Urlaubsgeld - gesetzlicher Anspruch

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub (auch der Samstag ist ein Werktag!). Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6 Tage Woche aus. Wenn nichts im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zur Höhe der Urlaubstage steht, gilt der gesetzliche Anspruch. Und das sind diese 24 Tage. Dieser Urlaubsanspruch gilt auch für 520 Euro Kräfte. Was heißt URLAUBSABGELTUNG? Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaub konnte nicht genommen werden, verfällt dieser Urlaub nicht, sondern er muss in Geld abgegolten werden.

Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG) ist die während der Freistellung dem Arbeitnehmer fortzuzahlende Vergütung (Lohn/ Gehalt). Es handelt sich dabei um Lohnzahlung trotz Nichtarbeit. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 611 BGB. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, das aufgrund des Urlaubs gezahlt wird. Auf dieses Urlaubsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch. Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag wird aber oft die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes vereinbart. Das wird dann meistens auch gezahlt, wenn der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub hat.

Berechnung des Urlaubsentgeltes

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13. Wochen vor Urlaubsbeginn erhalten hat: (Brutto-) Verdienst der letzten 13 Wochen : 65 Werktage x Anzahl der Urlaubstage Zulagen, Akkordlohn, Leistungsprämien, Provisionen und Sachbezüge gehören zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst. Aber Überstunden- und Feiertagszuschläge, Trinkgelder, Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Nach § 3 BUrlG haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Das gilt auch für Aushilfskräfte und Auszubildende.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urteil vom 20.01.2009, C-350-06) hat entschieden, dass es gegen die Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung verstößt, wenn der Urlaubsanspruch wegen der Erkrankung des Arbeitnehmers ersatzlos verfällt. Seitdem steht auch langwierig erkrankten Arbeitnehmern der Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch der vergangenen Jahre zu. Arbeitnehmer können auch dann Urlaub verlangen, wenn sie das ganze Jahr aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig waren. Sie müssen jedoch rechtzeitig ihre Arbeit wieder aufnehmen, dass sie den Urlaub im nächsten Jahr bis zum Ende des Übertragungszeitraums nehmen können. BAG Der tarifliche Erholungsurlaub darf nicht wegen Kuraufenthalten gekürzt werden. Manchmal ist die Zahlung von Urlaubsgeld auch an eine Vereinbarung gebunden. So können beispielsweise Wartefristen bis zur erstmaligen Zahlung vereinbart sein. Die Höhe des Urlaubsgeldes kann unterschiedliche ausfallen. Je nach Branche oder auch Tätigkeit im Betrieb. Gründe für eine unterschiedliche Höhe des Urlaubsgeldes in demselben Betrieb können sein: Dauer der Betriebszugehörigkeit Höhe der Fehlzeiten (damit ist eine Kürzung bei Krankheit zulässig)

ungekündigtes Arbeitsverhältnis

Familienstand und Zahl der Kinder

Vom Urlaubsgeld bleibt Normalverdienern meist nur etwas

mehr als die Hälfte. Der Rest geht für Steuern und

Sozialabgaben weg.

Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, hängt vom Arbeits-

oder Tarifvertrag ab. Dort ist festgelegt, wann der Arbeitgeber

die Sonderzahlung zahlt. Die meisten Arbeitgeber zahlen das

Urlaubsgeld im Juni oder im Juli aus.

Es gibt Arbeitgeber, bei denen kein fester

Auszahlungszeitpunkt festgelegt ist. Stattdessen wird die

jährliche Gesamtsumme des Urlaubsgeldes auf die

tatsächlich genommenen Urlaubstage verteilt.

Ein volles Urlaubsgeld erhalten Beschäftigte nur, wenn sie

auch das gesamte Jahr im Unternehmen tätig waren.

Ansonsten gilt, dass das Urlaubsgeld anteilig gezahlt wird.

