Evtl. Übernachtungskosten inf. Wohnungsbesichtigung, wenn Hin- und Rückreise an einem Tag nicht zu schaffen sind. Übernahme der Mietkaution, evtl. Maklergebühren für die neue Wohnung, Beihilfe für Einrichtungsgegenstände (z.B.: Gardinen, Bodenbeläge). Einem Bezieher von Bürgergeld steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu. Er darf also umziehen, wann immer er will. Hat man eine schriftliche Zusage vom Jobcenter bezüglich der Mietkostenübernahme, und ist auch die Angemessenheit schriftlich bescheinigt, so ist das Jobcenter an diese Zusage gebunden und muss den Umzug erlauben.

Das Jobcenter muss bei einem nicht notwendigen Umzug

allerdings keine mit dem Umzug verbundenen Kosten zahlen

und es muss nur die bisher zu zahlende Miete tragen.

Wer ohne Genehmigung des Jobcenters umzieht bekommt max. die vorherigen Kosten der Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe und auch kein Darlehen für eine Mietkaution gewährt. Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung und Unterzeichnung des neuen Mietvertrages sollte immer mit dem Amt geklärt sein, ob in der neuen Wohnung auch alle Kosten übernommen werden.

Das alte Jobcenter muss der Notwendigkeit des Umzugs

zustimmen

- das neue Jobcenter (in einer anderen Stadt) sollte bestenfalls die Angemessenheit der neuen Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags anerkennen, wenn das nicht möglich ist, sollte die Wohnung wenigstens den Angemessenheitskriterien des neuen Jobcenters entsprechen - das alte Jobcenter muss sich zu Umzugskosten und allen damit verbundenen Aufwendungen äußern - das neue Jobcenter muss sich zur Kaution äußern - das Jobcenter kann mehrere Kostenvoranschläge für den Umzug verlangen. Sollte das Jobcenter die Spedition nicht zahlen, sollten Sie zumindest mehrere Angebote für das Umzugsauto vorlegen können.

Private Gründe für einen Umzug

Mehrbedarf Wohnraum bei Familienzuwachs, Umzug nach Scheidung (der Partner der auszieht), Gesundheitliche Gründe. Diese sind nachzuweisen durch Atteste/ Gutachten. In der Regel wird hier nur ein Umzug innerhalb der Kommune übernommen! In der Wohnsituation begründete Umstände Verlust des bisherigen Wohnraumes. Wer allerdings seine Wohnung kündigt, ohne eine neue vertraglich zugesichert zu haben, ist für seine Obdachlosigkeit selbst verantwortlich.

Berufliche Gründe:

Die Aufnahme einer Arbeit. Allerdings handelt es sich hier um eine Kann-Leistung, liegt also im Ermessen des Jobcenters. Kein Grund ist: Umzug wegen besserer Jobchancen in anderen Städten, Umzug, um seiner Familie näher zu sein, Umzug wegen Mietmängeln: Diese sind eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

Höhe der übernommenen Umzugskosten durch das Jobcenter

Ein Umzug sollte in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Verpflegung mithelfender Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro. Wenn die Bezieher von Bürgergeld in einer zu "teuren" Wohnung leben, müssen sie umziehen und das Jobcenter übernimmt für eine Übergangszeit von sechs Monaten auch höhere Wohnkosten.

Übernahme Umzugskosten durch Jobcenter

Es handelt sich bei Umzugskosten um einmalige Leistungen, die rechtzeitig vor dem Abschluss eines Mietvertrages beantragt werden müssen. Zu den Umzugskosten gehören: die Kosten durch eine Umzugsfirma, Renovierungskosten, die in der alten Wohnung anfallen, wenn der Mieter laut Mietvertrag dafür aufkommen muss, Inserate für Wohnungsgesuche am neuen Wohnort, Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um Wohnungen am neuen Wohnort zu besichtigen (es müssen mehrere Termine an einem Tag vereinbart werden).

Diese Kosten werden aber nur übernommen, wenn prinzipiell

auch ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.

Oder, dass die Übernahme dieser Umzugskosten dazu führt, dass man aus Sozialleistungen herausfällt, weil ein Job in einer anderen Stadt angenommen werden kann.

