(Reklamation, Gewährleistung)
Ein Sachmangel liegt vor, wenn der
tatsächliche Zustand der Ware von dem
Zustand abweicht, den die Vertragspartner im
Kaufvertrag vereinbart haben.
Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die
vereinbarte Montage durch den Verkäufer
unsachgemäß durchgeführt wird oder die
Montageanleitung fehlerhaft war.
Rechte bei mangelhafter Ware
Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung
setzt nicht voraus, dass der Verkäufer für den
Mangel verantwortlich ist.
Erst wenn die Nacherfüllung gescheitert ist,
weil sie unmöglich ist oder wenn eine dem
Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abgelaufen
ist, hat man Anspruch auf Rücktritt, Minderung
und Schadensersatz.
Rücktritt bedeutet, die Rückgängigmachung
des Kaufvertrages, Ware und Geld werden
jeweils an die andere Vertragspartei
zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem
Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen,
z. B. Transportkosten. Keine Vertragskosten
sind aber die Kosten der Rückabwicklung wie
etwa Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten.
Schadensersatz kann in folgenden Fällen
verlangt werden:
1. Ersatz des Mangelschadens, der an der
Sache selbst entsteht
2. Schadensersatz wegen
Mangelfolgeschäden, die an anderen
Rechtsgütern eintreten.
Gelingt eine Reparatur nicht und gibt es
keinen Umtausch, obwohl der Kunde eine
Frist gesetzt hat, kann er entweder das Geld
zurück verlangen, also vom Vertrag
zurücktreten, oder den Preis mindern!
Der Käufer hat das Recht auf
Mangelfreie Ware!
Wenn der Verkäufer nicht umtauschen kann,
weil es wirtschaftlich nicht tragbar ist, kann
auch z.B. der Kaufpreis gemindert werden,
oder man tritt vom Kaufvertrag zurück unter
Androhung von Schadenersatz.
Haften muss der Verkäufer auch für den
Differenzbetrag, den der Käufer zahlen muss,
wenn er sich eine mangelfreie Ware bei einem
Konkurrenten zu einem höheren Betrag
beschafft. Grundsätzlich hat der Käufer die
Wahl, ob er die Ware behält und sich nur die
Differenz zum vertragsgemäßen Zustand
auszahlen lässt oder aber die zurück gibt
Wer mangelhafte Ware verkauft, haftet
grundsätzlich für den daraus entstandenen
Schaden.
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über
eine Sache. Der Eigentümer kann, soweit
nicht das Gesetz oder Rechte Dritter
entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben
verfahren (§ 903 BGB).
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über
eine Sache (§ 854 BGB). Eigentümer und
Besitzer können identische oder verschiedene
Personen sein. Der Besitz wird durch
Erlangen der tatsächlichen Gewalt über eine
Sache erworben, ob auf rechtmäßige Weise
oder unrechtmäßige Weise.
Verkäufer muss Waren
zurücknehmen?
Wann liegt ein Mangel vor?
Schon lange als Gerücht im Umlauf ist, der
Verkäufer müsse die Ware innerhalb einer
bestimmten Frist auch bei bloßem Nichtgefallen
zurücknehmen. Das trifft jedoch nur dann zu,
wenn der Verkäufer die Rücknahme für diesen
Fall zugesagt hat oder das Gesetz dem Kunden
ausnahmsweise ein Widerrufsrecht einräumt.
Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, wenn
Ware einen Mangel hat.
Viele Käufer gehen davon aus, dass sie ihre
gekaufte Ware immer innerhalb von 14 Tagen
zurückgeben können. Das stimmt nicht. Möglich
ist das nur, wenn die Ware Mängel aufweist.
Ansonsten ist das reine Kulanz der Verkäufer,
wenn die Ware zurückgenommen wird.
Ausnahmen gelten nur bei Fernabsatzverträgen.
Verträge, die über das Internet oder per Telefon
geschlossen wurden.
Umtausch von fehlerfreien Waren
Sollen Produkte umgetauscht werden, weil sie
nicht gefallen, nicht passen oder einfach nicht
gebraucht werden, liegt es im Ermessen des
Händlers, ob er die Ware zurücknimmt.
Viele Einzelhändler tauschen ihre Waren um,
obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die
Händler legen dann auch selbst die Fristen
und Bedingungen für den Umtausch fest.
Kunden sollten vorher nach einem
Umtauschrecht fragen und wenn möglich, sich
das auch bestätigen lassen.
Der Umtausch ist immer eine freiwillige
Regelung. Wird ein Umtausch aber vor dem
Kauf zugesagt, ist er auch bindend. Ob der
Kunde das Produkt umtauschen kann oder
das Geld zurück erhält, entscheidet auch der
Händler.
Nur, wenn der Händler mit einer „Geld zurück“
Garantie wirbt, muss er auch das Geld
zurückzahlen ansonsten muss der Kunde sich
das Produkt umtauschen lassen. Deswegen
sollte auch hier vorher gefragt werden, ob das
Geld bei der Rückgabe der Ware
zurückgezahlt wird oder eben nur ein
Umtausch vorgenommen werden darf.
Der Händler kann auch Gutscheine
ausstellen. Der Kassenzettel sollte
aufgehoben werden.
Da der Umtausch nur Kulanz des Händlers ist,
kann der Händler auch bestimmte Waren vom
Umtausch ausschließen. Das können
Lebensmittel und Kosmetikmittel sein.
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