Bezahlung von Überstunden

Auf die Bezahlung von Überstunden hat ein Arbeitnehmer immer Anspruch. Auch dann, wenn die Überstunden nicht vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Es reicht dafür schon aus, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer gerade Überstunden leistet und er nicht widerspricht. Will ein Arbeitnehmer seine Überstunden in Freizeit ausgleichen, kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt dafür festlegen. Er muss den Arbeitnehmer aber rechtzeitig mitteilen, wann dieser Zeitpunkt sein soll. Auch wenn es im Arbeitsvertrag keine Regelung darüber gibt, wie Überstunden zu vergüten sind, müssen sie bezahlt werden oder sind in Freizeit auszugleichen. Oft werden für Überstunden Zuschläge gezahlt. Dafür gibt es aber keine gesetzliche Regelung. Zuschläge auf Überstunden ergeben sich nur aus Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag. Nur, bei Nachtarbeit, müssen Zuschläge gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG gezahlt werden oder es muss einen angemessenen Freizeitausgleich geben. Überstundenzuschläge werden auch nur gezahlt, wenn die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird. Ein Teilzeitbeschäftigter hat also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung eines Überstundenzuschlags, wenn er 6 Stunden statt seiner 4 Stunden täglich arbeitet. Hier wird dann nur der normale Stundenlohn als Überstundenvergütung gezahlt…….

Lohnzuschlag auf Überstunden

Auf einen Überstundenzuschlag gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag gibt es eine Regelung über die Bezahlung von Überstunden. Hat ein Arbeitgeber Überstunden angeordnet und diese sind auch gesetzlich zulässig, kann der Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er trotz Abmahnung diese Überstunden nicht leistet. Es kommt einer Arbeitsverweigerung gleich. Gibt es einen Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden (§ 87 (1) Nr. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Urteile

Ein Auszubildender machte während seiner Ausbildungszeit Überstunden, die er sich auch gegenzeichnen ließ. Nach der Ausbildung bittet er um Auszahlung der Überstunden. Der Chef weigert sich und der Mann klagt. Der Chef musste zahlen: Landesarbeitsgericht Rheinland Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung angeblicher Überstunden vor Gericht nur dann erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche Arbeitszeit nachweisen kann. (Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz). Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden leistet, hat rechtlich keinen Anspruch auf Bezahlung oder auf Freizeitausgleich. Überstunden müssen ebenfalls nicht vergütet werden, wenn im Arbeitsvertrag ein pauschales Monatsgehalt festgelegt wurde. “Wer Überstunden im öffentlichen Dienst leistet, hat Anspruch auf Bezahlung oder Ausgleich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wer darüber liegt, hat Anspruch auf eine Entschädigung in Form von Freizeit oder Geld.” “Wer Überstunden verweigert, kann auch fristlos entlassen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag verpflichtet hat, Überstunden zu leisten. Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz Nicht mehr abbaubare Überstunden müssen bezahlt werden Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des Arbeitsverhältnisses für Überstunden keinen Freizeitausgleich mehr, so hat er Anspruch auf eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden. Denn ein Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ein Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung arbeite. LAG Rheinland-Pfalz Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs festzulegen. Nur muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das rechtzeitig mitteilen, dass dieser sich noch rechtzeitig auf die Freizeit einstellen kann. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat oder nicht. Ausreichend ist, wenn der Arbeitnehmer die Überstunden in Kenntnis und mit Billigung des Arbeitgebers geleistet hat. Ob der Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Überstundenvergütung enthält, hat keine Bedeutung. Arbeitnehmer, die regelmäßig Überstunden leisten, können mit einer höheren Lohnfortzahlung bei Krankheit rechnen. Tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeiten spielen dann keine Rolle. Überstunden auszahlen lassen Wenn der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich schaffen kann, können Arbeitnehmer sich Überstunden auch auszahlen lassen. Gesetzlich ist die Entlohnung von Überstunden nicht geregelt. Wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht vereinbart ist, wie Überstunden abzugelten sind, dann kann es der Arbeitgeber frei entscheiden. Er muss die Überstunden aber dennoch zahlen, wenn das betriebs- oder branchenüblich ist. § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB. Angestellte können sich keine Überstunden auszahlen lassen, wenn sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze haben. Bundesarbeitsgericht Grundsätzlich kann sich ein Arbeitnehmer seine angesammelten Überstunden bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auszahlen lassen.

Überstunden müssen nachgewiesen werden

Arbeitnehmer müssen aber im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass sie Überstunden geleistet haben. Nur dann, muss der AG sie auch bezahlen. Es muss genau dargelegt werden können, an welchem Tag und zu welcher Zeit die Überstunden stattfanden und ob sie vom Arbeitgeber angeordnet und gebilligt wurden. Eine Auszahlung der Überstunden bei einer Kündigung, ist vor allem dann möglich, wenn kein Freizeitausgleich gewährleistet werden kann. Bei Auszahlung der Überstunden sind Steuern fällig. Steuerrechtlich handelt es sich dabei um normalen Arbeitslohn. Ausnahmen bilden Zuschläge für die Sonn- und Feiertags- sowie die Nachtarbeit. Generell kann der AG entscheiden, wann der AN Überstunden abfeiern kann. Er muss aber die Belange des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellte sich im Berufungsverfahren gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz und stellte klar, dass Überstunden nur dann vergütet werden müssten, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet beziehungsweise geduldet würden oder diese zur Erledigung der Arbeit notwendig seien. (LAG Niedersachsen vom 06.05.2021).
Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sein. Nur dann kann eine Überstundenklage Erfolg haben. LAG Niedersachsen
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Bezahlung von Überstunden

