zur Arbeitszeit gehört nicht die Fahrzeit
Arbeitszeit ist nur die Zeit, die der Arbeitnehmer
seinem Arbeitgeber als Arbeitskraft zur Verfügung
stellt. (Arbeitszeitordnung)
Die Fahrtzeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz gilt
nicht als Arbeitszeit.
Ausnahmen gelten für Außendienstmitarbeiter, die
ihr Büro zu Hause haben und von dort zum ersten
Kunden fahren, bzw. vom letzten Kunden zurück.
Auch wenn der Arbeitgeber Fahrgeld für den
Fahrweg zahlt, gilt es nicht als Arbeitszeit.
Auch Beamte können Fahrtzeiten außerhalb der
regulären Arbeitszeit nicht als zusätzliche
Dienstzeiten anerkennen lassen.
Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Fahrzeiten für Dienstreisen eines Arbeitnehmers
müssen nicht wie die normale Arbeitszeit vergütet
werden. Hier kann der AG auch weniger oder nichts
zahlen. Bundesarbeitsgericht.
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der
Arbeit ohne Pausen (2 Abs. 1 ArbZG).
Die Fahrzeit auf Dienstreisen muss bei der
Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht
berücksichtigt werden.
Die Dienstreisezeit zählt nicht zur Arbeitszeit, es sei
denn, dass der Arbeitnehmer während der
Dienstreise seine Arbeitsleistung erbringt.
Zulässige Arbeitszeit
Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass pro Tag
maximal 10 Stunden gearbeitet werden dürfen. Und
das auch nur in Ausnahmefällen. Innerhalb von 6
Monaten darf die durchschnittliche Arbeitszeit 8
Stunden nicht überschreiten. Für Mehrarbeit muss
also ein Ausgleich gewährt werden, so dass dieser
Durchschnitt wieder erreicht wird.
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Arztbesuche sind außerhalb der Arbeitszeit zu
erledigen. Kann der Arzt aber keinen Termin
außerhalb der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers
vergeben, muss diese Zeit bezahlt werden. Eine
Bestätigung vom Arzt muss dem AG aber vorgelegt
werden.
Mittagspause
Der Arbeitgeber darf die Mittagspause auch auf
eine Stunde festlegen, obwohl gesetzlich nur eine
Pause von 30 Minuten vorgeschrieben ist. Der
Arbeitgeber hat Weisungsrechte hinsichtlich der
Arbeits- und Pausenzeiten.
Urteile:
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Ein
Rettungssanitäter erhielt vom
Bundesarbeitsgerecht recht als er auf seine
Wechselschichtzulage klagte. (ä.a. BAG).
Teilzeitbeschäftigte haben auch nur Anspruch auf
anteilige Schichtzulagen. (ä.a.BAG,).
Wer seinen Arbeitsplatz öfters auf privaten
Gründen verlässt, ohne sich beim Arbeitgeber zu
melden, muss mit einer fristlosen Kündigung
rechnen. (ä.a. Landesarbeitsgericht Rheinland-
Pfalz)
Wer seine Arbeitszeit am Zeiterfassungsgerät von
Kollegen eingeben lässt, obwohl er nicht am
Arbeitsplatz ist, muss mit einer fristlosen Kündigung
rechnen. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Auch wenn der Arbeitgeber in seinem
Unternehmen die so genannte
"Vertrauensarbeitszeit" einführt und somit bewusst
auf eine Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet,
muss er dem Betriebsrat Informationen zur
Arbeitszeit der Mitarbeiter geben.
Wer Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat,
muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den
Lohn kürzt. Er hat schließlich Lohnvorschuss
geleistet.
Kurzpausen zählen zur Arbeitszeit.
Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit § 2 Abs. 1
Arbeitszeitgesetz.
Das Umkleiden zählt nur dann zur Arbeitszeit, wenn
es dienstlich angeordnet ist. Z.B. bei
Sicherheitskleidung oder bei einheitlicher
Dienstkleidung.
Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind auch nicht
arbeitsrechtlich geschützt. Denn, es muss während
der Fahrtzeit keine Arbeitsleistung erbracht werden
und der AN kann während der Fahrtzeit beliebig
viele Pausen einlegen. (ä. a. LAG Niedersachsen).
Das BAG hat entschieden, dass die Fahrtzeiten bei
einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit gelten, wenn
der Arbeitgeber nur die Benutzung eines
öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem
Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit
nutzt. (ä. a. BAG).
Es müssen die Fahrzeiten für Mitarbeiter im
Außendienst bei entsprechender Regelung im
Tarifvertrag stets vergütet werden – unabhängig
davon, ob die Betriebsvereinbarung abweichende
Regelungen vorschreibt (BAG, Urteil v.
18.03.2020).
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