Der Partnerschaftsvertrag soll den Partnern zur
Gestaltung einer Partnerschaft dienen. Das gilt
im Innenverhältnis um im Außenverhältnis.
Damit besteht aber auch die Möglichkeit,
gegenüber Behörden als Gemeinschaft
aufzutreten.
Sollen Eigentums- Unterhalts- oder
Erbangelegenheiten geregelt werden, muss der
Partnerschaftsvertrag von einem Notar
beurkundet werden.
Ein Partnerschaftsvertrag bedarf im Unterschied
zum Ehevertrag nur dann einer notariellen
Beurkundung, wenn es um Grundstücke,
Wohnungseigentum und
Schenkungsversprechen geht.
Auch Sorgerecht und Versorgungsausgleich
können darin nicht geregelt werden. Es mehr
oder weniger ein Vertrag, der privatrechtliche
Dinge regelt. es wird schriftlich festgehalten, was
einmal untereinander vereinbart wurde. Damit es
darüber später keine Steitigkeiten gibt.
Partnerschaftsverträge für unverheiratete
Paare müssen auf die jeweilige
Lebensverhältnisse der Partner abgestimmt
werden.
- was soll nach der Trennung mit dem Hausrat
passieren?
- wer soll die Wohnung übernehmen?
- wer soll für enstandene Schulden
aufkommen?
- Umgangsrecht für die Kinder?
- Unterhalt?
§ 3 Partnerschaftsvertrag
(1) Der Partnerschaftsvertrag bedarf der
Schriftform.
(2) Der Partnerschaftsvertrag muss enthalten
1.
den Namen und den Sitz der Partnerschaft;
2.
den Namen und den Vornamen sowie den
in der Partnerschaft ausgeübten
Beruf und den Wohnort jedes Partners;
3.
den Gegenstand der Partnerschaft.
Partnerschaftsvertrag/ Muster
(5 Seiten)
Das ist ein Muster, für einen Partnerschaftsvertrag.
Es müssen nur noch die persönlichen
Angaben ergänzt werden.
Änderungen sind möglich. Es können Passagen
hinzugefügt oder auch entfernt werden.
Das Formular erhalten Sie im Word und als PDF
Format.
Das PDF ist editierbar
- mit PC und Smartphone -
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