Bürgergeld für Ausländer
Ausländer benötigen eine unbeschränkte
Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung.
Ansonsten erhalten sie Leistungen nur dann, wenn
die Aufnahme einer Beschäftigung durch die BA
erlaubt werden könnte.
Keine Leistungen erhalten Asylbewerber,
Bürgerkriegsflüchtlinge sowie geduldete Ausländer,
die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, selbst
dann nicht, wenn sie zuvor gearbeitet haben.
Ausländer können also entweder Bürgergeld oder
Asylgeld erhalten.
In Deutschland erhält ein anerkannter Flüchtling
391 Euro. Und sie bekommen neben diesem
Sockelbetrag noch Leistungen für Unterkunft und
Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.
Ein Flüchtling erhält in Deutschland in einer
Erstaufnahmeeinrichtung:
Unterkunft
Strom und Heizung
Ausstattung (Möbel etc)
Kleidung
Essen
Getränke
Hygienebedarf
Spielzeug
Medikamente
Sowie Bargeld / Taschengeld in Höhe von 143 € für
einen Erwachsenen und 85 - 92 € je Kind....
Bürger der neuen EU-Staaten haben nur ein stark
eingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht.
(Tschechische Republik, Republik Estland,
Republik Zypern, Republik Lettland, Republik
Litauen, Republik Ungarn, Republik Malta,
Republik Polen).
Schon nach einer kurzfristigen Beschäftigung in
Deutschland haben Arbeitnehmer aus anderen EU-
Staaten Anspruch auf Sozialleistungen.
Auch ein Migrant, der nie in Deutschland
gearbeitet hat, kann unbefristet Bürgergeld
erhalten. Das gilt allerdings nur für Zuwanderer
aus 17 europäischen Ländern.
Ausländische Langzeitarbeitslose haben den
gleichen unbefristeten Anspruch auf Hartz IV wie
Deutsche - wenn sie aus bestimmten europäischen
Staaten kommen.
Seit 2012 gibt es aber keine Hartz-IV-Leistungen
mehr für Zuwanderer, die aus einem der 17
Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommen
(EFA) von 1953 kommen. Dazu gehören Spanien,
Portugal und Griechenland.
Arbeitssuchende Europäer haben in Deutschland
zwar keinen Anspruch auf Bürgergeld, sie können
aber Sozialhilfe beantragen.
Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben Ausländer,
wenn sie nur nach Deutschland kommen, um eine
Arbeit zu suchen. Also, nach Deutschland
kommen, Bürgergeld erhalten und dann erst eine
Arbeitsstelle suchen, das geht nicht.
Wenn ein EU-Bürger nach Deutschland einreist,
bekommt er in den ersten drei Monaten
grundsätzlich kein Bürgergeld. Anschließend
prüfen die Jobcenter, ob der Bürger zum Zwecke
der Arbeitssuche ins Land gekommen ist.
Wenn aber ein EU Bürger eine Arbeitsstelle in
Deutschland annimmt, deswegen hierher zieht
und seinen Job jedoch wieder verliert, hat er
Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen.
Hat ein EU-Bürger mehr als ein Jahr in
Deutschland gearbeitet und damit auch
Beiträge in die Arbeitslosenversicherung
eingezahlt, hat auch er so wie ein deutscher
Arbeitsnehmer einen Anspruch auf ALG I.
EU-Bürger, die weniger als ein Jahr beschäftigt
waren und arbeitslos werden, können Bürgergeld
beantragen. Es wird aber von den Jobcentern
geprüft, ob der Arbeitnehmer vielleicht selbst
seinen Job aufgegeben hat oder ob er gekündigt
wurde und auch keine Schuld am Verlust des
Arbeitsplatzes trägt.
Bürgergeld wird sechs Monate gezahlt. Solange
behält ein arbeitsloser EU-Bürger seinen
Erwerbstätigen-Status. Sobald er wieder als
Arbeitssuchender eingestuft wird, erlischt auch der
Anspruch auf Bürgergeld.
Wer als selbstständiger EU-Bürger nachweisen
kann, dass er ernsthaft ein Gewerbe betreibt, hat
auch einen Erwerbstätigen-Status. Geht ein EU-
Bürger mit seinem Unternehmen pleite, kann er
Bürgergeld beantragen. Reichen seine Einnahmen
zum Leben nicht aus, kann er beim Jobcenter eine
Aufstockung beantragen.
Auch dann werden die Anträge auf Bürgergeld
aber genau geprüft. Steueranmeldung,
Kundenstamm und Umsätze müssen vorgelegt
werden.
Also einfach ein Gewerbe anmelden und wenn es
nicht funktioniert, Bürgergeld beantragen, so
einfach ist es auch nicht. Es muss ein Konzept mit
Erfolgsaussichten für ein Gewerbe vorhanden
sein.
Das Problem ist, dass das Gewerbeamt bei
einer Gewerbeanmeldung nicht prüft, ob ein
Geschäft Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Jeder kann ein Gewerbe anmelden.
Das Jobcenter kann aber verlangen, dass ein
Gewerbe aufgegeben wird und stattdessen ein
Vollzeitjob angenommen werden muss.
Widerspruch Ablehnung
Bürgergeld Antrag
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