Wohnungen dürfen nicht überbelegt sein. Die Untervermietung kann der Vermieter dem Mieter verbieten und eine Ablehnung erteilen, wenn die Wohnung durch die Aufnahme des Untermieters übermäßig belegt würde und dadurch Schaden nehmen könnte. Eine Überbelegung ist gegeben, wenn für die Bewohner nicht mehr genügend Wohnraum zur Verfügung steht. 1 erwachsene Person bzw. 2 Kinder müssen einen Raum von etwa 12 qm zur Verfügung haben. Dieser Wert ist nur ein Richtwert. Die Aufnahme von nahen Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder, Eltern) in die Wohnung ist keine Untervermietung und daher auch nicht erlaubnispflichtig. Heiratet beispielsweise die Mieterin, dann kann sie ohne Erlaubnis des Vermieters ih­ren Ehe­­gatten in die Wohnung aufnehmen. Der Bundesgerichtshof hatte ientschieden, dass Vermieter einer Untervermietung von Teilen der Wohnung auch dann zustimmen müssen, wenn der Hauptmieter selbst die Wohnung kaum noch nutzt. Der Mieter muss dem Vermieter die Person benennen, an die er untervermieten möchte. Der Vermieter muss nicht akzeptieren, wenn die Wohnung durch Untermieter übermäßig belegt würde. Außerdem kann der Vermieter die Ablehnung in der Person des Untermieters begründen. Es gibt auch sonstige Gründe, wegen denen der Vermieter die Untervermietung ablehnen kann. Bei genereller Verweigerung der Untervermietung kann der Mieter auch dann kündigen, wenn er einen konkreten Untermieter nicht benannt hat.
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Wohnungen dürfen nicht überbelegt sein. Die Untervermietung kann der Vermieter dem Mieter verbieten und eine Ablehnung erteilen, wenn die Wohnung durch die Aufnahme des Untermieters übermäßig belegt würde und dadurch Schaden nehmen könnte. Eine Überbelegung ist gegeben, wenn für die Bewohner nicht mehr genügend Wohnraum zur Verfügung steht. 1 erwachsene Person bzw. 2 Kinder müssen einen Raum von etwa 12 qm zur Verfügung haben. Dieser Wert ist nur ein Richtwert. Die Aufnahme von nahen Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder, Eltern) in die Wohnung ist keine Untervermietung und daher auch nicht erlaubnispflichtig. Heiratet beispielsweise die Mieterin, dann kann sie ohne Erlaubnis des Vermieters ih­ren Ehe­­gatten in die Wohnung aufnehmen. Der Bundesgerichtshof hatte ientschieden, dass Vermieter einer Untervermietung von Teilen der Wohnung auch dann zustimmen müssen, wenn der Hauptmieter selbst die Wohnung kaum noch nutzt. Der Mieter muss dem Vermieter die Person benennen, an die er untervermieten möchte. Der Vermieter muss nicht akzeptieren, wenn die Wohnung durch Untermieter übermäßig belegt würde. Außerdem kann der Vermieter die Ablehnung in der Person des Untermieters begründen. Es gibt auch sonstige Gründe, wegen denen der Vermieter die Untervermietung ablehnen kann. Bei genereller Verweigerung der Untervermietung kann der Mieter auch dann kündigen, wenn er einen konkreten Untermieter nicht benannt hat.
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