 12. 
  Schwangerschaftswoche Kosten für einen 
  Mehrbedarf in Höhe von 17 % der 
  Regelleistung. Die Zahlung beginnt mit dem 
  Beginn der 13. Schwangerschaftswoche und 
  endet mit dem Tag der Geburt.
  Mit der Gewährung des Mehrbedarfs werden 
  erhöhte Aufwendungen abgegolten, die 
  typischerweise mit der Schwangerschaft 
  verbunden sind. 
  Dieser Mehrbedarf muss aber beantragt 
  werden. Gegebenfalls wird die Vorlage 
  des Mutterpasses verlangt.
  Genauso kann Schwangerschaftsbekleidung 
  beantragt werden. 
  Üblicherweise wird gebraucht: 
   1 Mantel/Jacke
   1 Umstandskleid
   1 Freizeit-/Jogginganzug
   2 Umstandshosen
     2 Umstandsblusen
     2 Pullover
  * 1 Paar Schuhe
  * 2 Unterhemden
  * 7 Schlüpfer
  * 1 Umstandsmieder
  * 2 Umstandsbüstenhalter
  * 2 Still-Büstenhalter
  * 2 Umstandsstrumpfhosen
  * 4 Nachthemden
  * 1 Bademantel/Morgenrock
  * 1 Umstandsbadeanzug
     Reinigungsbedarf
  Es wird aber u.U. auch geprüft, ob der 
  Kindesvater zahlungsfähig ist. Denn dieser 
  ist vorrangig verpflichtet für diese Hilfen 
  aufzukommen. Schwangerschaftsbekleidung 
  wird nicht rückwirkend bewilligt.
  Was auch nachvollziehbar ist.
 
  
 
 
 
 
   
 
 
 
 
   
 
 
  Allerdings wird nachgefragt, ob nicht 
  noch Kleidung vorhanden ist, wenn es 
  sich nicht um das erste Kind handelt.
  12 - 8 Wochen vor dem Geburtstermin steht 
  Schwangeren eine Erstausstattung für das 
  Baby zu.
  Benötigt eine Hilfebedürftige 
  Schwangerschaftsbekleidung in Größen, die 
  nicht handelsüblich sind, besteht Anspruch 
  auf Zahlung eines zusätzlichen Betrages als 
  Darlehen.
  Das Jobcenter kann verlangen, dass die 
  Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest 
  oder eine Hebamme bestätigt wird.
  Übernimmt die Mutter nach der Geburt die 
  Pflege und Erziehung alleine, hat sie 
  zudem einen Anspruch auf den 
  Mehrbedarf für Alleinerziehende.
  
 
  
 
 
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