zur Arbeitszeit gehört nicht die Fahrzeit

Arbeitszeit ist nur die Zeit, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber als Arbeitskraft zur Verfügung stellt. (Arbeitszeitordnung) Die Fahrtzeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz gilt nicht als Arbeitszeit. Ausnahmen gelten für Außendienstmitarbeiter, die ihr Büro zu Hause haben und von dort zum ersten Kunden fahren, bzw. vom letzten Kunden zurück. Auch wenn der Arbeitgeber Fahrgeld für den Fahrweg zahlt, gilt es nicht als Arbeitszeit. Auch Beamte können Fahrtzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht als zusätzliche Dienstzeiten anerkennen lassen. Verwaltungsgericht Koblenz. Die Fahrzeiten für Dienstreisen eines Arbeitnehmers müssen nicht wie die normale Arbeitszeit vergütet werden. Hier kann der AG auch weniger oder nichts zahlen. Bundesarbeitsgericht. Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen (2 Abs. 1 ArbZG). Die Fahrzeit auf Dienstreisen muss bei der Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht berücksichtigt werden. Die Dienstreisezeit zählt nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, dass der Arbeitnehmer während der Dienstreise seine Arbeitsleistung erbringt.

Zulässige Arbeitszeit

Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass pro Tag maximal 10 Stunden gearbeitet werden dürfen. Und das auch nur in Ausnahmefällen. Innerhalb von 6 Monaten darf die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Für Mehrarbeit muss also ein Ausgleich gewährt werden, so dass dieser Durchschnitt wieder erreicht wird. Arztbesuche während der Arbeitszeit Arztbesuche sind außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Kann der Arzt aber keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers vergeben, muss diese Zeit bezahlt werden. Eine Bestätigung vom Arzt muss dem AG aber vorgelegt werden. Mittagspause Der Arbeitgeber darf die Mittagspause auch auf eine Stunde festlegen, obwohl gesetzlich nur eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben ist. Der Arbeitgeber hat Weisungsrechte hinsichtlich der Arbeits- und Pausenzeiten.
Urteile: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Ein Rettungssanitäter erhielt vom Bundesarbeitsgerecht recht als er auf seine Wechselschichtzulage klagte. (ä.a. BAG). Teilzeitbeschäftigte haben auch nur Anspruch auf anteilige Schichtzulagen. (ä.a.BAG,). Wer seinen Arbeitsplatz öfters auf privaten Gründen verlässt, ohne sich beim Arbeitgeber zu melden, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. (ä.a. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz) Wer seine Arbeitszeit am Zeiterfassungsgerät von Kollegen eingeben lässt, obwohl er nicht am Arbeitsplatz ist, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Auch wenn der Arbeitgeber in seinem Unternehmen die so genannte "Vertrauensarbeitszeit" einführt und somit bewusst auf eine Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet, muss er dem Betriebsrat Informationen zur Arbeitszeit der Mitarbeiter geben. Wer Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Lohn kürzt. Er hat schließlich Lohnvorschuss geleistet.

Kurzpausen zählen zur Arbeitszeit.

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz. Das Umkleiden zählt nur dann zur Arbeitszeit, wenn es dienstlich angeordnet ist. Z.B. bei Sicherheitskleidung oder bei einheitlicher Dienstkleidung. Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind auch nicht arbeitsrechtlich geschützt. Denn, es muss während der Fahrtzeit keine Arbeitsleistung erbracht werden und der AN kann während der Fahrtzeit beliebig viele Pausen einlegen. (ä. a. LAG Niedersachsen). Das BAG hat entschieden, dass die Fahrtzeiten bei einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitgeber nur die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt. (ä. a. BAG).
Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit Rechtsanwälte Büro Recht Gesetze Urteile Bild AMK Logo
RECHTSPORTAL
NEU
zum Aktionspreis
noch bis:
26,30 nur 9,80
Anwalts- und Gerichtskostenrechner

