Schadensersatzanspruch
Statt dieser 3 Möglichkeiten darf der Käufer
auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, wenn der Verkäufer eine bestimmte
Eigenschaft der Ware zugesichert hat, die er
aber tatsächlich nicht besitzt.
Das Wahlrecht liegt beim Kunden. Allerdings
hat der Verkäufer die Möglichkeit, seine Rechte
vertraglich einzuschränken, soweit Mängel
nicht arglistig verschwiegen werden.
Der Verkäufer muss 24 Monate dafür
einstehen muss, dass die gekaufte Sache
fehlerfrei ist. Die Fristen für eine Reklamation
betragen also 2 Jahre. Das ist auch die
gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Verzögert sich eine Reparatur unzumutbar,
kann der Kunde dem Händler eine Frist setzen,
verstreicht diese, kann er vom Vertrag
zurücktreten.
Beim Kauf von privat an privat kann diese
Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden,
wenn man dies im Vertrag vereinbart.
Die Garantiefrist beginnt neu, wenn man einen
neuen Garantiezettel bekommen hat. Ob beim
Umtausch im Rahmen der Nachbesserung
auch die zweijährige Gewährleistungsfrist neu
beginnt, ist umstritten.
Tritt ein Mangel am Produkt auf, muss der
Händler dafür gerade stehen, indem er die
Ware nach Wunsch des Kunden repariert oder
Ware liefert. In der Regel gilt: Ist die Reparatur
zweimal gescheitert, kann der Kunde vom
Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis
mindern.
Da der Verkäufer die Pflicht zur Reparatur hat,
liegt es in seinem Interesse, die Störung zu
finden. Die Kunden können eine kostenlose
Fehlersuche erwarten. Das OLG Düsseldorf
und das OLG Hamm.
Probleme können dann auftreten, wenn die
Reklamation des Verbrauchers unberechtigt
ist. Nach einer Entscheidung des BGH kann
der Verkäufer unter Umständen
Schadensersatz verlangen.
Das gilt dann, wenn die Ursache für den Fehler
im eigenen Verantwortungsbereich liegt.
Viele Gerichte gestatten bis zu 3
Reparaturversuche.
Voraussetzung für die Reklamation ist, es
handelt sich um:
- einen erheblichen Fehler, der beim Kauf
schon vorhanden war,
- , dass der Artikel nachweisbar in diesem
Geschäft gekauft wurde.
Liegt eine berechtigte Reklamation vor, hat
der Kunde die Wahl zwischen folgenden
Möglichkeiten:
Wandelung
Der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht.
Dann muss der Käufer die Ware und der
Verkäufer ihm den gezahlten Kaufpreis
zurückgeben. Er hat Anspruch auf Bargeld
und muss keinen Gutschein vom Verkäufer
akzeptieren.
Minderung
Herabsetzung des Kaufpreises in Höhe der
durch den Fehler verursachten
Wertminderung. Über die Höhe der
Wertminderung muss sich der Verkäufer mit
dem Käufer einig werden.
Lieferung einer mängelfreien Ware
Der Käufer kann verlangen, dass der
Verkäufer das beschädigte Produkt durch ein
fehlerfreies ersetzt.
Erst dann kann wieder zwischen den gesetzlich
vorgesehenen Möglichkeiten gewählt werden.
Das ist zulässig und verschafft mehr
Planungssicherheit für den Fall einer
Reklamation.
Viele Smartphones gehen schon innerhalb von
6 Monaten kaputt. Möchte ein Käufer das
reklamieren, hören sie dann meistens vom
Verkäufer, das Gerät muss nass geworden sein
und es liegt am falschen Umgang.
So sollten sich Käufer nicht abwimmeln lassen
und auf einen Umtausch bestehen. Sollte der
Händler darauf nicht eingehen, kann man sich
immer noch direkt an den Hersteller wenden
und seine Rechte auf Garantie einfordern.
(EuGH).
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