Die Auszahlung von Bürgergeld ist nur 
  kostenfrei, wenn die Überweisung auf ein 
  Konto erfolgt. Es sollte also ein Konto 
  angegeben werden. Es kann auch ein Konto 
  einer anderen Person sein. Das Jobcenter 
  überweist das Geld auf das Konto, was im 
  Antrag angegeben wurde. Auch wenn der 
  Kontoinhaber ein Anderer ist.
  Ansonsten erhalten die Bürgergeld 
  Empfänger eine „Zahlungsanweisung zur 
  Verrechnung“, die sie sich bei jeder Post 
  oder Postbank bar auszahlen lassen können. 
  Damit entstehen aber pauschale Kosten in 
  Höhe von 2,10 €, die sofort vom 
  Auszahlungsbetrag einbehalten werden. 
  Wenn man nachweisen kann, dass die 
  Einrichtung eines Kontos nicht möglich 
  ist, entfallen diese Kosten. 
  Zu den Pauschalkosten von 2,10 € kommen 
  die Auszahlungsgebühren der Bank oder 
  Post hinzu. Einzelbeträge unter 10 € werden 
  nicht ausgezahlt, sondern bis zu diesem 
  Betrag gesammelt. Man kann sich die 
  Bürgergeld Leistungen auch bar auszahlen 
  lassen. Das erfolgt über einen Scheck, der 
  bei der Deutschen Post eingelöst werden 
  kann. 
  
 
  Oft haben die Ämter auch direkt im Gebäude 
  selbst eine Auszahlungsstelle. 
  Die Leistungen zur Sicherung des 
  Lebensunterhalts werden monatlich 
  im Voraus gezahlt. 
  Dabei wird jeder volle Monat mit 30 
  Kalendertagen berechnet. Stehen 
  Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, 
  werden für jeden Tag 1/30 der monatlichen 
  Leistung gezahlt. 
  Das Jobcenter überweist rechtzeitig, damit 
  man am ersten Arbeitstag des Monats über 
  den Zahlungsbetrag verfügen kann. Jeder 
  Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, 
  welches im Guthaben geführt werden kann, 
  daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein 
  solches Konto angelegt werden. Hierbei sind 
  das "Konto für Jedermann" oder das "P-
  Konto" interessant.  
  Die Jobcenter überweisen Bürgergeld immer 
  so, dass es am Letzten Tag im Monat auf 
  dem Konto ist. Bei vielen Bürgergeld 
  Empfängern ist der Betrag auch meisten 
  schon am vorletzten Tag im Monat auf dem 
  Konto.
  Ist das nicht der Fall sein, sollte man 
  schnell beim Jobcenter anrufen oder 
  auch anders dort nachfragen. Weil dann 
  davon auszugehen ist, dass es einen 
  Grund für die Nichtzahlung gibt.  Nur in 
  den seltensten Fällen liegt es an den 
  Banken.
  
 
 
 
 
 
 
   
 
 
  
 
 
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