Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag
zwischen einer oder einem Auszubildenden
Ausbildungsbetrieb in einem anerkannten
Ausbildungsberuf.
Der Berufsausbildungsvertrag ist in § 10
Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, in dem der
Gesetzgeber die Mindestangaben vorschreibt.
Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die
Erziehungsberechtigten zustimmen.
Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche
Berufsausbildung und kann zunächst mündlich
abgeschlossen werden, muss dann aber
spätestens bis Ausbildungsbeginn schriftlich
abgeschlossen werden.
Angaben:
Namen und Anschriften der Vertragspartner
Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche
Gliederung der Ausbildung,
Beginn und Dauer der Ausbildung,
Dauer der Probezeit, mindestens einen Monat,
maximal vier Monate,
Ort der Ausbildung,
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des
Betriebes, Zahlung und Höhe der
Ausbildungsvergütung,
Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit, Dauer des
Urlaubs, Voraussetzungen unter denen der
Vertrag gekündigt werden kann,
Sonstige Vereinbarungen,
Unterschriften aller Vertragspartner,
Der Vorvertrag ist für beide Parteien bindend.
Er muss aber endgültig noch von der
Handelskammer genehmigt und dort
eingetragen werden.
Den endgültige Berufsausbildungsvertrag wird
meistens dann kurz vor oder mit Beginn der
Ausbildung geschlossen.
Ein Vorvertrag für die Berufsausbildung.
Es müssen nur noch die individuellen
Daten angepasst werden.
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