Wenn Mieter mit ihrer Miete 3 Monaten im Rückstand ist, dann hat der Vermieter das Recht eine fristlose Wohnungskündigung auszusprechen. Aber auch eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag muss schriftlich mitgeteilt werden. Laut § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann gekündigt werden, wenn: zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden. in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht vollständig bezahlt wurde, sodass sich die Mietschulden in der Höhe einer Monatsmiete oder mehr bewegen. die Miete in mehr als zwei Monaten in Folge nicht vollständig bezahlt wurde, sodass der Mietrückstand insgesamt höher ist als zwei Monatsmieten oder mehr. Der Vermieter kann nur fristlos kündigen, wenn er einen wichtigen Grund, weil die Miete erheblich in Rückstand bist. Nur in Ausnahmefällen darf der Vermieter den Mietvertrag beenden, ohne eine Frist einzuhalten. Aber auch dann ist eine Räumung der Wohnung gegen den Willen des Mieters nur möglich, wenn die Kündigung von einem Gericht geprüft und als wirksam bestätigt wurde. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter angeben, warum er gekündigt hat (§ 569 Abs. 4 BGB). Der Vermieter muss den Mietrückstand nicht anmahnen, er kann sofort kündigen. Das gilt auch, falls die Kaution nicht gezahlt wurde. Zur Miete zählen auch die Nebenkostenvorauszahlungen.
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