Wenn Mieter mit ihrer Miete 3 Monaten im
Rückstand ist, dann hat der Vermieter das Recht
eine fristlose Wohnungskündigung
auszusprechen. Aber auch eine fristlose
Kündigung vom Mietvertrag muss schriftlich
mitgeteilt werden.
Laut § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
kann gekündigt werden, wenn:
zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden.
in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete
nicht vollständig bezahlt wurde, sodass sich die
Mietschulden in der Höhe einer Monatsmiete oder
mehr bewegen.
die Miete in mehr als zwei Monaten in Folge nicht
vollständig bezahlt wurde, sodass der
Mietrückstand insgesamt höher ist als zwei
Monatsmieten oder mehr.
Der Vermieter kann nur fristlos kündigen, wenn er
einen wichtigen Grund, weil die Miete erheblich in
Rückstand bist.
Nur in Ausnahmefällen darf der Vermieter den
Mietvertrag beenden, ohne eine Frist einzuhalten.
Aber auch dann ist eine Räumung der Wohnung
gegen den Willen des Mieters nur möglich, wenn
die Kündigung von einem Gericht geprüft und als
wirksam bestätigt wurde.
Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter
angeben, warum er gekündigt hat (§ 569 Abs. 4
BGB).
Der Vermieter muss den Mietrückstand nicht
anmahnen, er kann sofort kündigen. Das gilt
auch, falls die Kaution nicht gezahlt wurde. Zur
Miete zählen auch die
Nebenkostenvorauszahlungen.
Wir übermitteln das Musterschreiben je im
Word und PDF Format.
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