Bürgergeld und Anrechnung
Urlaubsgeld
10 Euro Grenze
Einnahmen, die 10 Euro innerhalb eines
Kalendermonats nicht übersteigen, sind
nicht anzurechnen. Bisher wurden Beträge
von 50 Euro pro Jahr nicht angerechnet.
Somit wurde der Beitrag auf 120 Euro im
Jahr erhöht.
Pflegekinder
Einnahmen für Pflegekinder sind bereits ab
dem dritten Kind und nicht, wie bisher, ab
dem vierten Kind, entsprechend
anzurechnen, vgl. § 11a Abs. 3 Nr. 1 SGB II.
Einnahmen aus einer Tagespflege sind gem.
§ 11a Abs. 3 Nr. 2 SGB II komplett
anzurechnen, bisher erfolgte keine
Anrechnung.
Anrechnung Einkommen auf
Bürgergeld (Urlaubsgeld)
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind
anzurechnende Einkommen. Einmalige
Einnahmen sind in dem Monat zu
berücksichtigen, in dem sie anfallen.
Urlaubsgeld wird üblicherweise im
Urlaubsmonat für den Urlaub aufgebraucht.
Der angemessene Zeitraum wäre dann ein
Monat.
Ist das Urlaubsgeld so hoch, dass der
sozialrechtliche Bedarf überschritten wird,
darf der Betrag nur in dem Monat
angerechnet werden, in dem er ausgezahlt
wurde.
Das kann dazu führen, dass in diesem einem
Monat, dann kein Bürgergeld ausgezahlt
wird. Früher wurde das Urlaubsgeld auf
mehrere Monate aufgeteilt.
Weihnachtsgeld wird zum großen Teil im
Dezember verbraucht bzw. in dem Monat, in
dem man es erhält. Der "angemessene
Zeitraum" ist ein Monat. Als Einkommen
gelten grundsätzlich alle Geldeinnahmen des
Antragstellers und aller Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft sowie alle Einnahmen,
die als in Geld messbare Werte zählen, die
während des Bewilligungszeitraumes erzielt
werden.
Dazu gehören: Einnahmen aus Arbeit,
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld,
Lohnnachzahlungen, Arbeitslosengeld,
Krankengeld, Kindergeld,
Unterhaltsleistungen, Steuererstattungen,
Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung, Kapital- und Zinserträge sowie
Eigenheimzulage. Auch Lottogewinne fallen
unter Einkommen.
Die Weihnachtsbeihilfe gibt es
bundesweit nur für Heimbewohner die
unter das SGB XII fallen.
Wenn einzelne Kommunen Beihilfen
gewähren sind das individuelle
Entscheidungen der Gemeindeverwaltungen.
Nur einige wenige Kommunen zahlen eine
Weihnachtsbeihilfe (Weihnachtsgeld).
Das sind die, denen es finanziell besser
geht, als andere Gemeinden. Die wenigsten
Städte und Gemeinden können sich ein
Weihnachtsgeld erlauben. Sozialausgaben
durch gestiegene Kosten für Unterkunft und
Heizung der Langzeitarbeitslosen werden
immer höher.
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