Muss man den Gerichtsvollzieher in die
Wohnung lassen?
Allerdings findet er dann eine Nachricht im
Briefkasten oder diese kommt später mit der Post.
Darin ist ein neuer Termin vermerkt und der
Hinweis, dass bei erneutem unentschuldigtem
Fehlen, der Gerichtsvollzieher sich mit Gewalt
Zutritt zur Wohnung verschaffen wird. Das passiert
dann auch wirklich: Mit Hilfe eines Schlossers wird
dann die Wohnung geöffnet.
Der Gerichtsvollzieher darf die Wohnung jedoch
nur gewaltsam öffnen, betreten und durchsuchen,
wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss
vorliegt.
Die Tür einfach nicht aufmachen, wenn der
Gerichtsvollzieher klingelt bringt gar nichts. Beim
nächsten Mal kommt der Gerichtsvollzieher gleich
mit Schlosser und ggf. mit der Polizei!
Was darf der Gerichtsvollzieher
pfänden?
Prinzipiell kann der Gerichtsvollzieher das ganze
bewegliche Vermögen pfänden. Allerdings wägt der
Gerichtsvollzieher ab, ob diese Gegenstände
überhaupt etwas wert sind, d.h. ob der betreffende
Gegenstand bei einer Versteigerung einen
nennenswerten Erlös einbringen würde. Steht der
zu erwartende Versteigerungserlös in keinem
Verhältnis zum Aufwand und den Kosten, wird der
Gerichtsvollzieher von einer Pfändung absehen.
Gepfändete Gegenstände werden oft nicht sofort
mitgenommen, sondern nur mit dem Pfandsiegel,
dem sog. "Kuckuck" versehen. Der
Gerichtsvollzieher gibt dem Schuldner damit die
Gelegenheit, die Forderung noch auszugleichen
oder sich beispielsweise mit dem Gläubiger über
eine Ratenzahlung zu einigen.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zu
einem durchschnittlichen Haushalts gehören und
die im Rahmen einer "einfachen Lebensführung"
oder zur Ausübung des Berufs benötigt werden,
können nicht gepfändet werden. Dazu gehören das
übliche Mobiliar und der übliche Hausrat (Tisch,
Stuhl, Schrank, Staubsauger, Kühlschrank etc.), da
diese Dinge zum Existenzminimum gehören.
Beispiele: Fernseher: unpfändbar, allerdings
besteht für den Gerichtsvollzieher im Wege der so
genannten "Austauschpfändung" die Möglichkeit
wertvolle Geräte gegen billige einzutauschen
Radio: nicht pfändbar (ein Gerät pro Haushalt)
Videokamera / Fotoapparat: pfändbar
Waschmaschine: nicht pfändbar, wenn kleine
Kinder im Haushalt leben, bei Alleinstehenden
pfändbar Mikrowelle: pfändbar, wenn außerdem ein
Herd vorhanden ist,
Auto, Motorrad: pfändbar, außer es wird benötigt,
um zur Arbeit zu gelangen
Computer: pfändbar, sofern er nicht beruflich
benötigt wird
Handy: pfändbar
Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten:
pfändbar
Bargeld: pfändbar, sofern dadurch nicht das
Existenzminimum angetastet wird,
Der Gerichtsvollzieher geht zunächst einmal
davon aus, dass alles, was er in der Wohnung
vorfindet, dem Schuldner gehört. Er könnte
also auch Gegenstände pfänden, die einem
Mitbewohner gehören.
Wenn der Schuldner glaubhaft darlegen kann,
dass es sich um Eigentum einer anderen Person
handelt, kann der Gerichtsvollzieher nicht pfänden.
Das betrifft auch Gegenstände, die noch nicht
vollständig abbezahlt sind.
Pfändet der Gerichtsvollzieher doch etwas, das
einer anderen Person gehört, muss die betreffende
Person beim Drittwiderspruchsklage erheben und
erklären, dass die gepfändeten Gegenstände
Eigentum sind und er muss die Freigabe der
Gegenstände beantragen.
Seit dem 1.1.1999 kann der Gerichtsvollzieher den
Schuldner auf Gläubigerantrag hin zur Ableistung
der eidesstattlichen Versicherung (kurz: EV, früher
Offenbarungseid) zwingen. Auch diese Maßnahme
wird schriftlich angekündigt und findet in der Regel
in Ihrer Wohnung statt.
Die eidesstattliche Versicherung kann nur
vermieden wenn, wenn die geschuldete Summe
gezahlt wird oder auf dem Klagewege gegen die
Zwangsvollstreckung vorgegangen wird. In den
meisten Fällen wird die EV abgeben werden
müssen, da sonst die Erzwingungshaft droht.
Bei der EV müssen vollständige Auskünfte über
Vermögen (Sparbücher, Schmuck, Aktien,
Lebensversicherung, Grundbesitz, Auto etc.)
gegeben werden. Arbeitgeber, Arbeitsamt,
Rente) und die Bankverbindungen müssen
bekannt gegeben werden.
Die eidesstattliche Versicherung verschafft dem
Gläubiger die nötigen Informationen, um ggf. Lohn-
oder Kontopfändung zu betreiben.
Nur wenn der Gerichtsvollzieher wegen der
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach
Hause kommt, müssen alle Fragen über
Vermögen, Einkommen und Bankverbindungen
vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet
werden.
Kommt der Gerichtsvollzieher wegen einer
Sachpfändung, brauchen keine Angaben über
Einkommen oder Vermögen gemacht werden, die
Aussage kann verweigert werden.
