Mobbing am Arbeitsplatz, Was
bedeutet Mobbing
Was gilt als Mobbing am Arbeitsplatz?
Um Mobbing handelt es sich, wenn eine Person
wiederholt und längerfristig ausgegrenzt,
herabgesetzt und diskriminiert wird.
Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
Geht es um üble Nachrede, Beleidigungen oder
sogar eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz,
können Betroffene eine Strafanzeige stellen.
Wer das Gefühl hat am Arbeitsplatz von Mobbing
betroffen zu sein, sollte zuerst einmal mit seinem
Arbeitgeber sprechen und die Vorkommnisse
melden.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht
gegenüber jedem Mitarbeiter. Mobbing durch
andere Mitarbeiter kann sein, wenn man ständig
beleidigt, belästigt, schikaniert oder auch
gedemütigt wird. Auch Ausgrenzungen und
Nichtbeachtung können Mobbing sein.
Was kann man tun, wenn ein Kollege
persönliche Daten wie etwa die Höhe des
Gehalts an Dritte weitergibt?
Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen
das Datenschutzgesetz. Man hat die Möglichkeit,
Strafanzeige gegen den Kollegen zu stellen. Das
Problem hierbei ist sicher, dass man wohl kaum
noch ein angenehmes Arbeitsklima hat, wenn man
einen Kollegen verklagt hat. Handelt es sich bei
dem Kollegen um einen Vorgesetzten, besteht
auch ein außerordentliches Kündigungsrecht
wegen des nicht mehr vorhandenen Vertrauens.
Ist es möglich, gegen einen unter Druck von
Seiten des Arbeitgebers unterschriebenen
Aufhebungsvertrag gerichtlich vorzugehen?
Das ist möglich, nur ist es meistens schwierig,
diesen Druck nachzuweisen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz für Mobbing
im öffentlichen Dienst
Unternimmt der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
nichts gegen das Mobbing einzelner Arbeitnehmer,
so muss er Schmerzensgeld und Schadensersatz
zahlen. ArbG Dresden 2003-07-07 5 Ca 5954/02
Unternehmer müssen dafür sorgen, dass jegliches
Mobbing in der Firma unterbunden wird. Tun sie
das nicht, kann das teuer werden und den
Arbeitgeber bis zu 50.000 Euro kosten.
Die Richter des Rheinland-Pfälzer
Landesarbeitsgerichts verurteilten einen
Unternehmer in einem Mobbing -Fall zur Zahlung
von 7500 Euro Schmerzensgeld. Er hatte nichts
dagegen unternommen, dass ein Prokurist in die
seelische Erkrankung mobbte. LAG Rheinland-
Pfalz
wegen Mobbing am Arbeitsplatz Schmerzensgeld
fordern
"Mobben" kann richtig teuer werden.
Entschädigungszahlungen für Mobbing in Höhe
von 150 000 Euro sind durchaus möglich.
Mobbing am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber
Schmerzensgeld wegen Mobbings verlangen,
wenn sie konkret darlegen können, dass es sich
beim Verhalten des Arbeitgebers um
systematische, degradierende oder beleidigende
Handlungen gehandelt hat und sie dadurch
psychisch leiden. ArbG Lübeck 2000-09-07 2 Ca
1850b/00
Schadenersatz wegen Mobbing am Arbeitsplatz
Ein Chef eines Unternehmens kann einen
Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von bis zu
7500 Euro haben, wenn er von seinem Nachfolger
gemobbt wurde. Der Kläger war mit
erniedrigenden und schikanösen Anweisungen
traktiert worden. Außerdem war ihm die Sekretärin,
der Schreibtisch und schließlich das Büro
weggenommen worden. LAG Rheinland-Pfalz in
Mainz 2001-08-16 6 Sa 415/01
Mobbing ist ein Geschehensprozess in der
Arbeitswelt, in dem destruktive Handlungen
unterschiedlicher Art wiederholt und über einen
längeren Zeitraum gegen Einzelne vorgenommen
werden. Mobbing bedeutet soviel wie anpöbeln,
fertig machen, schikanieren oder diskriminieren
und ist vor allem ein Problem in der Arbeitswelt.
Mobbing am Arbeitsplatz betrifft einen großen Teil
der erwerbstätigen Bevölkerung in unserer
Gesellschaft.
Was ist Mobbing? Kann man Schmerzensgegel
wegen Mobbing fordern?
Von Mobbing wird gesprochen, wenn eine Person
oder eine Gruppe am Arbeitsplatz systematisch
von anderen Arbeitnehmern oder Vorgesetzten
belästigt, schikaniert, beleidigt, ausgegrenzt oder
mit kränkenden Arbeitsaufgaben betraut wird,
diese Handlungen häufig und wiederholt auftreten
und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Mobbing ist die psychische Aggression gegen eine
Person. Mobbing reicht von Anschreien,
Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu
sexueller Belästigung und körperlicher Gewalt.
“Psychische Erkrankungen durch Mobbing
tauchen nicht in der Berufskrankheitenverordnung
auf.
Daher müssen auch nicht wie eine Berufskrankheit
entschädigt werden, da es bislang keine
wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür
gibt, dass Mobbing eine bestimmte Berufsgruppe
krank machen kann. Sozialgericht Dortmund S 36
U 267/02”
Klagen gegen Mobbing unterliegen nicht
automatisch den Fristen für Schadenersatz- und
Entschädigungsansprüche.
Nicht jede Auseinandersetzung,
Meinungsverschiedenheit oder ungerechtfertigte
Maßnahme des Arbeitgebers, stellt eine
rechtswidrige und vorwerfbare Verletzung des
Arbeitsnehmer dar. Auch bei längerer Fortdauer
seien im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen
nicht geeignet, einen Entschädigungsanspruch zu
begründen.
Eine Überschreitung der Grenze zum Mobbing
verletze der Arbeitgeber erst, wenn seine
Verhaltensweisen bezwecken und bewirken, dass
die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein
durch Einschüchterung, Anfeindungen,
Erniedrigungen, Entwürdigungen oder
Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld
geschaffen wird.
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