1 Euro Job, Übernahme der Fahrtkosten
Einkommen, die aus einem Ein Euro Job
erzielt werden, werden auf das Bürgergeld
nicht angerechnet.
Ein "Ein Euro Job" ist eine
Arbeitsgelegenheit, mit der
Langzeitarbeitslose wieder in den ersten
Arbeitsmarkt integriert werden sollen.
Sie haben den Zweck, die Arbeitsfähigkeit
aufrecht zu erhalten und sollen den
Bürgergeld Empfänger wieder an
regelmäßige Arbeit und einen strukturierten
Tagesablauf gewöhnen. Zulässig ist die
Arbeit am Wochenende und in Schichten.
Die offizielle Bezeichnung des Ein-Euro Job
lautet „Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung“.
Ein Bürgergeld Empfänger ist
verpflichtet einen "Ein Euro Job"
anzunehmen.
Aufwendungen für die Verpflegung und
Fahrkosten müssen von der Entschädigung
beglichen werden. Einige Jobcenter zahlen
jedoch das Fahrgeld extra. Es muss erfragt
werden. Das kann der Fall sein, wenn die
Fahrtkosten so hoch sind, dass von der
Aufwandsentschädigung kaum noch etwas
übrig bleibt.
Er muss ihn nur nicht annehmen, wenn
ihm das unzumutbar ist. Zumutbar ist
grundsätzlich jede legale und nicht
sittenwidrige Arbeit. Nimmt ein Bürgergeld
Empfänger ohne Grund diese Tätigkeit
nicht auf, so kann ihm gem. § 31 SGB I das
Bürgergeld um bis zu 30 % gekürzt
werden.
Unter 25 Jahre alten Bürgergeld Bezieher
kann im schlimmsten Fall die komplette
Regelleistung nach dem SGB II gestrichen
werden. Das bedeutet, dass dann nur die
angemessene Miete übernommen wird und
Lebensmittelgutscheine ausgegeben
werden.
Die maximale Arbeitszeit beträgt 30
Stunden pro Woche. In der Regel dauert
eine solche Beschäftigung 6 bis 9 Monate.
Diese kann in bestimmten Fällen auch
verlängert werden.
Das bezahlte Entgelt ist steuerfrei.
Der Arbeitslose ist über den Arbeitgeber
unfallversichert. Auf die Leistungen besteht
kein Rechtsanspruch. Sie dürfen nur
gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. Zwar ist die Höhe des
Entgelts nicht gesetzlich geregelt, das
Bundesministerium für Arbeit empfiehlt aber
einen Stundenlohn von einem bis maximal
zwei Euro.
In der Praxis liegen diese Werte derzeit
zwischen 0,80 Euro und 1,60 Euro pro
Stunde.
Urteil: Eine Wochenarbeitszeit von 30
Stunden und bei einer Wegezeit von 45
Minuten pro Strecke von der Wohnung zum
Einsatzort ist nicht zulässig.
Zwar müsse ein erwerbsfähiger
Hilfebedürftiger eine ihm angebotene
zumutbare Arbeitsgelegenheit übernehmen,
er müsse aber andererseits auch alle
Möglichkeiten ausschöpfen, um seine
Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu
verringern.
Und dazu braucht er eben auch Zeit, um
Bewerbungen zu schreiben und an
Vorstellungsgespräche teilnehmen zu
können.
Für die Arbeitsuche müsse er also
ausreichend Zeit haben, sich mit Lesen von
Stellenangeboten, Schreiben von
Bewerbungen, Vorsprachen bei möglichen
Arbeitgebern und Besuchen der Agentur für
Arbeit um sich für offene Stellen zu
bemühen. Das sei bei einer Arbeitszeit von
30 Stunden zuzüglich Wegezeit nicht
möglich. (Landessozialgericht Rheinland-
Pfalz)
Ein-Euro-Jobber müssen Fahrten zu ihrem
Arbeitsplatz selbst bezahlen.
Kosten für eine Monatskarte sind ihnen nicht
zusätzlich zu erstatten, so das
Bundessozialgericht. Denn, bei dem Geld aus
dem 1 Euro Job handelt es sich um eine
Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigung könne für alle
beruflich anfallenden Kosten aufgebraucht
werden. So auch für Fahrtkosten. Das sei für
Empfänger von Bürgergeld auch zumutbar.
Bundessozialgericht.
Das Landgericht Dresden hat entschieden,
dass der Lohn eines Ein-Euro-Jobbers nicht
pfändbar ist.
Die zuständigen Arbeitsagenturen verschicken in
der Regel zunächst schriftliche Einladungen zu
Informationsgesprächen über die Ein- Euro- Jobs.
Diese Informationsveranstaltungen sind
verpflichtend. Wer unbegründet fehlt, dem kann
die Hilfe zeitweise gesperrt werden.
Die Pflicht einen 1 Euro Job anzunehmen besteht
auch nur, wenn der Job sinnvoll ist und sein Inhalt
und Umfang in einer Vereinbarung mit der
Behörde genau geregelt ist.
1 Euro Job und Bürgergeld
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