Verhalten im Todesfall, was ist zu tun,
Organisierung im Todesfall
Bevor Sie Kontakt mit einem Bestatter aufnehmen,
sollten Sie überlegen, ob Sie oder
Familienangehörige von Ihrem Verstorbenen noch
einmal Abschied nehmen möchten. Der
Verstorbene kann in der Wohnung in seinem
Sterbebett oder in einem Sarg aufgebahrt werden.
Zur Beantragung der endgültigen Witwen-
/Witwerrente, muss sich der hinterbliebene
Ehepartner innerhalb von 2-3 Wochen nach dem
Sterbefall an das Versicherungsamt der
zuständigen Stadtverwaltung wenden.
Hierfür sind vorzulegen:
Personalausweis des Antragstellers
Stammbuch oder Heiratsurkunde
Nachweis über Ausbildungszeiten des
Verstorbenen
Sterbeurkunde "Nur gültig zum Zwecke der
Sozialversicherung"
Rentenbescheide von beiden Ehepartnern
Bankverbindung für zukünftige Rentenzahlungen
Pensionen und Beamtenbeihilfe werden über die
zuständige Betreuungsstelle beantragt.
Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger
oder eine nahe Person stirbt?
- Zuerst einen Arzt verständigen, um den Tod
offiziell festzustellen und einen Totenschein
auszufüllen,
- Angehörige benachrichtigen,
- Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis,
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)
- Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen
versorgen, eventuell Strom, Gas, Wasser
abstellen)
Bestattungsinstitut auswählen
- Sterbefall beim Standesamt melden und
Sterbeurkunde ausstellen lassen
- falls vorhanden, Testament zum Notar bringen
Checkliste im Todesfall für Angehörige
Sie erhalten hier eine Checkliste für den Todesfall.
So können alle Punkte nacheinander abgearbeitet
werden.
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