Auktionen sind gemäß § 312 d IV Nr. 5 BGB
vom Fernabsatzrecht ausgenommen.
(BGH): Privatauktionen!
Damit das Fernabsatzgesetz gilt müssen
folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Verkäufer muss ein gewerblicher
Händler sein.
Der ersteigerte Artikel muss fabrikneu sein.
Der Kunde kann dann innerhalb von 14 Tagen
die Ware ohne Angabe von Gründen
zurückschicken. Wenn der Verkäufer seine
Kunden erst nach Abschluss des Vertrages
über seine Rechte informiert, verlängert sich
die Frist von 14 Tagen auf vier Wochen. Hat
der Händler seine Kunden gar nicht über das
Widerrufsrecht belehrt, dann muss er den
Artikel sechs Monate lang zurücknehmen.
Bei den eBay- "Sofortkäufen" gilt
immer das Fernabsatzrecht.
Ein Angebot über eBay kann nach § 119 Abs.
1, 2. Alt. BGB wirksam angefochten werden,
wenn aufgrund eines Eingabefehlers in die
Software statt der gewollten Startpreisofferte
eine Festpreisofferte eingegeben wird. AG
Stollberg
Bei eBay kann ein Wertersatz für eine
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
geltend gemacht werden. Für die Erfüllung von
Informationspflichten, ist es ausreichend, diese
Informationen spätestens bis zur Lieferung der
Ware an den Verbraucher zu übersenden. OLG
Hamburg
Bei Shopangeboten auf eBay muss auf die
Liefer- und Versandkosten hingewiesen
werden. OLG Hamburg
Kaufverträge bei eBay sind auch dann
wirksam, wenn der im Rahmen einer Auktion
zum Startpreis von 1 € eingestellte Gegenstand
zum Zeitpunkt des Angebotsendes einen nur
geringen Preis erzielt, obwohl der tatsächliche
Wert sehr viel höher ist. Die enttäuschte
Erwartung des Käufers über den tatsächlich
erreichten Kaufpreis berechtigt diesen nicht zur
Anfechtung wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
OLG Köln
Die Widerrufsfrist für Verbraucher
bei ebay beträgt einen Monat. OLG
Hamburg
E-Bay ist zur Sperrung eines Accounts
berechtigt, wenn das Mitglied durch seine
Tätigkeit den Handel eines bereits gesperrten
Mitgliedes weiterführt.
Eine Sperrung bedarf der vorherigen
Abmahnung. Kammergericht Berlin
Das Einstellen eines Warenangebots auf der
Webseite von eBay zwecks Durchführung einer
Online-Auktion begründet ein verbindliches
Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen
verbindlichen Angebots wird durch die nach
den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige
Beendigung der Auktion nicht berührt. Seine
Willenserklärung kann der Anbieter nur im
Wege der Anfechtung beseitigen. OLG
Oldenburg
Bei Kaufverträgen zwischen einem
gewerblichen Anbieter und einem
Verbraucher,die im Rahmen einer Internet-
Auktion durch Angebot und Annahme gemäß
und nicht durch einen Zuschlag zustande
kommen,
ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht
nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB
ausgeschlossen. BGH
Ein bei ebay eingestelltes Angebot ist
rechtverbindlich und kann nicht vor Ablauf
der Auktion zurückgezogen werden. LG
Berlin
Wer bei eBay für einen Dritten Ware anbietet,
verkauft diese in eigenem Namen. OLG
München
Bei der Frage, ob ein Verkäufer bei eBay
gewerblich handelt, kommt es auf den äußeren
Anschein an.
Wer
sich
auf
ein
Widerrufsrecht,
trägt
die
Beweislast
dafür,
dass
der
Anspruchsgegner
Unternehmer ist.
Unternehmer
ist,
wer
ste
-
tig
Gegenstände
ankauft,
um
sie
über
das
Internet
weiter
zu
verkaufen.
Allein
aus
der
Tatsache,
dass
jemand
eine
Vielzahl
von
Verkäufen
über
eine
Auktionsplattform
im
Internet
tätigt,
kann
nicht
auf
seine
Unternehmereigenschaft
geschlossen werden. LG Hof
Kaufvertrag bei Ebay rückgängig
machen!
Bei Verkäufen im Auktionshaus Ebay handelt
es sich um Fernabsatzverträge gemäß § 312
d BGB.
Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des §
14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne
des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und
Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.
