Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen zur
Durchführung fälliger Schönheitsreparaturen
nicht nach, dann kann der Vermieter nach
erfolgloser Aufforderung mit Fristsetzung die
Schönheitsreparaturen auf Kosten des Mieters
durchführen lassen und von dem Mieter Ersatz
der zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen
Kosten verlangen.
Die meisten Mietverträge enthalten Klauseln,
wonach der Mieter zur Durchführung der
Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.
Mieter und Vermieter sollten aber immer
prüfen, ob die Klauseln zu
Schönheitsreparaturen wirksam sind.
Aufforderung Schönheitsreparaturen
durchführen:
Beispiele: Schönheitsreparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, ohne besondere
Aufforderung die laufenden
Schönheitsreparaturen fachgerecht auf
eigenen Kosten vorzunehmen.
Die Schönheitsreparaturen sind während der
Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender
Zeiträume seit Mietbeginn oder nach
Durchführung der letzten
Schönheitsreparaturen auszuführen: in
Küchen, Bädern und Duschen, alle 3 Jahre, in
Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und
Toiletten, alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle
7 Jahre (Diese Klauseln gelten nur noch
bedingt)
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
enthaltene Regelung, die dem Mieter von
Wohnraum die Verpflichtung zur
Durchführung von Schönheitsreparaturen
auferlegt und gleichzeitig bestimmt, dass der
Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von
der bisherigen Ausführungsart abweichen darf,
ist unwirksam.
Die Unwirksamkeit erfasst die gesamte
Verpflichtung zur Durchführung von
Schönheitsreparaturen.
Haben die Parteien davon abgesehen, dem
Mieter die Schönheitsreparaturen vertraglich
aufzubürden, sind diese gemäß § 535 BGB
vom Vermieter vorzunehmen. Der kann aber
den für die Schönheitsreparaturen
vorgesehenen Anteil in die Miete
einkalkulieren. Wer aufgrund einer
unwirksamen Klausel bei seinem Auszug
renoviert hat, kann von seinem Vermieter noch
drei Jahre nach dem Auszug Erstattung für
seine Aufwendungen verlangen (BGH, Az. VIII
ZR 302/07).
Weder der Austausch eines durch normalen
Gebrauch abgenutzten Teppichbodens noch
das Abschleifen und Versiegeln von
Parkettboden zählt zu
Schönheitsreparaturen. Demzufolge ist der
Vermieter verpflichtet, die Fußböden zu
erneuern, wenn diese verschlissen sind.
“Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des
Renovierungsturnus und hat der Mieter im
letzten Jahr vor Beendigung die
Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt
er einen prozentualen Anteil an den
Renovierungskosten, die aufgrund des
Kostenvoranschlags eines vom Vermieter
auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt
werden.
Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem
Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung
der letzten Schönheitsreparaturen während der
Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus
gesondert auszuhandeln und als individuelle
Vereinbarung unter den Zusätzlichen
Vereinbarungen am Ende dieses Mietvertrages
festzuhalten.
Eine formularvertragliche Klausel, die den
Mieter dazu verpflichtet, die auf ihn
abgewälzten Schönheitsreparaturen in
neutralen, hellen, deckenden Farben und
Tapeten auszuführen, ist wegen
unangemessener Benachteiligung des Mieters
unwirksam, wenn sie nicht auf den Zustand der
Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe der
Mietsache beschränkt ist.
Nach dem Gesetz ist grundsätzlich der
Vermieter verpflichtet, die
Schönheitsreparaturen auszuführen. Allerdings
gibt es in fast allen Formularmietverträgen eine
Klausel, Haben die Parteien davon abgesehen,
dem Mieter die Schönheitsreparaturen
vertraglich aufzubürden, sind diese gemäß §
535 BGB vom Vermieter vorzunehmen.
Musterschreiben -Schönheitsreparaturen
durchführen-
Aufforderung Schönheitsreparaturen
durchführen
Mit diesem Schreiben fordert der Vermieter
den Mieter auf, die fälligen
Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Wie diese durchzuführen sind ergibt sich aus
dem Mietvertrag oder richtet sich nach dem
Gesetz.
Wir übermitteln das Formular je im Word und
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken,
Versenden)
Preis gesamt: 3,
90
€
+
sofort zum Download
Produktempfehlung
23,60 € nur 14,30 €