Hat sich der Vermieter bis ca. sechs Wochen nach
dem Auszug des Mieters zur Abrechnung der
Mietkaution nicht gemeldet oder sonstige
Forderungen gestellt, dann sollte man ihn
auffordern, über die Mietkaution abzurechnen. Das
sollte unter Fristsetzung mit einem Zeitraum von
ca. zwei Wochen erfolgen. Bestehen keine
Ansprüche muss der Vermieter die Mietkaution
unverzüglich nach dem Auszug auszahlen.
Von Vorteil ist hier ein Abnahmeprotokoll.
Der Vermieter muss seine Gegenansprüche
geltend machen und betragsmäßig ausweisen. Es
darf immer nur der Teil der Mietkaution
einbehalten werden, der zur Sicherung, einer
voraussichtlichen Forderung notwendig ist. Im
ungünstigsten Fall verzögert sich die Abrechnung
der Kaution, bis rechtliche Streitigkeiten
gerichtlich entschieden sind. Wenn noch eine
Nebenkostenabrechnung aussteht, kann das bis
zu einem Jahr dauern.
Dem Vermieter steht eine angemessene Zeit zur
Überprüfung der Frage, ob er noch Ansprüche aus
dem Mietverhältnis hat, zu; für die Abrechnung hat
der Vermieter in der Regel ca. 3 - 6 Monate zur
Verfügung; je nach Fall kann die Frist auch länger
oder kürzer sein, wobei es darauf ankommt, in
welcher Zeit es dem Vermieter zuzumuten ist,
gegenüber dem Mieter abzurechnen (so auch
BGH VIII ZR 71/05).
Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich
geringer sein, als der zu erstattende
Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen
angemessenen Teil der Mietkaution zurückhalten.
Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter
verpflichtet, einen Teil der Mietkaution an diesen
herauszugeben.
Es kommt also auch darauf an, ob in der
Vergangenheit Nebenkosten zurückerstattet
wurden oder ob der Mieter nachzahlen musste.
Das muss der Vermieter berücksichtigen, wenn er
aufgrund einer noch nicht erstellten
Nebenkostenabrechnung die Mietkaution
einbehalten möchte.
Abrechnung über die Mietkaution
Sehr geehrter Frau/Herr NACHNAME, zum
DATUM ist der zwischen uns geschlossene
Mietvertrag über die Wohnung in STRAßE,
HAUSNUMMER, PLZ, ORT durch Ihre
Kündigung beendet worden. Ich fordere Sie
auf, die verzinslich, angelegte Kaution binnen
einer Frist von 14 Tagen zurückzuzahlen. Bei
der Begehung der Wohnung haben wir
gemeinsam festgestellt, dass
Rückzahlung der Mietkaution
Der Mieter hat einen Anspruch auf
Rückzahlung der Mietkaution. Die angefallenen
Zinsen erhöhen die Mietkaution und stehen
dem Mieter zu. Der Mieter kann die Zinsen
während des Mietverhältnisses nicht
herausverlangen. Der Vermieter ist verpflichtet,
über die Mietkaution abzurechnen. Macht der
Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis
geltend, so muss er eine Aufstellung der
Ansprüche unter Angabe von Grund und Höhe
erstellen. Der Mieter kann die Abrechnung
einklagen.
Folgende Voraussetzungen müssen für die
Rückgabe der Mietkaution erfüllt sein: das
Mietverhältnis muss beendet sein, Der Mieter
ist nicht berechtigt, die Kaution mit den noch
zu zahlenden Mietzahlungen zu verrechnen.
Selbst wenn der Mieter die Wohnung vorzeitig
zurückgibt und der Vermieter die Wohnung
weitervermietet, hat der Mieter keinen
Anspruch auf Freigabe oder Rückzahlung der
Mietkaution, da das Mietverhältnis nicht
beendet ist.
Wird der Betrag der Ansprüche voraussichtlich
geringer sein, als der zu erstattende
Kautionsbetrag, darf der Vermieter nur einen
angemessenen Teil der Kaution zurückhalten.
Auf Antrag des Mieters ist der Vermieter
verpflichtet, einen Teil der Kaution an diesen
herauszugeben.
Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution
ist bedingt durch die Beendigung des
Mietverhältnisses und die Rückgabe der
Mietsache.
Es können sich Mängel der Mietsache erst
später zeigen, zudem ist auch oft noch über
Nebenforderungen abzurechnen. Damit der
Vermieter das alles prüfen kann, wird ihm eine
gesonderte Frist zur Prüfung und Überlegung
zugebilligt.
Diese wird üblicherweise zwischen 3 und 6
Monaten bei Geschäftsräumen betragen, wenn
noch über Nebenkosten abgerechnet wird,
dann kann die Abrechnungsfrist für die letzten
Betriebskosten gelten (BGH NJW 2006, 1422).
Da über die Betriebskosten innerhalb eines
Jahres abzurechnen ist, kann sich der
Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution
hinziehen.
Ein Musterschreiben zur Aufforderung der
Rückzahlung von der Mietkaution (Auszug)
Aufforderung Rückzahlung Mietkaution
Mit diesem Schreiben fordert der Mieter den
Vermieter auf, ihm die gezahlte Mietkaution
zurückzuerstatten.
Diese Forderung kann auch schon gleich nach
dem Auszug gestellt werden.
Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF
Format.
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