Wer bei Ebay bei einer Firma einkauft, kann
also innerhalb von 14 Tagen vom Kauf
zurücktreten. Er muss dafür keine Gründe
angeben. Privatverkäufer können aber ein
Rückgaberecht ausschließen.
Erfolgt der Verkauf durch eine Firma oder ist
der Verkäufer Powersaler muss man eine
Unternehmereigenschaft annehmen.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht hat zur
Folge, dass der Käufer bei ordnungsgemäßer
Belehrung 2 Wochen ab Erhalt der Ware, den
Kaufvertrag widerrufen kann und die Ware
zurückgeben kann. Er erhält dann
Versandkosten und Kaufpreis erstattet. Vom
Widerrufsrecht ausgenommen sind Waren, die
nach Kundenspezifikationen gefertigt werden,
die nicht zur Rücksendung geeignet sind
(verderbliche Waren oder Konzertkarten)
sowie Audio- und Videoaufzeichnungen, wenn
diese versiegelt worden sind und der Käufer
diese entsiegelt hat.
Bei einer Internetauktion ist ein
gewerblicher Händler nicht dazu
verpflichtet, im Angebotstext auf
seine Händlereigenschaft
hinzuweisen. OLG Oldenburg
Für das Zustandekommen eines
Kaufvertrages bei einer Internetauktion hat die
Käuferbeschreibung und die darin enthaltenen
Bedingungen Vorrang vor den
Nutzungsbedingungen des Internetdienstes.
LG Darmstadt, Urteil
Bei einer Internetauktion stellt die
Präsentation der Ware zu einem
Mindestgebotspreis eine Aufforderung an
den zugelassenen Nutzer dar, durch sein
Gebot ein unwiderrufliches Kaufangebot
abzugeben, das durch Zuschlag des
Höchstbetrages innerhalb der Laufzeit
angenommen wird.
Auch bei einem verdeckten Mindestpreis
des Versteigerers ist das Gebot des Bieters
nicht unwirksam.
Ein Internetauktionshaus haftet nicht für die
ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages
zwischen dem Anbieter und dem Käufer.
Es besteht keine Verpflichtung eines
Internetauktionshauses zur Überprüfung der
Identität und Bonität des Anbieters.
Ein Internetauktionshaus ist nicht
verpflichtet, Informationspflichten erfüllen,
die eigentlich dem Anbieter obliegen.
Bei einer Internetauktion kommt der Vertrag
zwischen Verkäufer und Käufer dadurch
zustande, dass das höchste Kaufgebot am
Ende der Angebotsdauer dem Verkäufer per
e-Mail übermittelt wird, wenn das in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorgesehen ist. AG Wiesbaden
Bei einer Internet-Auktionsplattform ist die
Bestimmung in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen, wonach bei
gebrauchten Gegenständen der Verkauf unter
Ausschluss der Gewährleistung erfolgt
unwirksam.
Die Klausel beim Betreiber einer Internet-
Auktionsplattform in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen, wonach mit Ablauf
der vom Verkäufer bestimmten Zeit
zwischen dem Verkäufer und dem
Höchstbieter ein Kaufvertrag zustande
kommt, ist unwirksam. LG Berlin
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag
erst durch den Zuschlag zu Stande. Ein
Gebot erlischt, wenn ein Übergebot
abgegeben oder die Versteigerung ohne
Erteilung des Zuschlages geschlossen
wird.
Es handelt sich bei
Internetauktionen, nicht um
Versteigerungen im Sinne des §
156 BGB.
§
156
BGB
setzt
ein
Überbieten
voraus,
sowie
einen
Zuschlag.
Bei
ebay
gibt
es
jedoch
keinen
Zuschlag.
Der
Höchstbietende
schließt
automatisch
nach
Zeitablauf
der
Auktion
mit
dem Verkäufer einen Vertrag.
Ein Kaufvertrag kommt durch das online
abgegebene Höchstgebot des Käufers
einerseits und die im Freischalten der
Angebotsseite liegende Erklärung des
Verkäufers andererseits zu Stande. Der
Verkäufer erklärt dabei, er nehme bereits zu
diesem Zeitpunkt das höchste, wirksam
abgegebene Kaufangebot an.
Eine
Beschränkung
auf
das
Widerrufs-
oder
Rückgaberecht
nur
bei
Sofortkauf
ist
nicht
zulässig.
Für
Privatverkäufer
gilt
das
Widerrufsrecht
nicht.
RECHTSPORTAL
Vertragsrecht
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noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)