In einer Trennungsvereinbarung können Paare
regeln, wie nach einer Trennung mit dem
Haushalt, Kinder der Wohnung usw. umgegangen
werden soll. Wer was schon vorher hatte und wie
es aufgeteilt werden soll. Das Berliner Testament
ist für Ehegatten gedacht, die sich gegenseitig als
Erben einsetzen wollen und danach erst die
Kinder erben.
Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung, mit der man
sich gegenüber einem Dritten verbindlich
verpflichttn, dieser Person Vermögen im Falle des
Todes zu übertragen. Im Gegensatz zur Errichtung
eines Testaments muss der Erblasser nicht nur
testierfähig, sondern auch voll geschäftsfähig sein.
Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.
Der Ehegattenerbvertrag ist auch Erbvertrag. Er
kann jedoch nur von Ehegatten gemeinsam
aufgesetzt werden. Ehegatten können auch eine
gemeinschaftliches Testament erstellen. Dieses
können sie aber auch nur gemeinsam widerrufen.
Für den Todesfall ist es von Vorteil, wenn man
sich eine Ckeckliste macht. Paare können auch
Gütertrennung vereinbaren. Dann erhält jeder
Partner nach der Scheidung, das was er auch
vorher schon hatte und muss das auch nicht
teilen. Es kann auch ein
Lebensgemeinschaftsvertrag geschlossen
werden. Dort wird das Zusammenleben geregelt.
Es geht darin um Güter, Kinder und Unterhalt.
“Mein letzter Wille” ist eigentlich auch eine Art
Testament. Ein Partnerschaftsvertrag ist wie ein
Ehevertrag. Es können die gleichen Regelungen
getroffen werden, wenn man nicht verheiratet ist.
Zugewinnausgleichsvereinbarungen können
getroffen werden, wenn das Vermögen getrennt
bleiben soll. Ein Erbschein muss beim Gericht
beantragt werden.
Ein Muster für ein Testament ist im Erbpaket
enthalten. Eine Anweisung zur Bestattung muss
gegeben werden. Es gibt auch eine Pflicht für
Angehörige zur Bestattung. Eine
Patientenverfügung sollte eigentlich so früh wie
möglich abgeschlossen werden. Für ein
Testament kann man verschieden Mustertexte
verwenden.
Formulare und Vorlagen zur Erbschaft
Produktempfehlung
23,60 € nur 14,30 €