Urteil:

Eine Junge Frau wanderte nach Madeira aus. Der Traum von schönen Leben platzte jedoch. Deswegen wollte sie als Bürgergeld Empfängerin zurück nach Deutschland. Sie beantragte Umzugskosten für den Transport ihrer Habe. Aber Umzugskosten werden nur übernommen, bei einem Umzug von einer größeren in eine kleinere Wohnung. Und das nur, nach eine Scheidung oder bei Gehbehinderung. Umzugskosten werden also nicht übernommen, wenn es sich um einen Neuanfang in Deutschland handelt. Diese Kosten müssen dann aus eigener Tasche gezahlt werden. Sozialgericht Mainz
So soll dem Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben werden, sich nach einer preisgünstigeren Bleibe umzusehen. Allerdings muss das Jobcenter darüber informieren, welche Anforderungen an eine "angemessene" Wohnung gestellt werden, und dass entsprechende Bemühungen nachzuweisen sind. Wird diese Aufklärung versäumt, muss das Jobcenter von der korrekten Belehrung an für weitere sechs Monate die höheren Aufwendungen tragen. (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz) Will ein Bürgergeld-Empfänger eine neue Wohnung beziehen, muss er vorab beim Jobcenter fragen, ob sie den neuen Satz für die Miete übernehmen. Nur wenn die neue Miete angemessen ist, kann die Genehmigung durch das Jobcenter auch nach dem Einzug eingeholt werden. (Bayerisches Landessozialgericht) “Ist bei einem Bezieher von Bürgergeld ein Umzug in eine teurere Wohnung notwendig (z.B. wegen Schimmelbildung in der bisherigen Wohnung), muss das Jobcenter die höheren Kosten für die neue Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung zum Umzug tragen. Sozialgericht Dortmund.” Urteile

Jobcenter muss Umzugskosten übernehmen

“Bürgergeld-Empfänger müssen Kosten für einen Umzug möglichst gering halten, das heißt in der Regel muss ein Wohnungswechsel selbstorganisiert durchgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aus Altersgründen oder einer vorliegenden Behinderung kommt eine Kostenübernahme für ein professionelles Umzugsunternehmen durch den Grundsicherungsträger in Betracht. Bundessozialgericht” “Empfänger von Bürgergeld-Leistungen haben keinen Anspruch darauf, die örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine andere Wohnung mit höheren – noch angemessenen – Kosten auszuschöpfen. Landessozialgericht Thüringen.”
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Übernahme Umzugskosten durch Jobcenter

Es handelt sich bei Umzugskosten um einmalige Leistungen, die rechtzeitig vor dem Abschluss eines Mietvertrages beantragt werden müssen. Zu den Umzugskosten gehören: die Kosten durch eine Umzugsfirma, Renovierungskosten, die in der alten Wohnung anfallen, wenn der Mieter laut Mietvertrag dafür aufkommen muss, Inserate für Wohnungsgesuche am neuen Wohnort, Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um Wohnungen am neuen Wohnort zu besichtigen (es müssen mehrere Termine an einem Tag vereinbart werden).

Diese Kosten werden aber nur übernommen,

wenn prinzipiell auch ein Anspruch auf

Sozialleistungen besteht.

Oder, dass die Übernahme dieser Umzugskosten dazu führt, dass man aus Sozialleistungen herausfällt, weil ein Job in einer anderen Stadt angenommen werden kann.

Urteil:

Eine Junge Frau wanderte nach Madeira aus. Der Traum von schönen Leben platzte jedoch. Deswegen wollte sie als Hartz 4 Empfängerin zurück nach Deutschland. Sie beantragte Umzugskosten für den Transport ihrer Habe. Aber Umzugskosten werden nur übernommen, bei einem Umzug von einer größeren in eine kleinere Wohnung. Und das nur, nach eine Scheidung oder bei Gehbehinderung. Umzugskosten werden also nicht übernommen, wenn es sich um einen Neuanfang in Deutschland handelt. Diese Kosten müssen dann aus eigener Tasche gezahlt werden. Sozialgericht Mainz
So soll dem Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben werden, sich nach einer preisgünstigeren Bleibe umzusehen. Allerdings muss das Jobcenter darüber informieren, welche Anforderungen an eine "angemessene" Wohnung gestellt werden, und dass entsprechende Bemühungen nachzuweisen sind. Wird diese Aufklärung versäumt, muss das Jobcenter von der korrekten Belehrung an für weitere sechs Monate die höheren Aufwendungen tragen. (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz) Will ein Bürgergeld-Empfänger eine neue Wohnung beziehen, muss er vorab beim Jobcenter, ob sie den neuen Satz für die Miete übernimmt. Nur wenn die neue Miete angemessen ist, kann die Genehmigung durch das Jobcenter auch nach dem Einzug eingeholt werden. (Bayerisches Landessozialgericht) “Ist bei einem Bezieher von Bürgergeld ein Umzug in eine teurere Wohnung notwendig (z.B. wegen Schimmelbildung in der bisherigen Wohnung), muss das Jobcenter die höheren Kosten für die neue Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung zum Umzug tragen. Sozialgericht Dortmund.”

