Pfändung Abfindung
Bekommt der Schuldner Arbeitslosengeld 1 muss geprüft
werden, ob diese Zahlungen monatlich ausreichen, um
den angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Falls
nicht, wird auch hier die Abfindung auf weitere Monate
aufgeteilt und gegebenenfalls komplett belassen oder
teilweise belassen und nicht gepfändet.
Gehaltsabtretung kann Abfindung erfassen
Hat ein Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Kredits sein
pfändbares Arbeitseinkommen an die Bank abgetreten,
wird eine gezahlte Abfindung nur dann von der Abtretung
erfasst, wenn das aus der Abtretungsvereinbarung
eindeutig hervorgeht. Unklarheiten in der Formulierung
gehen zulasten der Bank. LAG Düsseldorf
Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung und ist daher
voll pfändbar. Man kann aber einen Antrag nach § 850 i
ZPO stellen, so dass ggf. die Abfindung ratenweise
belassen werden kann.
Abfindungen in Form von Einmalzahlungen wegen
Verlusts des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9,10 KSchG, auf
Grund eines Sozialplans oder aus § 113 BetrVG sind
pfändbares Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs.1 ZPO
und unterliegen nicht den Pfändungsfreigrenzen des §
850c ZPO.
Um also zumindest einen Teil der Abfindung für den
eigenen Lebensunterhalt und den der
unterhaltsberechtigten Angehörigen vor der
Pfändung zu retten muss der Pfändungsschutz des §
850i ZPO in Anspruch genommen werden: Beim
Gericht beantragen.
Das Problem ist, dass es für Selbständige (zunächst)
keinen Pfändungsschutz gibt. Der Gläubiger könnte z.B.
ein allgemeines Zahlungsverbot erwirken, mit der Folge,
dass keiner der Kunden mehr Zahlungen leisten darf.
Dann muss beim Amtsgericht einen
Pfändungsschutzantrag gestellt werden.
Alles was man besitzt sind private Sachen. Sachen, die
nachweislich für die Erwerbstätigkeit benötigt werden
sind ebenso pfändungsfrei, wie Sachen, die für das
tägliche Leben benötigt werden. Ebenso wird der GV
nichts pfänden, wenn der zu erwartende Erlös in keinem
Verhältnis zu den Kosten der Pfändung und Verwertung
steht.
Ist die Abfindung pfändbar?
Die Abfindung ist pfändbar.
Die Pfändungsgrenzen für Löhn und Gehalt sind nicht
anwendbar. Pfändungsschutz kann der Arbeitnehmer nur
erlangen, wenn er das beim Vollstreckungsgericht
beantragt.
Nach § 850i Zivilprozessordnung hat das Gericht dem
Arbeitnehmer von der Abfindung aber so viel zu
belassen, als er während eines angemessenen
Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den
seines Ehegatten, seiner unterhaltsberechtigten
Verwandten oder eines Elternteils bedarf.
Die wirtschaften Verhältnisse des Arbeitnehmers sind zu
berücksichtigen.
Das bedeutet, dass das Gericht die Abfindung auf
Monate aufteilt.
Erhält ein Arbeitnehmer bspw. kein Arbeitslosengeld 2,
weil er eben eine Abfindung von seiner Firma bekommt,
dann wird die Abfindung auf so viele Monate aufgeteilt,
wie voraussehbar keine anderen Zahlungen an den Ex-
Arbeitnehmer von sonstigen Stellen geleistet werden.
Der Existenzgründungszuschuss zählt nicht zu den Sozialleistungen. Er ist also nach ZPO 850 nicht geschützt. Auch wenn der Zuschuss vom
Arbeitsamt gezahlt wird, wird er in Sachen Pfändungen nicht zu den Sozialleistungen gezählt, die dem Pfändungsschutz unterliegen. Es gilt also
als normales, pfändbares Einkommen. Es müssen nur die Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden.
Urteil:
Die Berechnung des Pfändungsfreibetrages richtet sich auch nach der Dauer der zu erwartenden Erwerbslosigkeit. Aus sämtlichen Einkünften
des Schuldners ist ein Gesamteinkommen zu berechnen.
Die Abfindung musste zum Teil ausgezahlt werden. Der pfändungsfreie Teil muss nach den Bestimmungen des § 850c ZPO berechnet werden.
LG Essen
statt: 14,80 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)