Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben,
wenn mehrere Parteien in einem Haus
wohnen.
Die Vorgaben der Hausordnung können den
privat genutzten Bereich, die
Gemeinschaftsräume und den zur Immobilie
gehörenden Außenbereich betreffen. Die
Grundlage bildet das Nachbarrecht (§§ 903 bis
924 BGB), das Mietrecht und das
Wohnungseigentumsgesetz.
Die Einhaltung der Hausordnung können alle
Bewohner vom Wohnhaus einfordern, nicht nur
der Vermieter.
Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet,
eine Hausordnung für ihr Wohnhaus
aufzustellen.
Viele Hausordnungen halten Ruhezeiten fest,
um eine Lärmbelästigung der Bewohner
während der späten Abendstunden und der
Mittagszeit zu vermeiden. Zwar gibt es keine
gesetzlich Vorgaben, Hausordnungen sehen
jedoch oftmals eine lärmfreie Zeit von 22 Uhr
bis 7 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr vor. An
Sonn- und Feiertagen gelten häufig ganztägige
Ruhezeiten.
Bei einer Hausordnung handelt es sich
privatrechtliche Regelungen. Die Regelungen
dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten,
die allgemein Gesetzen widersprechen.
Eine allgemeine Hausordnung kann für
Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser,
Wohnblocks, öffentliche Gebäude oder auch in
Supermärkten Gaststätten und Kinos gelten.
Auch Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen,
Kindergärten Freibäder haben in der Regel
eine Hausordnung.
Eine Hausordnung kann Bestandteil des
Mietvertrags sein, aber auch als Aushang im
Hausflur hängen. Ist keine Hausordnung im
Mietvertrag festgehalten, berufen sich
Vermieter meistens auf den Aushang.
Gemäß den Vorgaben in § 21 Abs. 5
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine
Hausordnung von der Eigentümergemeinschaft
aufzustellen und auszuhängen bzw. Besuchern
kenntlich zu machen.
Wir übermitteln das Formular je im Word und
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
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(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken,
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