Jobcenter muss Umzugskosten übernehmen

“Bürgergeld-Empfänger müssen Kosten für einen Umzug möglichst gering halten, das heißt in der Regel muss ein Wohnungswechsel selbstorganisiert durchgeführt werden. Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aus Altersgründen oder einer vorliegenden Behinderung kommt eine Kostenübernahme für ein professionelles Umzugsunternehmen durch den Grundsicherungsträger in Betracht. Bundessozialgericht” “Empfänger von Bürgergeld-Leistungen haben keinen Anspruch darauf, die örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine andere Wohnung mit höheren – noch angemessenen – Kosten auszuschöpfen. Landessozialgericht Thüringen.”
Evtl. Übernachtungskosten inf. Wohnungsbesichtigung, wenn Hin- und Rückreise an einem Tag nicht zu schaffen sind. Übernahme der Mietkaution, evtl. Maklergebühren für die neue Wohnung, Beihilfe für Einrichtungsgegenstände (z.B.: Gardinen, Bodenbeläge). Einem Bezieher von Bürgergeld steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu. Er darf also umziehen, wann immer er will. Hat man eine schriftliche Zusage vom Jobcenter bezüglich der Mietkostenübernahme, und ist auch die Angemessenheit schriftlich bescheinigt, so ist das Jobcenter an diese Zusage gebunden und muss den Umzug erlauben.

Das Jobcenter muss bei einem nicht

notwendigen Umzug allerdings keine mit dem

Umzug verbundenen Kosten zahlen und es

muss nur die bisher zu zahlende Miete tragen.

Wer ohne Genehmigung des Jobcenters umzieht bekommt max. die vorherigen Kosten der Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe und auch kein Darlehen für eine Mietkaution gewährt. Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung und Unterzeichnung des neuen Mietvertrages sollte immer mit dem Amt geklärt sein, ob in der neuen Wohnung auch alle Kosten übernommen werden.

Das alte Jobcenter muss der

Notwendigkeit des Umzugs zustimmen

- das neue Jobcenter (in einer anderen Stadt) sollte bestenfalls die Angemessenheit der neuen Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags anerkennen, wenn das nicht möglich ist, sollte die Wohnung wenigstens den Angemessenheitskriterien des neuen Jobcenters entsprechen - das alte Jobcenter muss sich zu Umzugskosten und allen damit verbundenen Aufwendungen äußern - das neue Jobcenter muss sich zur Kaution äußern - das Jobcenter kann mehrere Kostenvoranschläge für den Umzug verlangen. Sollte das Jobcenter die Spedition nicht zahlen, sollten Sie zumindest mehrere Angebote für das Umzugsauto vorlegen können.

Private Gründe für einen Umzug

Mehrbedarf Wohnraum bei Familienzuwachs, Umzug nach Scheidung (der Partner der auszieht), Gesundheitliche Gründe. Diese sind nachzuweisen durch Atteste/ Gutachten. In der Regel wird hier nur ein Umzug innerhalb der Kommune übernommen! In der Wohnsituation begründete Umstände Verlust des bisherigen Wohnraumes. Wer allerdings seine Wohnung kündigt, ohne eine neue vertraglich zugesichert zu haben, ist für seine Obdachlosigkeit selbst verantwortlich.

Berufliche Gründe:

Die Aufnahme einer Arbeit. Allerdings handelt es sich hier um eine Kann-Leistung, liegt also im Ermessen des Jobcenters. Kein Grund ist: Umzug wegen besserer Jobchancen in anderen Städten, Umzug, um seiner Familie näher zu sein, Umzug wegen Mietmängeln: Diese sind eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

Höhe der übernommenen Umzugskosten durch

das Jobcenter

Ein Umzug sollte in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Verpflegung mithelfender Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro. Wenn die Bezieher von Bürgergeld in einer zu "teuren" Wohnung leben, müssen sie umziehen und das Jobcenter übernimmt für eine Übergangszeit von sechs Monaten auch höhere Wohnkosten.
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