Kann ich verhaftet werden?
Wegen Schulden kommt man grundsätzlich nicht
ins Gefängnis. Wer die Vorladungstermine zur
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
versäumt, kann festgenommen und solange in
Erzwingungshaft genommen werden, bis die EV
abgegeben wird.
Wer bei Sachpfändungsversuchen nie zu Hause
ist, kann nicht verhaftet werden. Allerdings muss
hier damit gerechnet werden, dass die Wohnung
gewaltsam geöffnet wird.
Was darf der Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn er
von einem Gläubiger beauftragt wurde.
Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines
vollstreckbaren Schuldtitels.
Das ist meistens ein Vollstreckungsbescheid, der
bei Gericht erwirkt wurde oder ein Gerichtsurteil,
das zur Zahlung verpflichtet.
Wer noch keinen Vollstreckungsbescheid oder ein
Urteil bekommen hat, muss also nicht mit einem
Gerichtsvollzieher rechnen.
Eine Ausnahme gibt es hier beim Finanzamt. Das
FA hat eigene Gerichtsvollzieher.
Der Ehepartner oder Lebensgefährte haftet nur
dann mit, wenn er als Zweitschuldner oder Bürge
für die Schulden mit einsteht. Hat er das nicht
getan, dürfen in der Wohnung befindliche
Gegenstände des Partners vom Gerichtsvollzieher
nicht berücksichtigt werden.
Der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner
erst nach einer schriftlichen Ankündigung in
dessen Wohnung auf. Wenn er zum
angekündigten Zeitpunkt nicht zu Hause sein
kann, sollte er anrufen und einen neuen
Termin vereinbaren.
Wenn der Schuldner unentschuldigt nicht zu
Hause ist, passiert beim ersten Mal noch
nichts.
DIE GEBÜHREN DES
GERICHTSVOLLZIEHERS
Bei der Vollstreckung, wenn der Gerichtsvollzieher
die Wohnung des Schuldners nach Pfändbarem
durchsucht, kommt es zuerst auf den
Vollstreckungserfolg an. Zahlt der Schuldner
freiwillig, behält der GV seine Gebühren gleich ein,
der Gläubiger bekommt nur den Rest. Da aber der
Schuldner die Kosten der Vollstreckung zu tragen
hat, wird auch nur der Betrag von der Schuld
abgezogen, den der Gläubiger bekommt. In allen
anderen Fällen zieht der Gerichtsvollzieher
hinterher seine Kosten vom Gläubiger ab.
Auch die Gebühren des Gerichtsvollziehers sind
gesetzlich geregelt. Das
Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG wurde
zum 01.05.2001 neu gefasst. Seitdem gelten
Festbeträge, z.B. für eine Pfändung € 20.- oder für
die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an den
Drittschuldner € 7.50.
SONSTIGE KOSTEN
Für Zeugen und Dolmetscher sind pro Person
Kostenvorschüsse zwischen € 50.- und € 150.-
üblich.
Bei Zwangsversteigerungen wird ein Vorschuss auf
die Sachverständigenkosten zur
Grundstücksschätzung vom Antragsteller des
Verfahrens gefordert. Die Kosten bekommt er nach
Abschluss des Verfahrens aus dem
Versteigerungserlös zurück.
Auch bei der Zwangsvollstreckung fallen oft
weitere Kosten an. Wenn der Vermieter den
Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Räumung
der Wohnung des Schuldners beauftragt, kann der
Gerichtsvollzieher Kosten für Möbelwagen und
Möbelpacker als Vorschuss verlangen. Pfändet der
Gerichtsvollzieher ein Auto, kann er von vom
Gläubiger einen Vorschuss auf die
Abschleppkosten und Unterstellkosten fordern.
Unzulässige Pfändung eines EKG-Gerätes
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, einem
zahlungsunfähig gewordenen Arzt die
notwendigen Behandlungsgeräte zur
Fortführung seines Berufes herauszugeben.
Hierzu gehört bei einem Internisten unter
anderem auch ein EKG-Gerät. Quelle: Urteil des
AG Köln
Gegenstände, die dem Einkommenserwerb dienen,
können in der Einzelzwangsvollstreckung nicht
gepfändet werden.
Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gehören
alle Vermögensgegenstände, also auch die
Maschinen und Inventar, zur Masse.
Es kommt darauf an, ob der Insolvenzverwalter
das Betriebsvermögen frei gibt. Bei Ich- AGs ist das
meistens nicht der Fall.
Der Gerichtsvollzieher darf sich in allen zum Haus
oder zur Wohnung zählenden Räumlen umsehen.
Auch Räume, die man nur zu beruflichen Zwecken
nutzt. Auch verschlossene Türen und Schränke
müssen geöffnet werden. Handelt es sich um eine
Wohngemeinschaft, muss man den
Gerichtsvollzieher nicht in die Räume der anderen
Bewohner lassen.
Eine hochwertige Computeranlage eines
Elektrotechnikers ist unpfändbar, wenn er diese
für die Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Ihm
dürfen also weder Computer, noch Telefon oder
Drucker gepfändet werden. LG Heilbronn
Einem Jura- Student aber kann sein Computer
gepfändet werden, wenn er diesen für seine
Hausarbeiten benötigt. AG Kiel
Ein Fernseher kann pfändbar sein, wenn es im
Haushalt noch ein Radio gibt. Amtsgericht
Bremerhaven
Anders hingegen das Amtsgericht in Essen. Hier ist
man der Meinung, dass Fernsehgerät heutzutage
zur bescheidenen Lebens- und gehört".
statt: 14,80 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)