zur Arbeitszeit gehört nicht die Fahrzeit

Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit
Arbeitszeit ist nur die Zeit, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber als Arbeitskraft zur Verfügung stellt. (Arbeitszeitordnung) Die Fahrtzeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz gilt nicht als Arbeitszeit. Ausnahmen gelten für Außendienstmitarbeiter, die ihr Büro zu Hause haben und von dort zum ersten Kunden fahren, bzw. vom letzten Kunden zurück. Auch wenn der Arbeitgeber Fahrgeld für den Fahrweg zahlt, gilt es nicht als Arbeitszeit. Auch Beamte können Fahrtzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht als zusätzliche Dienstzeiten anerkennen lassen. Verwaltungsgericht Koblenz. Die Fahrzeiten für Dienstreisen eines Arbeitnehmers müssen nicht wie die normale Arbeitszeit vergütet werden. Hier kann der AG auch weniger oder nichts zahlen. Bundesarbeitsgericht. Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen (2 Abs. 1 ArbZG). Die Fahrzeit auf Dienstreisen muss bei der Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht berücksichtigt werden. Die Dienstreisezeit zählt nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, dass der Arbeitnehmer während der Dienstreise seine Arbeitsleistung erbringt.

Zulässige Arbeitszeit

Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, dass pro Tag maximal 10 Stunden gearbeitet werden dürfen. Und das auch nur in Ausnahmefällen. Innerhalb von 6 Monaten darf die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Für Mehrarbeit muss also ein Ausgleich gewährt werden, so dass dieser Durchschnitt wieder erreicht wird. Arztbesuche während der Arbeitszeit Arztbesuche sind außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Kann der Arzt aber keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers vergeben, muss diese Zeit bezahlt werden. Eine Bestätigung vom Arzt muss dem AG aber vorgelegt werden. Mittagspause Der Arbeitgeber darf die Mittagspause auch auf eine Stunde festlegen, obwohl gesetzlich nur eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben ist. Der Arbeitgeber hat Weisungsrechte hinsichtlich der Arbeits- und Pausenzeiten.
Urteile: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Ein Rettungssanitäter erhielt vom Bundesarbeitsgerecht recht als er auf seine Wechselschichtzulage klagte. (ä.a. BAG). Teilzeitbeschäftigte haben auch nur Anspruch auf anteilige Schichtzulagen. (ä.a.BAG,). Wer seinen Arbeitsplatz öfters auf privaten Gründen verlässt, ohne sich beim Arbeitgeber zu melden, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. (ä.a. Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz) Wer seine Arbeitszeit am Zeiterfassungsgerät von Kollegen eingeben lässt, obwohl er nicht am Arbeitsplatz ist, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Auch wenn der Arbeitgeber in seinem Unternehmen die so genannte "Vertrauensarbeitszeit" einführt und somit bewusst auf eine Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet, muss er dem Betriebsrat Informationen zur Arbeitszeit der Mitarbeiter geben. Wer Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber den Lohn kürzt. Er hat schließlich Lohnvorschuss geleistet.

Kurzpausen zählen zur Arbeitszeit.

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz. Das Umkleiden zählt nur dann zur Arbeitszeit, wenn es dienstlich angeordnet ist. Z.B. bei Sicherheitskleidung oder bei einheitlicher Dienstkleidung. Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle sind auch nicht arbeitsrechtlich geschützt. Denn, es muss während der Fahrtzeit keine Arbeitsleistung erbracht werden und der AN kann während der Fahrtzeit beliebig viele Pausen einlegen. (ä. a. LAG Niedersachsen). Das BAG hat entschieden, dass die Fahrtzeiten bei einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitgeber nur die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt. (ä. a. BAG).
Es müssen die Fahrzeiten für Mitarbeiter im Außendienst bei entsprechender Regelung im Tarifvertrag stets vergütet werden – unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung abweichende Regelungen vorschreibt (BAG, Urteil v. 18.03.2020).
Facebook  neue Gesetze Bild oben AMK Logo
NEU
zum Aktionspreis
noch bis:
26,30 nur 9,80
Anwalts- und Gerichtskostenrechner