Seit dem 17. August 2015 gilt im Falle des
Todes das Erbrecht desjenigen Staates, in
dem der Verstorbene zum Todeszeitpunkt
seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.
Haben Ehegatten in einem
gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder als
Alleinerben eingesetzt, dann ist das
Testament so zu werten, dass die Einsetzung
der Erbschaft auch für den Fall gelten soll,
dass die Ehegatten nacheinander im Abstand
von mehreren Jahren eines normalen Todes
versterben. Die Kinder werden danach erst
nach dem letztversterbenden Ehegatten zu
Erben. BayObLG
(zum Verständnis für den Laien: Sind Kinder
laut Testament der Eltern die Alleinerben,
erben die Kinder erst, wenn beide Elternteile
verstorben sind. Ausnahme besteht für den
Pflichtteil. Der kann auch schon nach dem
Tod nur eines Elternteils verlangt werden.)
Testament, geschrieben wird, reicht nicht
aus.
Urteile:
Eine Formulierung im Testament, dass
sämtliche Forderungen von Angehörigen,
mit denen kein Kontakt mehr bestand,
ausgeschlossen sind, wird als Enterbung
gesehen. OLG Hamm. Der Wille des
Erblassers ist damit erkennbar und
gegeben. Beschluss des OLG Hamm
Möchte man bestimmte Person von der
Erbschaft ausschließen, sollte man diese im
Testament genau benennen.
Auch ein handschriftlicher, unterschriebener
Brief gilt als wirksames Testament. Es muss
aber zweifelsfrei der letzte Willen erkennbar
sein. Das ist auch bei einem Umschlag der
Fall, auf dem “Testament “ steht und das
Testament darin aufbewahrt ist. LG
München
Bürgergeld: Erbschaft ist als
Einkommen anzurechnen
Erhält ein Bürgergeld-Empfänger eine
Erbschaft werden seine Sozialleistungen
gekürzt oder fallen ganz weg. Denn es
handelt sich um Einkommen, das auf
Bürgergeldangerechnet wird. Erhält jemand
eine Erbschaft in Bargeld, wird dieser Betrag
dann auf Monate aufgeteilt.
Und für diese Monate wird dann die
Leistung gestrichen. Denn es handelt sich
bei einem Erbe um Einkommen und nicht
um Vermögen. Bei Vermögen müsste das
Jobcenter Freibeträge berücksichtigen.
Beispiel Einzeltestament:
1.
Mein Ehemann (Name) wird nach
meinem Tod Alleinerbe. Unsere Tochter
(Name) erhält ihr Pflichtteil.
2.
Mein Ehemann (Name) ist nach
meinem Tod alleiniger Vorerbe. Er ist
von allen gesetzlichen
Beschränkungen befreit. Nacherben
nach seinem Tod oder für den Fall der
Wiederverheiratung sind unsere zwei
Kinder (Namen) jeweils zur Hälfte.
3.
Meine zwei Kinder (Namen) erben
mein gesamtes Vermögen je zur
Hälfte. Mein Mann (Name) steht bis zu
seinem Tod (oder bis zu seiner
Wiederverheiratung) der Nießbrauch
an meinem Nachlass in vollem Umfang
zu.
Es reicht nicht aus in einem Testament zu
schreiben: „Ich möchte, dass mein Sohn
(Name) nichts erhält“. Das würde die
Entziehung des Pflichtteils bedeuten und
dieser kann nur in Ausnahmefällen entzogen
werden. Es muss also auch begründet
werden. Es wird dann im Erball geprüft, ob
die Begründung rechtlichen Bestand hat.
Wann der Pflichtteil entzogen werden kann,
lesen Sie unserem Abschnitt Pflichtteil
Entzug)
Wer verheiratet ist und möchte, dass nach
seinem Tod erst einmal nur der überlebende
Ehepartner alles erbt, sollte ein Berliner
Testament aufsetzen. Denn ansonsten erben
automatisch die Kinder ihren Anteil sofort.
Beim Berliner Testament kann man den
überlebenden Ehepartner als Vorerbe
einsetzen.
Dennoch haben auch bei dieser Form des
Testaments die Kinder einen Anspruch
auf den Pflichtteil.
Zu beachten ist auch, ob man das Wort
„vererben“ oder „vermachen“ im Testament
formuliert. Denn ein Vermächtnisnehmer ist
kein Erbe. Vermacht man seinem Kumpel im
Testament das Auto. Dann hat der Kumpel
gegen die Erben den Anspruch auf
Herausgabe des Autos. Er ist aber nicht Erbe
geworden.
