Haushaltsvorstand ist, wer die Hauptkosten trägt. Also die Kosten für Strom, Telefon und sonstige Kosten, die jeden Monat entstehen.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften

Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder versorgen. Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Es reicht aber nicht die Aussage allein aus, dass es eben nicht so ist. Hier muss notfalls ein Mitarbeiter vom Jobcenter in die Wohnung gelassen werden oder es müssen auch Kontoauszüge oder ähnliches als Beweis vorgelegt werden. Nach drei Jahren gilt eine Lebensgemeinschaft als eheähnlich. Ein erwerbsfähiger Bürgergeld-Empfänger hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters, wenn ein Lebenspartner leistungsfähig ist.

Wer mit einem Bedürftigen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, muss jedoch nicht sofort für

ihn aufkommen.

Das Gericht geht erst nach einem Zusammenleben von mindestens drei Jahren von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft aus. Eheähnliche Gemeinschaft erst bei mindestens einjähriger Partnerschaft

Urteile:

Erst wenn eine eheähnliche Gemeinschaft mindestens ein Jahr besteht, handelt es sich um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung – abgesehen von besonderen Umständen wie etwa der Sorge um gemeinsame Kinder. Wenn eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, können nach § 9 Abs. 2 Satz 1 (SGB II) im Sinne der Bedarfsgemeinschaft bei der Ermittlung der Sozialleistungen das Einkommen und Vermögen des Partners geltend gemacht werden.

eheähnliche Gemeinschaft und Bürgergeld

Wohnt ein Hilfebedürftiger mit einem Partner zusammen, kann das Jobcenter darin eine "eheähnliche Gemeinschaft" sehen und das wie eine Familiengemeinschaft behandeln, also den gemeinsamen Bedarf feststellen und darauf gemeinsames Einkommen anrechnen. Voraussetzung für eine eheähnliche Gemeinschaft ist, dass eine Frau und ein Mann eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, also wie ein Ehepaar wirtschaften. Das kann in Ausnahmefällen sogar der Fall sein, wenn man in getrennten Wohnungen lebt. Es muss sich um eine "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" handeln. Sobald das Jobcenter eine "Eheähnliche Gemeinschaft" festgestellt hat, kann es sein, dass ein Bedürftiger nicht mehr den Regelsatz als Haushaltsvorstand, sondern nur noch als Haushaltsangehöriger bekommt.

Einkommen und Vermögen des Partners eines Bürgergeld-Empfängers dürfen erst

angerechnet werden, wenn das Paar mindestens ein Jahr lang zusammenlebt.

Dabei handelt es sich nicht um eine starre Zeitgrenze. Keinesfalls darf aber von einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden, wenn das Paar erst eine gemeinsame Wohnung "auf Probe" hat. Dann kann noch nicht von einer "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" geredet werden. Eine Liebesbeziehung zu einem Partner mit ausreichendem Einkommen reicht für die Kürzung von Bürgergeld nicht aus. Gesetzliche Voraussetzung für die Verweigerung sei eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Eine kurzfristige Liebesbeziehung sei damit nicht vergleichbar und es besteht in der Regel auch nicht die Absicht den anderen finanziell zu unterstützen.
Unterstellung Lebensgemeinschaft Jobcenter Widerspruch Musterschreiben Bürgergeldrechner Hintergrund und Foto oben Rechtsanwaltskanzlei
im Sonderangebot bis zum:
16,90 nur 8,30 €
Ratgeber Bürgergeld zum Download

eheähnliche Gemeinschaft und

Bürgergeld

Wohnt ein Hilfebedürftiger mit einem Partner zusammen, kann das Jobcenter darin eine "eheähnliche Gemeinschaft" sehen und das wie eine Familiengemeinschaft behandeln, also den gemeinsamen Bedarf feststellen und darauf gemeinsames Einkommen anrechnen. Voraussetzung für eine eheähnliche Gemeinschaft ist, dass eine Frau und ein Mann eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, also wie ein Ehepaar wirtschaften. Das kann in Ausnahmefällen sogar der Fall sein, wenn man in getrennten Wohnungen lebt. Es muss sich um eine "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" handeln. Sobald das Jobcenter eine "Eheähnliche Gemeinschaft" festgestellt hat, kann es sein, dass ein Bedürftiger nicht mehr den Regelsatz als Haushaltsvorstand, sondern nur noch als Haushaltsangehöriger bekommt.

Einkommen und Vermögen des Partners

eines Bürgergeld-Empfängers dürfen erst

angerechnet werden, wenn das Paar

mindestens ein Jahr lang zusammenlebt.

Dabei handelt es sich nicht um eine starre Zeitgrenze. Keinesfalls darf aber von einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden, wenn das Paar erst eine gemeinsame Wohnung "auf Probe" hat. Dann kann noch nicht von einer "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" geredet werden. (Landessozialgericht Hamburg) Eine Liebesbeziehung zu einem Partner mit ausreichendem Einkommen reicht für die Kürzung von Bürgergeld nicht aus. Gesetzliche Voraussetzung für die Verweigerung sei eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Eine kurzfristige Liebesbeziehung sei damit nicht vergleichbar und es besteht in der Regel auch nicht die Absicht den anderen finanziell zu unterstützen.
Haushaltsvorstand ist, wer die Hauptkosten trägt. Also die Kosten für Strom, Telefon und sonstige Kosten, die jeden Monat entstehen.

Eheähnliche

Lebensgemeinschaften

Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder versorgen. Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Es reicht aber nicht die Aussage allein aus, dass es eben nicht so ist. Hier muss notfalls ein Mitarbeiter vom Jobcenter in die Wohnung gelassen werden oder es müssen auch Kontoauszüge oder ähnliches als Beweis vorgelegt werden. Nach drei Jahren gilt eine Lebensgemeinschaft als eheähnlich. Ein erwerbsfähiger Bürgergeld-Empfänger hat keinen Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters, wenn ein Lebenspartner leistungsfähig ist.

Wer mit einem Bedürftigen in einer

nichtehelichen Lebensgemeinschaft

lebt, muss jedoch nicht sofort für ihn

aufkommen.

Das Gericht geht erst nach einem Zusammenleben von mindestens drei Jahren von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft aus. Eheähnliche Gemeinschaft erst bei mindestens einjähriger Partnerschaft

Urteile:

Erst wenn eine eheähnliche Gemeinschaft mindestens ein Jahr besteht, handelt es sich um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung – abgesehen von besonderen Umständen wie etwa der Sorge um gemeinsame Kinder. Wenn eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, können nach § 9 Abs. 2 Satz 1 (SGB II) im Sinne der Bedarfsgemeinschaft bei der Ermittlung der Sozialleistungen das Einkommen und Vermögen des Partners geltend gemacht werden.
Unterstellung Lebensgemeinschaft Jobcenter Widerspruch Musterschreiben Berechnung Bürgergeld online
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Rechtsportal
im Sonderangebot bis zum:
16,90 nur 8,30 €
Ratgeber Bürgergeld zum Download