Ein Händler darf seit 2002 die
Sachmängelhaftung nicht mehr ausschließen,
Weiter liegt bei einem Schaden in den ersten
sechs Monaten die Beweislast beim Händler. Er
muss nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf
nicht vorhanden war. Nach sechs Monaten muss
dann der Käufer diesen Nachweis erbringen
können.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und einem
Autohändler, der der Kfz-Innung angehört, sind bei
den Kfz-Innungen Schiedsstellen eingerichtet, die
ein Schlichtungsverfahren durchführen können.
Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher muss
der Verkäufer mindestens zwei Jahre für
Sachmängel haften. Diese Haftung gilt nicht nur
für Kfz, sondern für alle neuen Produkte. Dem
Verkäufer ist es gegenüber dem privaten Käufer
nicht erlaubt, diese Frist zu verkürzen oder zu
umgehen.
Kauft der private Kunde ein gebrauchtes
Fahrzeug vom Händler, darf dieser die Haftung
für Sachmängel nicht mehr auf ein Jahr
begrenzen, wenn diese nicht klar und deutlich
formuliert ist. Das hat der BGH 2015
beschlossen.
Die Haftung für Sachmängel kann grundsätzlich im
Vertrag ausgeschlossen werden. (Privatmann
verkauft an Privatmann) Anders, wenn das
gebrauchte Fahrzeug von einem gewerblichen
Verkäufer an einen Privatkunden verkauft wird.
Dann gilt auch die gesetzliche Sachmängelhaftung
von zwei Jahren ab Übergabe des Kfz. Diese Frist
darf aber durch Vertrag auf ein Jahr verkürzt
werden. Eine weitere Verkürzung der Frist oder ein
gänzlicher Ausschluss der Sachmängelhaftung ist
unzulässig.
Gewerblicher Händler sind auch Selbständige und
Freiberufler, die das zu verkaufende Auto auf ihren
Betrieb zugelassen haben.
Bei einem Privatverkauf kann die Bezeichnung
"Kilometerstand" durchaus als "Tacho-Stand"
gemeint sein.
Autokauf, Gebrauchtwagen mit
Unfallschaden
Kann ein Gebrauchtwagenhändler als Fachmann
erkennen, dass ein Fahrzeug einen nicht
unerheblichen Unfallschaden hatte, muss er das
Fahrzeug genau untersuchen und den Käufer auf
den Unfallschaden aufmerksam machen. Tut er
das nicht, verschweigt er beim Verkauf einen
Fahrzeugmangel arglistig, was den Käufer zur
Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Die in
den Kaufverträgen übliche Klausel "Gekauft wie
besichtigt" ändert daran nichts, wenn der Käufer
als Laie den Vorschaden nicht ohne weiteres
erkennen kann (OLG Düsseldorf)
Gewähr trotz Ausschluss beim
Gebrauchtwagenkauf
Auf die Versprechen von
Gebrauchtwagenverkäufern muss sich der Kunde
verlassen können. Wenn der Verkäufer z.B.
versichert, das Auto sei technisch einwandfrei,
dann kann man sich darauf berufen. Er muss das
Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis
erstatten, wenn das Auto plötzlich Mängel
aufweist. Und das auch dann, wenn im
Kaufvertrag diese Gewährleistung ausdrücklich
ausgeschlossen ist. Die mündliche Zusage reicht
aus. Oberlandesgericht Nürnberg.
Bei Streitigkeiten nach einem eines
Gebrauchtwagen- Kauf ist die genaue
Beschreibung des Fahrzeugs, der
Zustandsberichts, von maßgeblicher Bedeutung.
Gebrauchtwagenkäufer dürfen grundsätzlich
davon ausgehen, dass ein erworbenes Auto
fahrbereit ist.
Mängel an einem Gebrauchtwagen rechtfertigen
erst dann den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der
Verkäufer eine Beseitigung der Mängel abgelehnt
hat. Dabei muss der Käufer dem Verkäufer eine
angemessene Frist zur Nachbesserung lassen.
Erst wenn die Nachbesserung verweigert wird
oder fehlschlägt, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag
möglich.
