Geschäftsführer können neben der GmbH unter
bestimmten Voraussetzungen als Schuldner für
Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft in
Betracht kommen. Auch wenn der Geschäftsführer
einer GmbH lediglich als "Strohmann" eingesetzt
worden ist, schließt das eine Inanspruchnahme
für die Steuerschulden der GmbH nicht von
vornherein aus. BFH
Die Pfändung eines Geschäftskontos durch
das Finanzamt kann rechtswidrig sein, wenn
das Finanzamt vor der
Geschäftskontenpfändung nicht prüft, ob der
Steuerschuldner neben seinem
Geschäftskonto auch über Sachwerte
(Grundstück oder Fahrzeuge) verfügt.
Finanzgericht Land Brandenburg
Nach § 218 Abs. 1 der Abgabenordnung sind
Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen
aus dem Steuerschuldverhältnis :die
Steuerbescheide, die Steuervergütungsbescheide,
die Haftungsbescheide und die Verwaltungsakte,
durch die steuerliche Nebenleistungen festgesetzt
werden. Zur Vorbereitung der Vollstreckung
können die Finanzbehörden nach § 249 Abs. 2 AO
die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des
Vollstreckungsschuldners ermitteln.
Sie können nicht nur nach § 284 AO, sondern
auch nach § 249 AO vom Schuldner ein
Vermögensverzeichnis und die eidesstattliche
Versicherung über dessen Richtigkeit und
Vollständigkeit entgegennehmen.
Voraussetzungen für die Vollstreckung sind die
Fälligkeit der Leistung, die Aufforderung des
Schuldners Leistung (Leistungsgebot) und der
Ablauf einer Frist von einer Woche seit
Bekanntgabe des Leistungsgebotes (e: 254 AO).
Das Leistungsgebot muss den
Vollstreckungsschuldner, den Gegenstand und
den Grund der Leistung sowie Angaben darüber
enthalten, wann, wo und wie die Leistung zu
bewirken ist.
Die Kontopfändung ist für das Finanzamt das
effektivere Mittel gegenüber der Pfändung in das
bewegliche oder unbewegliche Vermögen. Bei
Kontopfändungen hat das Finanzamt
verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, um die
Rechtmäßigkeit derartiger Verwaltungsakte zu
gewährleisten.
Der Kontopfändung sollte eine Mahnung gemäß §
259 AO Rz. 3 (es soll mit einer Frist von einer
Woche gemahnt werden) vorausgehen. Fehlt
diese Mahnung, so kann sich daraus schon die
Rechtswidrigkeit der Kontopfändung ergeben.
Darüber hinaus hat das Finanzamt bei Ergehen
der Pfändungs- und Einziehungsverfügung die
Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des
geringst möglichen Eingriffs zu beachten.
Zuerst sollten Sie persönlich mit dem Finanzamt
einen Termin vereinbaren und die Aufhebung der
Kontopfändung beantragen.
Da das Finanzamt selbst seine Bescheide erstellt
und vollstreckt, ist die Vollstreckungsabteilung der
Ansprechpartner. Auch für das Finanzamt gelten
die Pfändungsfreigrenzen.
Sie können eine Ratenzahlung anbieten.
Möglich ist auch, das Konto in ein
Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Das ist bis zu 4 Wochen nach einer
Kontopfändung noch möglich. Dann stehen die
pfändungsfreien Beträge wenigstens erst
einmal zur Verfügung.
Wenn Sie Unterhaltschulden haben und damit
wohl auch Unterhaltsverpflichtungen, müssen Sie
natürlich auch den erhöhten Freibetrag
bekommen.
Zahlungen an eine private Krankenversicherung
sind auch beim Finanzamt von der Pfändung
ausgeschlossen.
Die Finanzbehörde muss neben den faktischen
Geschäftsführern auch den nominell bestellten
Geschäftsführer als Haftungsschuldner für die
Steuerschulden der GmbH in Betracht ziehen.
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