Bei einem Fixgeschäft wird also ein genauer
Liefertermin festgelegt.
Urteil:
Auch eine Billigfluggesellschaft muss
Schadensersatz zahlen, wenn sie einen Flug
wegen schlechten Wetters absagt und den
Reisenden keine Hilfen (z.B. Bustransfer zu
einem anderen Flughafen) anbietet.
Ein Musikproduktionsvertrag, durch den sich der
Produzent verpflichtet, in jedem Jahr der
Vertragslaufzeit eine bestimmte Zahl von Titeln
zu produzieren, stellt kein absolutes Fixgeschäft
dar. Hier kommt dann eher eine Vertragsstrafe in
Frage.
Bei einem Fixgeschäft gehört die Leistungszeit
zum Vertragsinhalt, da die Erbringung der
Leistung nur zu einem bestimmten Termin für
den Leistungsempfänger sinnvoll ist. Die
Bezeichnung "fix" oder "präzise" muss im
Vertrag stehen, (z. B. zu späte Lieferung von
Osterhasen).
Legen Vertragspartner nicht ausdrücklich fest,
dass ein Fixkauf vereinbart wird, so muss
ermittelt werden, ob die Parteien der
vereinbarten Lieferfrist eine so weitgehende
Bedeutung beimessen wollten.
Jeder Zweifel wirkt sich gegen die Annahme
eines Fixgeschäftes aus. Die Formulierung
"spätestens" ist ein Indiz, nicht aber eindeutige
Fixklausel. (OLG Köln)
Nach dem Grundsatz der
Formfreiheit können
Rechtsgeschäfte in beliebiger Form
abgeschlossen werden.
Voraussetzung ist die Abgabe einer
Willenserklärung. Diese kann erfolgen durch eine
ausdrückliche Äußerung (schriftlich, telefonische
Bestellung)
bloße Handlung (Ware aufs Band legen)
Schweigen / Unterlassen
Willenserklärungen beschränkt geschäftsfähiger
Personen sind schwebend unwirksam. Sie sind
wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter seine
Zustimmung erteilt (§§ 107, 108 BGB).
Wird die Zustimmung erteilt, ist die
Willenserklärung wirksam, wird sie nicht erteilt,
ist die Willenserklärung unwirksam.
In vier Ausnahmefällen können beschränkt
geschäftsfähige Personen auch ohne
Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters
wirksam Rechtsgeschäfte abschließen:
1.
Rechtliche Vorteilsgeschäfte (§ 107 BGB)
2.
Taschengeldgeschäfte (§ 110 BGB)
3.
Selbstständiger Geschäftsbetrieb (§ 112
BGB)
4.
Dienst-/Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB)
Wer ein Taxi zu einer bestimmten Zeit bestellt
und damit zum Bahnhof will, kann
Schadensersatz verlangen, wenn das Taxi
nicht kommt.
Beim relativen Fixgeschäft kann der
Besteller zurücktreten, muss er aber nicht.
(Beispiel: ein Clown für die Kinderparty
wurde bestellt, kommt aber eine Stunde
zu spät)
Beim absoluten Fixgeschäft hingegen muss
der Gläubiger zurücktreten, weil ein
Beharren auf spätere Vertragserfüllung
durch den Schuldner einfach keinen Sinn
mehr macht. Das wäre der Fall, wenn der
Clown erst am nächsten Tag kommt.
Was ist ein Fixgeschäft
Bei einem Fixgeschäft handelt es sich um einen
Vertrag, bei dem vereinbart ist, dass die Leistung
genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb
einer bestimmten Frist erbracht werden soll.
Folgende Arten von Fixgeschäften gibt es:
Das absolute Fixgeschäft
Hier ist die Einhaltung der Leistungszeit
(Lieferzeit) so wesentlich, dass eine verspätete
Leistung keine Erfüllung mehr darstellt. (zum
Beispiel eine Hochzeitstorte). Man kann vom
Vertrag zurücktreten und auch Schadensersatz
verlangen.
Relatives Fixgeschäft
Bei einem relativen Fixgeschäft führt die
Nichteinhaltung der Leistungszeit nicht zur
Unmöglichkeit des Vertrages. Dem Käufer steht
aber ein Rücktrittsrecht zu. Der Käufer kann also
weiterhin auf seine Ware bestehen, kann aber
auch vom Vertrag zurücktreten. Z.B. der Kauf von
Ware, die zwar zu einem bestimmten Termin
geliefert werden soll, erst später eintrifft, aber
dennoch verwendet werden kann. (Kleidung,
Haushaltswaren usw.)
RECHTSPORTAL
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)