Bezahlung von Überstunden
Auf die Bezahlung von Überstunden hat ein Arbeitnehmer immer
Anspruch. Auch dann, wenn die Überstunden nicht vom Arbeitgeber
angeordnet wurden. Es reicht dafür schon aus, wenn der Arbeitgeber
weiß, dass der Arbeitnehmer gerade Überstunden leistet und er nicht
widerspricht.
Will ein Arbeitnehmer seine Überstunden in Freizeit ausgleichen, kann
der Arbeitgeber den Zeitpunkt dafür festlegen. Er muss den
Arbeitnehmer aber rechtzeitig mitteilen, wann dieser Zeitpunkt sein soll.
Auch wenn es im Arbeitsvertrag keine Regelung darüber gibt, wie
Überstunden zu vergüten sind, müssen sie bezahlt werden oder sind in
Freizeit auszugleichen.
Oft werden für Überstunden Zuschläge gezahlt. Dafür gibt
es aber keine gesetzliche Regelung. Zuschläge auf
Überstunden ergeben sich nur aus Vereinbarungen im
Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag.
Nur, bei Nachtarbeit, müssen Zuschläge gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG
gezahlt werden oder es muss einen angemessenen Freizeitausgleich
geben.
Überstundenzuschläge werden auch nur gezahlt, wenn die
Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird.
Ein Teilzeitbeschäftigter hat also auch keinen gesetzlichen Anspruch
auf Bezahlung eines Überstundenzuschlags, wenn er 6 Stunden statt
seiner 4 Stunden täglich arbeitet. Hier wird dann nur der normale
Stundenlohn als Überstundenvergütung gezahlt…….
Lohnzuschlag auf Überstunden
Auf einen Überstundenzuschlag gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Es
sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag gibt es eine Regelung
über die Bezahlung von Überstunden.
Hat ein Arbeitgeber Überstunden angeordnet und diese sind auch gesetzlich
zulässig, kann der Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er trotz
Abmahnung diese Überstunden nicht leistet. Es kommt einer
Arbeitsverweigerung gleich.
Gibt es einen Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der
Anordnung von Überstunden (§ 87 (1) Nr. 3 BetrVG
(Betriebsverfassungsgesetz).
Urteile
Ein Auszubildender machte während seiner Ausbildungszeit
Überstunden, die er sich auch gegenzeichnen ließ. Nach der
Ausbildung bittet er um Auszahlung der Überstunden. Der Chef
weigert sich und der Mann klagt. Der Chef musste zahlen:
Landesarbeitsgericht Rheinland
Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung angeblicher Überstunden vor
Gericht nur dann erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche
Arbeitszeit nachweisen kann. (Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
in Mainz).
Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden
leistet, hat rechtlich keinen Anspruch auf Bezahlung oder
auf Freizeitausgleich.
Überstunden müssen ebenfalls nicht vergütet werden, wenn im
Arbeitsvertrag ein pauschales Monatsgehalt festgelegt wurde.
“Wer Überstunden im öffentlichen Dienst leistet, hat Anspruch auf
Bezahlung oder Ausgleich. Das hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) entschieden und damit die wöchentliche Arbeitszeitgrenze
von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wer darüber liegt, hat Anspruch
auf eine Entschädigung in Form von Freizeit oder Geld.”
“Wer Überstunden verweigert, kann auch fristlos entlassen werden.
Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag
verpflichtet hat, Überstunden zu leisten. Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz
”
Nicht mehr abbaubare Überstunden müssen bezahlt
werden
Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des Arbeitsverhältnisses für
Überstunden keinen Freizeitausgleich mehr, so hat er Anspruch auf
eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden. Denn ein Arbeitgeber
kann nicht erwarten, dass ein Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung
arbeite. LAG Rheinland-Pfalz
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs
festzulegen. Nur muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
rechtzeitig mitteilen, dass dieser sich noch rechtzeitig auf die Freizeit
einstellen kann.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung und zwar unabhängig
davon, ob der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat oder nicht.
Ausreichend ist, wenn der Arbeitnehmer die Überstunden in Kenntnis
und mit Billigung des Arbeitgebers geleistet hat. Ob der Arbeitsvertrag
eine ausdrückliche Regelung über die Überstundenvergütung enthält,
hat keine Bedeutung.
Arbeitnehmer, die regelmäßig Überstunden leisten, können mit einer
höheren Lohnfortzahlung bei Krankheit rechnen. Tarifliche oder
betriebsübliche Arbeitszeiten spielen dann keine Rolle.
Überstunden auszahlen lassen
Wenn der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich schaffen kann, können
Arbeitnehmer sich Überstunden auch auszahlen lassen. Gesetzlich ist
die Entlohnung von Überstunden nicht geregelt. Wenn es im Arbeits-
oder Tarifvertrag nicht vereinbart ist, wie Überstunden abzugelten sind,
dann kann es der Arbeitgeber frei entscheiden.
Er muss die Überstunden aber dennoch zahlen, wenn das betriebs-
oder branchenüblich ist. § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB.
Angestellte können sich keine Überstunden auszahlen lassen,
wenn sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze haben.
Bundesarbeitsgericht
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitnehmer seine angesammelten
Überstunden bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auszahlen
lassen.
Überstunden müssen nachgewiesen werden
Arbeitnehmer müssen aber im Zweifelsfall auch nachweisen können,
dass sie Überstunden geleistet haben. Nur dann, muss der AG sie
auch bezahlen. Es muss genau dargelegt werden können, an
welchem Tag und zu welcher Zeit die Überstunden stattfanden und ob
sie vom Arbeitgeber angeordnet und gebilligt wurden.
Eine Auszahlung der Überstunden bei einer Kündigung, ist vor allem
dann möglich, wenn kein Freizeitausgleich gewährleistet werden
kann.
Bei Auszahlung der Überstunden sind Steuern fällig. Steuerrechtlich
handelt es sich dabei um normalen Arbeitslohn. Ausnahmen bilden
Zuschläge für die Sonn- und Feiertags- sowie die Nachtarbeit.
Generell kann der AG entscheiden, wann der AN Überstunden
abfeiern kann. Er muss aber die Belange des Arbeitnehmers
ausreichend berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellte sich im
Berufungsverfahren gegen die Rechtsauffassung der
Vorinstanz und stellte klar, dass Überstunden nur dann vergütet
werden müssten, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet
beziehungsweise geduldet würden oder diese zur Erledigung
der Arbeit notwendig seien. (LAG Niedersachsen vom
06.05.2021).
Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt,
geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit
notwendig sein. Nur dann kann eine Überstundenklage Erfolg
haben. LAG Niedersachsen
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