Wenn ein handschriftlich erstelltes Testament
durchgestrichen ist, gilt die Verfügung als
widerrufen. Das widerrufene Testament kann
aber zur Auslegung eines unvollständigen
späteren Testaments herangezogen werden,
wenn der Erblasser das Testament
zusammen mit dem widerrufenen Testament
in einem Umschlag verschlossen aufbewahrt.
In einem Testament ist genau zu
bestimmen, wer erben soll. Der Satz,
derjenige soll erben, der "sich bis zu
meinem Tode um mich kümmert", ist zu
ungenau. Ein solcher Hinweis gilt daher
nicht und ist unwirksam.
Ein Erblasser, der 5 Jahre im
Krankenhaus war, hatte während dieser
Zeit ein Testament formuliert. Dieses
wurde auch eigenhändig geschrieben und
unterschrieben. Im Testament hieß es
wörtlich: “ Sollte mir während der
Operation etwas zustoßen”....
Daraufhin ergab sich die Frage, was der
Erblasser eigentlich wollte. Wollte er ein
Testament erstellen, das auch bedingungslos
gelten soll, also unabhängig von dieser
Operation oder soll es nur gelten, wenn er
diese Operation tatsächlich nicht überleben
sollte.
Das zuständige Nachlassgericht hatte
entschieden, dass es nur für den Fall
einer misslungenen Operation gelten soll.
Aber das Oberlandesgericht München war
der Meinung, dass der Erblasser schon ein
allgemeingültiges Testament errichten wollte
und eben die Operation nur der Anlass war,
dass überhaupt mal ein Testament aufgesetzt
wird. OLG München
Man tut auch seinen Angehörigen mit der
Formulierung eines Testaments einen
Gefallen. Ärger und Unklarheiten zwischen
den Erben lassen sich so vermeiden. Und
man kann sicherstellen, dass der letzte Wille
auch erfüllt wird.
Um ganz sicher zu gehen, dass ein
Testament keine rechtlichen Fehler enthält,
kann man das Testament mit einem
Rechtsanwalt aufsetzen lassen und von
einem Notar beurkunden lassen. Ein
Rechtsanwalt kann nur bei der Formulierung
helfen, beurkunden kann er ein Testament
nicht.
Darin wird kein ernster Wille gesehen, ein
Testament zu erstellen.
Hat der Erblasser in einer letztwilligen
Verfügung eine Person zum Erben eingesetzt
und verstirbt diese Person vor dem Erblasser,
dann ist die Verfügung gegenstandslos, wenn
kein Ersatzerbe bestimmt ist. Die Auslegung
eines Testaments setzt nicht unbedingt
voraus, dass dem Erben der größte Teil des
Nachlasses verbleibt.
(Ist ein Erbe im Testament bestimmt und stirbt
dieser vor dem Erblasser ist das Testament
nichtig. Dann gilt wieder die gesetzliche
Erbfolge, wenn nichts anderes bestimmt
wurde.)
Der Schlusserbe eines Berliner Testaments (§
2269 BGB) kann gemäß § 1946 BGB die
Erbschaft erst ausschlagen, wenn er Erbe
geworden ist und das ist erst beim Tod des
länger lebenden Ehegatten der Fall. Das
Nachlassgericht hat immer das Ziel,
festzustellen, was der wirkliche Wille des
Erblassers war. Und dazu wird die
Formulierung im Testament genau
begutachtet. (Die Formulierung ist also sehr
wichtig)
Ist ein Testament so formuliert, dass
es Auslegungssache wäre, es zu
werten, dann müssen auch Umstände
berücksichtigt werden, die im Umfeld
des Erblassers liegen.
Nur eine Willensänderung des Erblassers
reicht nicht aus, um es als Widerruf des
Testaments zu werten. (Unter Umständen
muss geprüft werden, was der Erblasser
genau wollte. Dazu können dann auch
Zeugen befragt werden)
Gibt es als gesetzliche Erben neben dem
überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder
des Erblassers, dann erben der überlebende
Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen.
