Oft haben die Ämter auch direkt im Gebäude selbst eine Auszahlungsstelle.

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden monatlich im Voraus gezahlt.

Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, werden für jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt. Das Jobcenter überweist rechtzeitig, damit man am ersten Arbeitstag des Monats über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein solches Konto angelegt werden. Hierbei sind das "Konto für Jedermann" oder das "P-Konto" interessant. Die Jobcenter überweisen Bürgergeld immer so, dass es am Letzten Tag im Monat auf dem Konto ist. Bei vielen Bürgergeld Empfängern ist der Betrag auch meisten schon am vorletzten Tag im Monat auf dem Konto. Ist das nicht der Fall sein, sollte man schnell beim Jobcenter anrufen oder auch anders dort nachfragen. Weil dann davon auszugehen ist, dass es einen Grund für die Nichtzahlung gibt. Nur in den seltensten Fällen liegt es an den Banken.
Die Auszahlung von Bürgergeld ist nur kostenfrei, wenn die Überweisung auf ein Konto erfolgt. Es sollte also ein Konto angegeben werden. Es kann auch ein Konto einer anderen Person sein. Das Jobcenter überweist das Geld auf das Konto, was im Antrag angegeben wurde. Auch wenn der Kontoinhaber ein Anderer ist. Ansonsten erhalten die Bürgergeld Empfänger eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“, die sie sich bei jeder Post oder Postbank bar auszahlen lassen können. Damit entstehen aber pauschale Kosten in Höhe von 2,10 €, die sofort vom Auszahlungsbetrag einbehalten werden.

Wenn man nachweisen kann, dass die Einrichtung eines Kontos nicht möglich ist, entfallen diese Kosten.

Zu den Pauschalkosten von 2,10 € kommen die Auszahlungsgebühren der Bank oder Post hinzu. Einzelbeträge unter 10 € werden nicht ausgezahlt, sondern bis zu diesem Betrag gesammelt. Man kann sich die Bürgergeld Leistungen auch bar auszahlen lassen. Das erfolgt über einen Scheck, der bei der Deutschen Post eingelöst werden kann.
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Wenn man nachweisen kann, dass die

Einrichtung eines Kontos nicht möglich

ist, entfallen diese Kosten.

Zu den Pauschalkosten von 2,10 € kommen die Auszahlungsgebühren der Bank oder Post hinzu. Einzelbeträge unter 10 € werden nicht ausgezahlt, sondern bis zu diesem Betrag gesammelt. Man kann sich die Bürgergeld Leistungen auch bar auszahlen lassen. Das erfolgt über einen Scheck, der bei der Deutschen Post eingelöst werden kann.
Oft haben die Ämter auch direkt im Gebäude selbst eine Auszahlungsstelle.

Die Leistungen zur Sicherung des

Lebensunterhalts werden monatlich

im Voraus gezahlt.

Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, werden für jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt. Das Jobcenter überweist rechtzeitig, damit man am ersten Arbeitstag des Monats über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein solches Konto angelegt werden. Hierbei sind das "Konto für Jedermann" oder das "P- Konto" interessant. Die Jobcenter überweisen Bürgergeld immer so, dass es am Letzten Tag im Monat auf dem Konto ist. Bei vielen Bürgergeld Empfängern ist der Betrag auch meisten schon am vorletzten Tag im Monat auf dem Konto. Ist das nicht der Fall sein, sollte man schnell beim Jobcenter anrufen oder auch anders dort nachfragen. Weil dann davon auszugehen ist, dass es einen Grund für die Nichtzahlung gibt. Nur in den seltensten Fällen liegt es an den Banken.
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