Im Bundesurlaubsgesetz wird geregelt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. In dieser Zeit wird das Urlaubsentgelt gezahlt, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.
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Urlaubsgeld - gesetzlicher Anspruch

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub (auch der Samstag ist ein Werktag!). Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6 Tage Woche aus. Wenn nichts im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zur Höhe der Urlaubstage steht, gilt der gesetzliche Anspruch. Und das sind diese 24 Tage. Dieser Urlaubsanspruch gilt auch für 520 Euro Kräfte. Was heißt URLAUBSABGELTUNG? Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaub konnte nicht genommen werden, verfällt dieser Urlaub nicht, sondern er muss in Geld abgegolten werden.

Unterschied zwischen Urlaubsgeld und

Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG) ist die während der Freistellung dem Arbeitnehmer fortzuzahlende Vergütung (Lohn/ Gehalt). Es handelt sich dabei um Lohnzahlung trotz Nichtarbeit. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 611 BGB. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, das aufgrund des Urlaubs gezahlt wird. Auf dieses Urlaubsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch. Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag wird aber oft die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes vereinbart. Das wird dann meistens auch gezahlt, wenn der Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub hat.

Berechnung des Urlaubsentgeltes

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13. Wochen vor Urlaubsbeginn erhalten hat: (Brutto-) Verdienst der letzten 13 Wochen : 65 Werktage x Anzahl der Urlaubstage Zulagen, Akkordlohn, Leistungsprämien, Provisionen und Sachbezüge gehören zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst. Aber Überstunden- und Feiertagszuschläge, Trinkgelder, Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Nach § 3 BUrlG haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Das gilt auch für Aushilfskräfte und Auszubildende.
Im Bundesurlaubsgesetz wird geregelt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. In dieser Zeit wird das Urlaubsentgelt gezahlt, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urteil vom 20.01.2009, C-350-06) hat entschieden, dass es gegen die Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung verstößt, wenn der Urlaubsanspruch wegen der Erkrankung des Arbeitnehmers ersatzlos verfällt. Seitdem steht auch langwierig erkrankten Arbeitnehmern der Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch der vergangenen Jahre zu. Arbeitnehmer können auch dann Urlaub verlangen, wenn sie das ganze Jahr aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig waren. Sie müssen jedoch rechtzeitig ihre Arbeit wieder aufnehmen, dass sie den Urlaub im nächsten Jahr bis zum Ende des Übertragungszeitraums nehmen können. BAG Der tarifliche Erholungsurlaub darf nicht wegen Kuraufenthalten gekürzt werden. Manchmal ist die Zahlung von Urlaubsgeld auch an eine Vereinbarung gebunden. So können beispielsweise Wartefristen bis zur erstmaligen Zahlung vereinbart sein. Die Höhe des Urlaubsgeldes kann unterschiedliche ausfallen. Je nach Branche oder auch Tätigkeit im Betrieb. Gründe für eine unterschiedliche Höhe des Urlaubsgeldes in demselben Betrieb können sein: Dauer der Betriebszugehörigkeit Höhe der Fehlzeiten (damit ist eine Kürzung bei Krankheit zulässig)

ungekündigtes Arbeitsverhältnis

Familienstand und Zahl der Kinder

Vom Urlaubsgeld bleibt Normalverdienern meist

nur etwas mehr als die Hälfte. Der Rest geht für

Steuern und Sozialabgaben weg.

Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, hängt vom

Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Dort ist festgelegt,

wann der Arbeitgeber die Sonderzahlung zahlt. Die

meisten Arbeitgeber zahlen das Urlaubsgeld im

Juni oder im Juli aus.

Es gibt Arbeitgeber, bei denen kein fester

Auszahlungszeitpunkt festgelegt ist. Stattdessen

wird die jährliche Gesamtsumme des

Urlaubsgeldes auf die tatsächlich genommenen

Urlaubstage verteilt.

Ein volles Urlaubsgeld erhalten Beschäftigte nur,

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anteilig gezahlt wird.

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