(Der Ehepartner 50 Prozent und die Kinder
zusammen 50 Prozent- mehrere Kinder
müssen sich also 50 Prozent teilen)
Urteile Testament (Auszüge)
“Bei der Formulierung eines Testaments
muss man vorsichtig sein. Die Verwendung
undeutiger Begriffe kann nach dem Tod des
Erblassers zu Streitigkeiten zwischen den
Erben und anderen Bedachten führen. Wird
der Begriff "übrige persönliche Habe"
verwendet, zählen darunter nicht,
Bankguthaben, Wertpapiere,
Sparkassenbriefe, Bar- und
Wertpapiervermögen in der Wohnung sowie
Kraftfahrzeuge. Landgericht München I
(Deswegen sollten einzelne wertvolle
Gegenstände auch namenltich im Testament
aufgeführt sein)
Zur Formulierung im Testament:
Das Eigenhändige Testament muss so
formuliert werden, dass diese
Voraussetzungen erfüllt sind:
• Es muss mit eigener Hand geschrieben sein
(nicht mit der Schreibmaschine
oder auf dem PC)
• Es muss am Ende unterschrieben sein
• Es darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen
(Das private Testament ist auch nicht gültig,
wenn es mit dem PC geschrieben und
ausgedruckt wurde und von Hand
unterschrieben wurde. Der gesamte Text
muss handschriftlich verfasst sein.
Außerdem sollte das Testament folgende
Punkte enthalten:
• Ort und Datum
• den vollständigen Namen und den
Geburtstag
Wenn kein Testament oder ein ungültiges
Testament vorhanden ist, dann greift
automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Deswegen ist es wichtig, genau auf die
Formulierung im Testament zu achten.
Testament
Wenn jemand ein Testament erstellen will,
kann er einen Notar damit beauftragen, oder
ein privatschriftliches Testament aufsetzen.
Formulierung Testament: Beispiel und
Muster
Mein Testament
Ich, (Vor und Zuname), geboren am (Datum),
bestimme hiermit folgendes in meinem
Testament:
(Formulierung der Erbeneinsetzung mit
Ersatzerben)
Ich ordne an, dass meine drei Kinder
(Namen) je zu gleichen Teilen meine
alleinigen Erben sein sollen.
Falls eines der Kinder bereits vorverstorben
ist, bestimme ich, dass jeweils dessen
Abkömmlinge nach der gesetzlichen Erbfolge
in die Erbberechtigung des Elternteils
eintreten sollen.
(Formulierung einer Teilungsanordnung)
Für das Auseinandersetzen der
Erbengemeinschaft bestimme ich: Mein Sohn
(Name) bekommt unter Anrechnung auf den
sein zustehenden Erbanteil das Grundstück
(FlSt. Nr....).
Meine Tochter (Name) bekommt ebenfalls
unter Anrechnung auf seinen Erbanteil die
Wohnung in Stuttgart (FlSt.Nr. ...).
(Formulierung eines Vorausvermächtnisses,
das ist ohne Anrechnung auf den Erbanteil)
Meine Tochter Susi erhält als
Vorausvermächtnis, das Auto, das zur Zeit
des Erbfalles in meinem Besitz ist.
Ort, Datum,
Unterschrift des Erblassers
Wer ein Testament aufsetzt und dieses
zu Hause aufbewahrt, sollte auch
nicht vergessen, seinen Erben
mitzuteilen, wo das Testament in der
Wohnung hinterlegt ist. Und dass
überhaupt ein Testament existiert.
Wichtig ist, nicht das Datum auf dem
Testament zu vergessen. Damit später auch
festgestellt werden kann, wann das
Testament formuliert wurde. Diese Angabe ist
von Bedeutung, falls es mehrere Testamente
gibt. Rechtliche Gültigkeit hat immer nur das
letzte Testament. Das ganze Testament muss
von Hand geschrieben sein. Nachträge, die
unter der Unterschrift hinzugefügt werden,
haben keine Gültigkeit mehr.
Der Vorteil beim notariellen Testament ist,
dass es auf Fehler geprüft wird und dann
beurkundet wird. Fehler, die das Erbrecht
betreffen. Das Testament muss man nicht
selber schreiben. Der Notar ist behilflich.
Allerdings kostet das auch Gebühren.
Folgende Fehler können passieren:
-
Gesetzliche Erben sollen laut
Testament ohne rechtlichen Grund von
der Erbreihenfolge ausgeschlossen
werden.
-
Datum und Unterschrift fehlen
-
Das Testament ist nicht
handgeschrieben
Über dem Testament selbst muss nicht als
Überschrift auch „Testament“ stehen.
Wird aber empfohlen. Als Erbe kann man
einsetzen, wen man möchte. Dabei ist zu
bedenken, dass Kinder immer Anspruch auf
ihren Pflichtteil haben, auch wenn sie nicht
im Testament benannt werden.
Testament bedeutet nichts anderes als der so
genannte „Letzte Wille“
Es kann genau formuliert werden, wer was
erben soll. Die Namen und der
Verwandtschaftsgrad sollten benannt werden.
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