Im Geschäftsführervertrag vereinbaren der
Geschäftsführer und die GmbH, Rechte und
Pflichten.
Dabei werden Regelungen zu Aufgaben und
Pflichten, Dauer, Geschäftsführergehalt,
Kündigung, Urlaub, Geheimhaltung und eventuell
zur betrieblichen Altersversorgung getroffen.
Der Geschäftsführervertrag ist ein Dienstvertrag
und bildet die finanzielle Grundlage für die Tätigkeit
als GmbH-Geschäftsführer.
Der Geschäftsführervertrag regelt die Vergütung
des Geschäftsführers, den Urlaubsanspruch, die
Pflicht der Gesellschaft zur Entgeltfortzahlung bei
Krankheit und bei Bedarf eine
Dienstwagenberechtigung.
Während der Gesellschafter sich aus den
Geschäften der GmbH weitestgehend heraushalten
kann, ist der Geschäftsführer das Organ der
Gesellschaft, dem die Führung der Geschäfte
obliegt.
Der Geschäftsführer einer GmbH ist auch der
gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
Er ist zur ordnungsmäßigen Buchführung und
Bilanzierung verpflichtet.
Jede GmbH muss über einen Geschäftsführer
verfügen. Seine Aufgabe ist es, die Geschäfte der
GmbH ordentlich zu führen. Die GmbH benötigt als
juristische Person diese Organe, um
handlungsfähig zu sein.
Der GmbH-Geschäftsführer wird in der Regel durch
die Gesellschafterversammlung bestellt und
bevollmächtigt, für die GmbH tätig zu werden.
Bei der Ein-Personen-GmbH sind Gesellschafter
und Geschäftsführer identisch. Aber auch hier ist
der Geschäftsführer Angestellter der GmbH.
Das ist ein Muster für einen GmbH
Geschäftsführervertrag.
Der Vertrag muss nur noch um die
persönlichen Angaben ergänzt werden.
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