Pflicht zu Überstunden, wie viel
Überstunden sind zulässig
Eine gesetzliche Pflicht zur Übernahme von
Überstunden gibt es in Deutschland nicht. Steht
nicht im Arbeitsvertrag, in einer
Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, dass
Überstunden zu leisten sind, besteht keine Pflicht
des Arbeitnehmers, Überstunden zu arbeiten.
Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, dass
Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist
zulässig.
Es darf allerdings nicht zu einem Missverhältnis
kommen. § BGB. Denn es gibt Obergrenzen.
Ein Missverhältnis kann vorliegen, wenn trotz der
Überstundenpauschale im Gehalt, sich ein geringer
Stundenlohn errechnet. Der Mindestlohn darf nicht
unterschritten werden.
Verlangt ein Arbeitnehmer seine Vergütung der
Überstunden, muss er beweisen können, wann er
diese geleistet hat und ob er aufgefordert wurde,
Überstunden zu machen.
Wurde die regelmäßige Arbeitszeit eines
Arbeitnehmers nicht vertraglich bestimmt, weil das
arbeitstechnisch nicht möglich war und wurde
deshalb die Zahlung einer Überstundenpauschale
vereinbart, dann hat der Arbeitnehmer auch
Anspruch auf die Überstundenpauschale. (LAG
Schleswig-Holstein)
Pflicht zu Überstunden?
Ein Arbeitnehmer ist nur zur Erbringung von
Überstunden verpflichtet, wenn das im Gesetz,
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder in einer
Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
Für Angestellte gibt es keine generelle, gesetzliche
Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Eine
Ausnahme ergibt sich aus der Treuepflicht des
Dienstnehmers:
Gibt es keine arbeitsvertragliche oder sonstige
Regelung zum Abbau von Überstunden, kann der
Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch
machen.
Damit kann er bestimmen, wann Überstunden
abgebaut werden. Arbeitsrechtlich gibt es keine
Bestimmungen, die es Arbeitnehmern erlauben,
den Zeitpunkt des Überstundenabbaus nach
eigenen Wünschen zu wählen.
Wann müssen Überstunden geleistet
werden?
Gibt es keine Vereinbarung, ist der Arbeitnehmer
nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.
Ausnahmsweise kann sich aber aus Treu und
Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von
Überstunden ergeben. Ist es dem Arbeitgeber
aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht möglich,
weitere Arbeitnehmer einzustellen, besteht eine
Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Leistung von
Überstunden.
Arbeitnehmer können auch Überstunden
verweigern, wenn es gegen das Arbeitszeitrecht
verstößt. Das ist der Fall, wenn eine 48
Stundenwoche überschritten wird oder regelmäßig
10 Stunden- Tage verlangt werden.
Verweigert der Arbeitnehmer unberechtigt
Überstunden, so kann das ein Grund für eine
außerordentliche, fristlose Kündigung sein.
Diese Pflicht besteht, wenn die Überstunden im
Interesse des Betriebes dringend erforderlich sind.
In welchem Rahmen sind Überstunden
zulässig?
Überstunden darf der Arbeitgeber anordnen, so
lange sie zumutbar sind und die gesetzlichen
Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Wenn
nichts anderes vereinbart ist
(Überstundenpauschale), haben Arbeitnehmer
Anspruch auf eine Bezahlung der Überstunden,
wenn sie über die normale Arbeitszeit hinaus
Überstunden leisten.
Sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte und
Aushilfen besteht keine Pflicht, Überstunden zu
leisten. Deshalb müssen Sie als Teilzeitkraft
ebenfalls keine Mehrarbeit leisten, wenn Ihr
Arbeits- oder Tarifvertrag dies nicht ausdrücklich
regelt.
Ein Arbeitnehmer kann nicht regelmäßig mehr
Stunden arbeiten und auf die Bezahlung für die
Mehrarbeit bestehen, wenn die Mehrarbeit nicht
angeordnet und vereinbart wurde.
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