Unternehmensgeheimnisse
Bezüglich der Betriebsgeheimnisse ist
Verschwiegenheit gegenüber denjenigen
Personen zu wahren, die mit dem jeweiligen
Geheimnis durch die geschäftliche Praxis nicht in
Kontakt kommen.
Vertrauliche Angaben
Der Arbeitnehmer hat auch über vertraulich
bezeichneten Angelegenheiten Stillschweigen zu
bewahren.
Geheimhaltung auf Konzernunternehmen
Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch
auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
derjenigen Unternehmen, mit denen die Firma
konzernmäßig oder wirtschaftlich verbunden sind.
Vertragsstrafe bei Geheimnisverletzung
Der Mitarbeiter verpflichtet sich gegenüber der
Firma, bei Verletzung seiner
Verschwiegenheitspflicht eine Vertragsstrafe in
Höhe eines monatlichen Bruttogehaltes zu
zahlen.
Nachvertragliche Geheimhaltungspflicht
Der Mitarbeiter wird Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse streng vertraulich
behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Schadensersatz und Vertragsstrafe
Die Nichtbeachtung dieser nachvertraglichen
Schweigeverpflichtung verpflichtet den
Mitarbeiter zum Ersatz des hieraus entstehenden
Schadens.
Urteil:
Unwirksame Verschwiegenheitsvereinbarung
Eine vertragliche Verpflichtung des
Arbeitnehmers zur Verschwiegenheit über
betriebliche Tatsachen ist nur wirksam, wenn das
durch die Belange des Betriebes gerechtfertigt
ist. Fehlt es daran, ist die Vereinbarung gemäß §
138 BGB unwirksam. LAG Hamm
Ein Verstoß gegen die Verpflichtung einer
Verschwiegenheitsvereinbarung kann mit einer
hohen Vertragsstrafe enden. Die Pflicht zur
Verschwiegenheit über Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse ergibt sich aus der
Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem
Arbeitgeber.
Denn ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und
der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht. Hat ein
Arbeitnehmer eine solche Vereinbarung
unterschrieben, handelt er vertragsbrüchig und
muss die vereinbarte Strafe zahlen.
Geheimhaltungsvereinbarung
Klauseln (Beispiele)
Der Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis, dass eine
unbefugte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
strafbar ist.
Der Arbeitnehmer darf Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse nicht weitergeben und auch
sonst nicht für sich verwerten.
Es ist dem Arbeitnehmer untersagt, geschützte
personenbezogene Daten bekannt zu geben,
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Wenn ein Arbeitsnehmer in einem Betrieb aufhört
zu arbeiten, kann er durch eine
Verschwiegenheitsvereinbarung verpflichtet sein,
auch nach seinem Ausscheiden aus der Firma,
keine internen Vorgänge nach außen zu tragen,
wodurch die Firma Schaden erleiden könnte.
Geheimhaltungsvereinbarungen sollten eine
begrenzte Laufzeit haben, zumindest bis nach der
Beendigung des Vertragsverhätnisses. Diese
Laufzeit wird meistens an die handelsrechtlichen
Aufbewahrungspflichten angepasst.
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