Im Berliner Testament setzen sich die Ehegatten
gegenseitig zu alleinigen Erben ein und
bestimmen, dass der gemeinsame Nachlass nach
dem Tode des überlebenden Ehegatten einem
Dritten, z.B. den gemeinsamen Kindern, zufallen
soll. Grund für die Errichtung eines Berliner
Testaments ist meist berechtigte Sorge um die
Versorgung des überlebenden Ehegatten. Kinder
können aber trotzdem den Pflichtteil fordern.
Ohne Berliner Testament würden Kinder die Hälfte
der Vermögens erben, wenn der erste Elternteil
verstirbt.
Gemeinschaftliches (Berliner) Testament
Wir,
..............................................................................
(Namen, Vornamen und Wohnort beider
Ehegatten), bestimmen unseren letzten Willen
hiermit wie folgt:
1. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben
ein.
2. Nach dem Tode des Längstlebenden von uns
soll der beiderseitige Nachlass an unsere Kinder
............................... zu gleichen Teilen fallen.
Unsere Kinder sollen für unseren gesamten
Nachlass nur Erben des Zuletztversterbenden sein.
(4)
3. Verlangt eines unserer Kinder aus dem
Nachlass .....................
Die auf der Rückseite einer Niederschrift verfasste
Benennung einer Familie als „erbberechtigte
Verwandte“ ist eine mit Testierwillen getroffene
letztwillige Verfügung.
Es gibt auch die Möglichkeit für Eheleute und
eingetragene Lebenspartner im Berliner Testament
eine gemeinschaftliche und gegenseitige
Alleinerben- oder Vorerbenregelung im Testament
anzuordnen.
Berliner Testament (Muster)
Das ist ein Muster für ein Berliner Testament.
Es müssen nur noch die persönlichen
Angaben ergänzt werden. Änderungen sind
möglich.
Das Formular erhalten Sie
im Word und als PDF Format.
Das PDF ist editierbar
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