Das Testament muss von einem Ehegatten
vollständig, eigenhändig und handschriftlich
verfasst werden; es sollte unbedingt das Datum
und den Ausstellungsort enthalten. Der andere
Ehegatte muss das Testament ebenfalls mit
Datumsangabe unterschreiben.
Eine zu Lebzeiten erteilte Bankvollmacht ist, auch
wenn sie noch so weit gefasst ist und dem
Bevollmächtigten ein volles Verfügungsrecht über
alle Konten des Vollmachtgebers erteilt, im Zweifel
nicht als Testament zu Gunsten des
bevollmächtigten anzusehen. BayObLG
Vorlage Testament
Mein letzter Wille!
1. Hiermit widerrufe ich alle früheren Verfügungen
von Todes wegen.
2. Ich setze meine(n) LebenspartnerIn/PartnerIn
.........zu meiner/meinem alleinigen Erbin/Erben
ein.
3. Ich setzte folgende Vermächtnisse aus:
1. Meine Mutter erhält die antike Truhe,
2. mein Bruder ..................
Man kann ein Testament jederzeit ändern und
widerrufen, solange man nicht durch einen
Erbvertrag oder ein Ehegattentestament
gebunden ist.
Das Testament kann nach dem Versterben eine
Ehepartners auch nur geändert werden, ist das
nur möglich, wenn das in einer gemeinsamen
letztwilligen Verfügung vorbehalten wurde.
Das originale Testament sollte beim
Nachlassgericht hinterlegt werden.
Es kann aber auch zu Hause aufbewahrt werden.
Jede Person, die das Testament nach dem Tod
auffindet, ist gesetzlich verpflichtet, es beim
Nachlassgericht einzureichen.
Das ist ein Musterschreiben, um den letzten Willen
niederzuschreiben.
Es müssen nur noch die persönlichen Angaben
ergänzt werden. Änderungen sind möglich. Es
können Passagen zur Vorlage hinzugefügt oder
auch entfernt werden.
Das Formular erhalten Sie im Word und als PDF
Format.
Das PDF ist editierbar
- mit PC und Smartphone -
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