Ausbleibende Lohnzahlung
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste
zu entrichten. Ist die Vergütung nach
Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem
Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu
entrichten." (Meistens ist der Zeitabschnitt ein
Monat)
Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig.
Erst muss erst arbeiten, danach muss der
Arbeitgeber den Lohn zahlen.
Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte
Monatsvergütung vereinbart ist, dann muss der
Arbeitgeber auch erst nach dem Ablauf des
jeweiligen Monats, also am ersten Tag des
folgenden Monats zahlen.
Im Arbeitsvertrag kann eine von § 614 BGB
abweichende Regelung über die Fälligkeit der
Vergütung enthalten sein.
Es ist oft so, dass die Vergütung gemäß
Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel bis
zum 15. Kalendertag des laufenden Monats,
am Monatsletzten oder am 10. Arbeitstag des
folgenden Monats gezahlt werden muss. Dann
gilt nicht § 614 BGB, sondern die
arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.
Ist im Arbeitsvertrag oder in einem auf das
Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag keine
von § 614 BGB andere Regelung über die
Fälligkeit der Vergütung enthalten, kommt der
Arbeitgeber am zweiten Kalendertag des
folgenden Monats mit der Lohnzahlung in Verzug.
Können Zinsen für die Zeit des Verzugs
verlangt werden?
Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber mit der
Gehaltszahlung/Lohnzahlung in Verzug geraten
ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf
Verzugszinsen. Wenn die Höhe der Zinsen nicht
im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist,
gilt das Gesetz.
§ 288 BGB. Nach dieser Vorschrift können vom
Arbeitgeber für die Dauer des Verzugs
Verzugszinsen verlangt werden. Der Basiszinssatz
ist eine veränderliche Größe, die jeweils am 01.
Januar und am 01. Juli jeden Jahres neu
festgelegt wird. Der aktuelle Basiszinsatz wird von
der Bundesbank bekanntgegeben.
Zinsen werden vom Bruttolohn gerechnet.
Will ein Arbeitnehmer den AG auf Zahlung des
Lohnes verklagen, muss er den Bruttolohn
zugrunde legen. Und darauf kann er auch die
Verzugszinsen verlangen.
Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsfristen
nicht einhalten, wenn ein wichtiger Grund für eine
fristlose Kündigung vorliegt und ihm die
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum
Ablauf der ordentlichen Kündigungsfristen nicht
zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise .vor, wenn
sich der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im
erheblichen Zahlungsrückstand (mindestens zwei
Monatsgehälter) befindet und der Arbeitnehmer
den Arbeitgeber schon abgemahnt hat.
Voraussetzung für den Verzug des Arbeitgebers
mit der Zahlung der Vergütung (Lohn, Gehalt,
Ausbildungsvergütung) ist folgendes:
Der Zahlungsanspruch muss fällig sein.
Die rechtlichen Voraussetzungen des Verzugs
müssen vorliegen.
Wann der Anspruch auf Lohn/ Gehalt fällig wird, ist
gesetzlich geregelt.
Lohnklage!
Der Arbeitnehmer kann rückständiges Gehalt
jederzeit vor dem Arbeitsgericht einklagen. Er
kann auch klagen, wenn er seinen ausstehenden
Lohn vorher nicht angemahnt hat.
Alternativ zur Klage kann das gerichtliche
Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn der
Arbeitgeber auch nach Zustellung des
Mahnbescheides nicht zahlt und auch keinen
Widerspruch einlegt, kann der Arbeitnehmer den
Erlass eines Vollstreckungsbescheides
beantragen. Liegt der Arbeitgeber auch gegen den
Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein,
kann der Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung
einleiten.
Die Lohnklage kann der Arbeitnehmer selbst beim
Arbeitsgericht erheben – Er benötigt dafür nicht
unbedingt einen Anwalt.
Wenn der rückständige Lohn gestundet wurde,
kann er nicht eingeklagt werden.
Ansprüche auf Lohnzahlung unterliegen der
gesetzlichen Verjährung (3 Jahre).
Bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers kann der
Arbeitnehmer seine Leistung vorübergehend
verweigern. Durch die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist der Arbeitnehmer
davor geschützt, durch immer weitere
Vorleistungen weiterhin ohne Vergütung zu
arbeiten.
Macht der Arbeitnehmer von seinem
Zurückbehaltungsrechts Gebrauch, muss er dem
Arbeitgeber sagen, warum er die Leistung
verweigert. (Warum er nicht zur Arbeit kommt)
Nach der Rechtslage darf die Arbeit nach Treu
und Glauben (§ 242 BGB) aber nicht
verweigert werden,
- wenn die ausstehende Vergütung
"verhältnismäßig geringfügig" ist,
- wenn nur eine "kurzfristige Verzögerung" der
Zahlung zu erwarten ist,
- wenn dem Arbeitgeber durch die
Arbeitsverweigerung ein
"unverhältnismäßig hoher Schaden" entstehen
würde oder
- wenn die Vergütung auf andere Weise gesichert
ist.
Wie wirkt sich das Zurückbehaltungsrecht
auf den Lohnanspruch aus?
"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme
der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für
die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste
die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur
Nachleistung verpflichtet zu sein.
Er muss sich jedoch den Wert desjenigen
anrechnen lassen, was er infolge des
Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder
durch anderweitige Verwendung seiner Dienste
erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt."
Wenn ein Arbeitnehmer von seinem
Zurückbehaltungsrechts gebrauch macht, muss
der Arbeitgeber auch für die Dauer des dadurch
entstandenen Arbeitsausfalls den Lohn/ Gehalt
weiter bezahlen.
Kann man bei Zahlungsverzug fristlos
kündigen?
Der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei
Monatsgehälter betragen. Außerdem muss vor der
Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen
worden sein.
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
ist im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur
unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Nämlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass der
Arbeitgeber auch nach Mahnung und
Verweigerung den Lohn zahlen wird.
Macht ein Arbeitnehmer von seinem
Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, kann er auch
Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten.
Der Arbeitsvertrag muss dafür nicht gekündigt
werden. Es müssen aber Nachweise vorgelegt
werden, dass das Gehalt nicht gezahlt wurde.
(Kontoauszüge o.ä.). Falls die Arbeit wegen der
ausbleibenden Lohnzahlung verweigert wird, muss
auch das dem Arbeitsamt belegt werden. Etwa
durch eine Kopie des Schreibens, das dem
Arbeitgeber diesbezüglich übergeben wurde.
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nach, muss das
Geld an die Arbeitsagentur zurückgezahlt werden.
Allerdings trägt die Agentur für Arbeit für diesen
Teil dann auch das Risiko, dass der Arbeitgeber
zahlungsunfähig ist.
Ein Arbeitnehmer, der eine Gehaltsforderung
geltend machen will, muss den fristgerechten
Eingang seiner Forderung per Einschreiben
beweisen können. Kann er das nicht, hat er keinen
Anspruch auf das Geld. AG Frankfurt/Main
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht aus, weil er
einfach nicht in der Lage dazu ist, haben Sie
Anspruch auf Insolvenzgeld. Diesen Anspruch
stellen Sie bei der Agentur für Arbeit.
Voraussetzung ist, dass das Insolvenzverfahren
über den Arbeitgeber eröffnet ist und der Betrieb
komplett eingestellt wurde.
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