Ist jemand pflichtteilsberechtigt, kann er sich
nach § 2325 BGB Schenkungen anrechnen
lassen, die der Erblasser in den letzen 10 Jahren
anderen Erbberechtigten zukommen lassen hat.
Auch, wenn der Erblasser eine Immobilie
verschenkt, sich aber ein Wohnungsrecht daran
vorbehält. BGH
Eheleute hatten in einem Berliner Testament
vereinbart, dass das Kind 5 Jahre nach dem Tod
eines Elternteils einen festen Geldbetrag erhalten
soll. Der überlebende Partner sollte den Betrag
diese 5 Jahre mit 5 Prozent verzinsen. Diese
Zinsen sind einkommenssteuerpflichtig (BFH)
Ein Erbe muss einen
pflichtteilsberechtigten
Erben Auskunft über den
gesamten Nachlass geben.
Auch über Schenkungen, die er vom Erblasser
erhalten hat. Der Pflichtteilsberechtigte muss
aber einem Erben keine Auskunft darüber geben,
welche Zuwendungen er bereits zu Lebzeiten
des Erblassers erhalten hat. OLG Köln
Ein Testament, das die Mitarbeiter eines Pflege-
oder Betreuungsheimes bedenkt, ist unwirksam.
Das gilt auch für die Mitarbeiter von ambulanten
Einrichtungen. Hier soll vermieden werden, dass
das Personal Einfluss auf die Lebenssituation der
Erblasser nimmt. OLG Frankfurt
Ein verstorbener Mann hatte einen Sparbrief mit
50 000 Euro. Vor seinem Tod veranlasste er,
dass der Sparbrief aufgeteilt wird. 25 000 Euro
stellte er für seine Partnerin aus. Spätere Zeit
trennte sich das Paar.
Der Mann starb kurz danach. Der Erbe des
Mannes verlangte von der Lebensgefährtin nun
die Herausgabe des Geldes. Der Erbe klagte und
bekam recht. Urteil des BGH
Erbenermittler kann die Einsicht in
Nachlassakten verwehrt werden. Es darf nicht
nur ein berufliches Interesse des Erbenermittlers
vorliegen, sondern muss auf jeden Fall
nachvollziehbar sein und auch wirtschaftlich
sinnvoll und gerechtfertigt. Ä.a. KG Berlin
Sind Notarkosten von der
Steuer absetzbar?
Nein. Denn Notarkosten gehören zur privaten
Lebensführung und somit nicht absetzbar. Hier
wollte eine Frau die Notarkosten steuerlich
geltend machen, die sie für die Errichtung eines
Testaments gezahlt hatte. FG des Saarlands
vom Amt nicht herangezogen werden darf!
Das Amtsgericht Gießen hat in einem Fall
entschieden, dass Rücklagen für eine
angemessene Bestattung gebildet werden
dürfen. Und geht von einem mittleren Betrag von
5000 Euro aus.
Mit Berufung auf das SGB: Sozialhilfe darf dann
nicht vom Einsatz oder der Verwertung von
Vermögen abhängig gemacht werden, wenn dies
für den Hilfeempfänger eine unzumutbare Härte
wäre, wie § 90 Absatz 3 SGB XII ausdrücklich
vorsieht. SG Gießen
Eheleute hatten ein
gemeinsames Testament
errichtet.
Sie waren kinderlos. Im Testament setzen sie
daher einen Enkel der Mutter der Erblasserin ein
sowie ein Pflegekind der Mutter. Die eingesetzten
Erben im Testament verstarben noch vor der
Erblasserin.
Die Tochter des eingesetzten Pflegekindes
beantragte einen Erbschein. Sie wollte mit drei
weiteren Geschwistern zu je eine Viertel erben. Es
gab aber auch einen gesetzlichen Erben nach der
gesetzlichen Erbfolge und auch dieser wollte sein
Erbe antreten.
Das Testament konnte vom Gericht nicht so
ausgelegt werden, dass das der Wille der
Erblasserin war, dass das Erbe nur in dieser
testamentarischen Reihenfolge bleiben soll. OLG
München -
Die Annahme einer Erbschaft kann auch
angefochten werden.
Das kann dann der Fall sein, wenn der
Erbberechtigte die Erbschaft nur angenommen
hat, weil er dachte, dass er sonst den Anteil auf
den Pflichtteil verliert. Bundesgerichtshof.
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