Bürgergeld für Ausländer
Ausländer benötigen eine unbeschränkte
Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung.
Ansonsten erhalten sie Leistungen nur dann,
wenn die Aufnahme einer Beschäftigung
durch die BA erlaubt werden könnte.
Keine Leistungen erhalten Asylbewerber,
Bürgerkriegsflüchtlinge sowie geduldete
Ausländer, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
selbst dann nicht, wenn sie zuvor gearbeitet
haben. Ausländer können also entweder
Bürgergeld oder Asylgeld erhalten.
In Deutschland erhält ein anerkannter
Flüchtling 391 Euro. Und sie bekommen
neben diesem Sockelbetrag noch Leistungen
für Unterkunft und Heizung in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen.
Ein Flüchtling erhält in Deutschland
in einer Erstaufnahmeeinrichtung:
Unterkunft
Strom und Heizung
Ausstattung (Möbel etc)
Kleidung
Essen
Getränke
Hygienebedarf
Spielzeug
Medikamente
Sowie Bargeld / Taschengeld in Höhe von
143 € für einen Erwachsenen und 85 - 92 €
je Kind....
Bürger der neuen EU-Staaten haben nur ein stark
eingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht.
(Tschechische Republik, Republik Estland,
Republik Zypern, Republik Lettland, Republik
Litauen, Republik Ungarn, Republik Malta,
Republik Polen).
Schon nach einer kurzfristigen Beschäftigung in
Deutschland haben Arbeitnehmer aus anderen EU-
Staaten Anspruch auf Sozialleistungen.
Auch ein Migrant, der nie in Deutschland
gearbeitet hat, kann unbefristet Bürgergeld
erhalten. Das gilt allerdings nur für Zuwanderer
aus 17 europäischen Ländern.
Ausländische Langzeitarbeitslose haben den
gleichen unbefristeten Anspruch auf Hartz IV wie
Deutsche - wenn sie aus bestimmten europäischen
Staaten kommen.
Seit 2012 gibt es aber keine Hartz-IV-Leistungen
mehr für Zuwanderer, die aus einem der 17
Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommen
(EFA) von 1953 kommen. Dazu gehören Spanien,
Portugal und Griechenland.
Arbeitssuchende Europäer haben in Deutschland
zwar keinen Anspruch auf Bürgergeld, sie können
aber Sozialhilfe beantragen.
Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben
Ausländer, wenn sie nur nach Deutschland
kommen, um eine Arbeit zu suchen. Also,
nach Deutschland kommen, Bürgergeld
erhalten und dann erst eine Arbeitsstelle
suchen, das geht nicht.
Wenn ein EU-Bürger nach Deutschland
einreist, bekommt er in den ersten drei
Monaten grundsätzlich kein Bürgergeld.
Anschließend prüfen die Jobcenter, ob der
Bürger zum Zwecke der Arbeitssuche ins
Land gekommen ist.
Wenn aber ein EU Bürger eine Arbeitsstelle
in Deutschland annimmt, deswegen hierher
zieht und seinen Job jedoch wieder verliert,
hat er Anspruch auf bestimmte
Sozialleistungen.
Hat ein EU-Bürger mehr als ein Jahr in
Deutschland gearbeitet und damit auch
Beiträge in die Arbeitslosenversicherung
eingezahlt, hat auch er so wie ein
deutscher Arbeitsnehmer einen Anspruch
auf ALG I.
EU-Bürger, die weniger als ein Jahr
beschäftigt waren und arbeitslos werden,
können Bürgergeld beantragen. Es wird aber
von den Jobcentern geprüft, ob der
Arbeitnehmer vielleicht selbst seinen Job
aufgegeben hat oder ob er gekündigt wurde
und auch keine Schuld am Verlust des
Arbeitsplatzes trägt.
Bürgergeld wird sechs Monate gezahlt.
Solange behält ein arbeitsloser EU-Bürger
seinen Erwerbstätigen-Status. Sobald er
wieder als Arbeitssuchender eingestuft wird,
erlischt auch der Anspruch auf Bürgergeld.
Wer als selbstständiger EU-Bürger
nachweisen kann, dass er ernsthaft ein
Gewerbe betreibt, hat auch einen
Erwerbstätigen-Status. Geht ein EU-Bürger
mit seinem Unternehmen pleite, kann er
Bürgergeld beantragen. Reichen seine
Einnahmen zum Leben nicht aus, kann er
beim Jobcenter eine Aufstockung
beantragen.
Auch dann werden die Anträge auf
Bürgergeld aber genau geprüft.
Steueranmeldung, Kundenstamm und
Umsätze müssen vorgelegt werden.
Also einfach ein Gewerbe anmelden und
wenn es nicht funktioniert, Bürgergeld
beantragen, so einfach ist es auch nicht. Es
muss ein Konzept mit Erfolgsaussichten für
ein Gewerbe vorhanden sein.
Das Problem ist, dass das Gewerbeamt
bei einer Gewerbeanmeldung nicht prüft,
ob ein Geschäft Aussicht auf Erfolg
haben könnte. Jeder kann ein Gewerbe
anmelden.
Das Jobcenter kann aber verlangen, dass
ein Gewerbe aufgegeben wird und
stattdessen ein Vollzeitjob angenommen
werden muss.
Widerspruch Ablehnung
Bürgergeld Antrag
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