Auf die Bezahlung von Überstunden hat ein Arbeitnehmer immer Anspruch. Auch dann, wenn die Überstunden nicht vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Es reicht dafür schon aus, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer gerade Überstunden leistet und er nicht widerspricht. Will ein Arbeitnehmer seine Überstunden in Freizeit ausgleichen, kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt dafür festlegen. Er muss den Arbeitnehmer aber rechtzeitig mitteilen, wann dieser Zeitpunkt sein soll. Auch wenn es im Arbeitsvertrag keine Regelung darüber gibt, wie Überstunden zu vergüten sind, müssen sie bezahlt werden oder sind in Freizeit auszugleichen. Oft werden für Überstunden Zuschläge gezahlt. Dafür gibt es aber keine gesetzliche Regelung. Zuschläge auf Überstunden ergeben sich nur aus Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag. Nur, bei Nachtarbeit, müssen Zuschläge gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG gezahlt werden oder es muss einen angemessenen Freizeitausgleich geben. Überstundenzuschläge werden auch nur gezahlt, wenn die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird. Ein Teilzeitbeschäftigter hat also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung eines Überstundenzuschlags, wenn er 6 Stunden statt seiner 4 Stunden täglich arbeitet. Hier wird dann nur der normale Stundenlohn als Überstundenvergütung gezahlt…….

Lohnzuschlag auf Überstunden

Auf einen Überstundenzuschlag gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag gibt es eine Regelung über die Bezahlung von Überstunden. Hat ein Arbeitgeber Überstunden angeordnet und diese sind auch gesetzlich zulässig, kann der Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er trotz Abmahnung diese Überstunden nicht leistet. Es kommt einer Arbeitsverweigerung gleich. Gibt es einen Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden (§ 87 (1) Nr. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Überstunden müssen nachgewiesen

werden

Arbeitnehmer müssen aber im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass sie Überstunden geleistet haben. Nur dann, muss der AG sie auch bezahlen. Es muss genau dargelegt werden können, an welchem Tag und zu welcher Zeit die Überstunden stattfanden und ob sie vom Arbeitgeber angeordnet und gebilligt wurden. Eine Auszahlung der Überstunden bei einer Kündigung, ist vor allem dann möglich, wenn kein Freizeitausgleich gewährleistet werden kann. Bei Auszahlung der Überstunden sind Steuern fällig. Steuerrechtlich handelt es sich dabei um normalen Arbeitslohn. Ausnahmen bilden Zuschläge für die Sonn- und Feiertags- sowie die Nachtarbeit. Generell kann der AG entscheiden, wann der AN Überstunden abfeiern kann. Er muss aber die Belange des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht

Urteile

Ein Auszubildender machte während seiner Ausbildungszeit Überstunden, die er sich auch gegenzeichnen ließ. Nach der Ausbildung bittet er um Auszahlung der Überstunden. Der Chef weigert sich und der Mann klagt. Der Chef musste zahlen: Landesarbeitsgericht Rheinland Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung angeblicher Überstunden vor Gericht nur dann erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche Arbeitszeit nachweisen kann. (Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz). Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden leistet, hat rechtlich keinen Anspruch auf Bezahlung oder auf Freizeitausgleich. Überstunden müssen ebenfalls nicht vergütet werden, wenn im Arbeitsvertrag ein pauschales Monatsgehalt festgelegt wurde. “Wer Überstunden im öffentlichen Dienst leistet, hat Anspruch auf Bezahlung oder Ausgleich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wer darüber liegt, hat Anspruch auf eine Entschädigung in Form von Freizeit oder Geld.” “Wer Überstunden verweigert, kann auch fristlos entlassen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag verpflichtet hat, Überstunden zu leisten. Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz ” Nicht mehr abbaubare Überstunden müssen bezahlt werden Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des Arbeitsverhältnisses für Überstunden keinen Freizeitausgleich mehr, so hat er Anspruch auf eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden. Denn ein Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ein Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung arbeite. LAG Rheinland-Pfalz Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs festzulegen. Nur muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das rechtzeitig mitteilen, dass dieser sich noch rechtzeitig auf die Freizeit einstellen kann. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat oder nicht. Ausreichend ist, wenn der Arbeitnehmer die Überstunden in Kenntnis und mit Billigung des Arbeitgebers geleistet hat. Ob der Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Überstundenvergütung enthält, hat keine Bedeutung. Arbeitnehmer, die regelmäßig Überstunden leisten, können mit einer höheren Lohnfortzahlung bei Krankheit rechnen. Tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeiten spielen dann keine Rolle. Überstunden auszahlen lassen Wenn der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich schaffen kann, können Arbeitnehmer sich Überstunden auch auszahlen lassen. Gesetzlich ist die Entlohnung von Überstunden nicht geregelt. Wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht vereinbart ist, wie Überstunden abzugelten sind, dann kann es der Arbeitgeber frei entscheiden. Er muss die Überstunden aber dennoch zahlen, wenn das betriebs- oder branchenüblich ist. § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB. Angestellte können sich keine Überstunden auszahlen lassen, wenn sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze haben. Bundesarbeitsgericht Grundsätzlich kann sich ein Arbeitnehmer seine angesammelten Überstunden bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auszahlen lassen.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellte sich im Berufungsverfahren gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz und stellte klar, dass Überstunden nur dann vergütet werden müssten, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet beziehungsweise geduldet würden oder diese zur Erledigung der Arbeit notwendig seien. (LAG Niedersachsen vom 06.05.2021).
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