Die Auszahlung von Bürgergeld ist nur
kostenfrei, wenn die Überweisung auf ein
Konto erfolgt. Es sollte also ein Konto
angegeben werden. Es kann auch ein Konto
einer anderen Person sein. Das Jobcenter
überweist das Geld auf das Konto, was im
Antrag angegeben wurde. Auch wenn der
Kontoinhaber ein Anderer ist.
Ansonsten erhalten die Bürgergeld
Empfänger eine „Zahlungsanweisung zur
Verrechnung“, die sie sich bei jeder Post
oder Postbank bar auszahlen lassen können.
Damit entstehen aber pauschale Kosten in
Höhe von 2,10 €, die sofort vom
Auszahlungsbetrag einbehalten werden.
Wenn man nachweisen kann, dass die
Einrichtung eines Kontos nicht möglich
ist, entfallen diese Kosten.
Zu den Pauschalkosten von 2,10 € kommen
die Auszahlungsgebühren der Bank oder
Post hinzu. Einzelbeträge unter 10 € werden
nicht ausgezahlt, sondern bis zu diesem
Betrag gesammelt. Man kann sich die
Bürgergeld Leistungen auch bar auszahlen
lassen. Das erfolgt über einen Scheck, der
bei der Deutschen Post eingelöst werden
kann.
Oft haben die Ämter auch direkt im Gebäude
selbst eine Auszahlungsstelle.
Die Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts werden monatlich
im Voraus gezahlt.
Dabei wird jeder volle Monat mit 30
Kalendertagen berechnet. Stehen
Leistungen nicht für einen vollen Monat zu,
werden für jeden Tag 1/30 der monatlichen
Leistung gezahlt.
Das Jobcenter überweist rechtzeitig, damit
man am ersten Arbeitstag des Monats über
den Zahlungsbetrag verfügen kann. Jeder
Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto,
welches im Guthaben geführt werden kann,
daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein
solches Konto angelegt werden. Hierbei sind
das "Konto für Jedermann" oder das "P-
Konto" interessant.
Die Jobcenter überweisen Bürgergeld immer
so, dass es am Letzten Tag im Monat auf
dem Konto ist. Bei vielen Bürgergeld
Empfängern ist der Betrag auch meisten
schon am vorletzten Tag im Monat auf dem
Konto.
Ist das nicht der Fall sein, sollte man
schnell beim Jobcenter anrufen oder
auch anders dort nachfragen. Weil dann
davon auszugehen ist, dass es einen
Grund für die Nichtzahlung gibt. Nur in
den seltensten Fällen liegt es an den
Banken.
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