Wenn beim Verkauf eines Gebrauchtwagens
unter Privatleuten der Verkäufer das Auto als “in
Ordnung” anpreist, liegt darin keine bindende
Zusicherung der Mängelfreiheit.
Der Käufer darf sich dann auf eine solche Zusage
nicht verlassen, erst recht, wenn im schriftlichen
Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen
wurde.
Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann das
Fahrzeug zurückgeben, wenn ihn der Verkäufer
über den wirklichen Umfang eines Unfallschadens
getäuscht hat. Dieser ist verpflichtet, den
gesamten Schaden am Fahrzeug offen zu legen.
Bei Gebrauchtwarenhändler gilt die
Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Stellen Sie
innerhalb der ersten sechs Monate einen Fehler
fest, z. B. einen Getriebeschaden , ist der Händler
in jedem Fall ersatzpflichtig. Bei Streitigkeiten
nach einem Gebrauchtwagen- Kauf ist die genaue
Beschreibung des Fahrzeugs, der
Zustandsberichts, von maßgeblicher Bedeutung.
Urteile:
Die Herstellergarantie ist ein wesentliches
Beschaffenheitsmerkmal. Es kann also zum
Rücktritt des Kaufvertrages berechtigen, da es sich
hierbei um einen Mangel handelt.
Bundesgerichtshof.
Wer ein fünftüriges Auto bestellt, muss das auch
bekommen. Eine Kundin hatte einen Fünftürer
bestellt aber ein Auto mit 3 Türen erhalten. Ein
Händler gab ihr ein schriftliches Angebot. Die Frau
unterschrieb den Kaufvertrag. Darin waren die
Modellbezeichnung und diverse
"Sonderausstattungen" genannt.
Dass es sich bei dem bestellten Fahrzeug aber nur
um einen Dreitürer handeln sollte, verbarg sich
allerdings hinter dem Chiffre-Code "5G14GZ" und
war für die Kundin nicht erkennbar. Die Kundin
hatte ein Rücktrittsrecht. Oberlandesgericht
Schleswig-Holstein
Wenn die Rückfahrkamera an einem Mercedes
nicht richtig funktioniert, stellt das einen
Sachmangel dar. Das kann zum Rücktritt vom Kauf
berechtigen. In einem Fall wurde es so beworben,
dass sich die Kamera beim Rückwärtsfahren
automatisch einschaltet und den Fahrer auch beim
Einparken unterstützt.
Und das mit Hilfslinien, welche die Kamera anzeigt.
Genau diese Hilfslinien funktionierten aber nicht.
Der Kauf konnte rückgängig gemacht werden.
Oberlandesgericht Hamm.
in Neu- oder Gebrauchtwagen muss einen
erheblichen Mangel und aufweisen, dass man vom
Kaufvertrag zurücktreten kann. Das ist dann der
Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf
Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem
muss der Schaden bereits beim Kauf vorgelegen
haben.
Ein privater Verkäufer kann die Haftung
ausschließen und muss somit keine
Nachbesserungen leisten.
Wenn der Verkäufer beim Verkauf des PKW den
Fahrzeugbrief einbehält, da der Kaufpreis noch
nicht gezahlt worden ist und dem Käufer den PKW
übergibt, ist das so zu verstehen, dass der
Verkäufer das Eigentum am PKW zur Sicherung
seiner Kaufpreisforderung nur unter der
aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung
des Kaufpreises übertragen will. BGH,
Gebrauchtwagenverkaufsgarantie mit nicht
erlaubter Fremdinspektion.
Die im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs
vereinbarte Klausel, dass eine Garantie nicht
besteht, wenn der Käufer nicht in bestimmten
Zeitabständen eine Inspektion durchführen lässt,
ist wirksam, denn sie beschränkt den
Garantieumfang nicht in einem Maße, das mit den
berechtigten Erwartungen des Käufers
unvereinbar ist. OLG Karlsruhe
Zu hoher Spritverbrauch bei
Gebrauchtwagen
Der Käufer eines Neuwagens kann den
Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der
Spritverbrauch des Fahrzeugs im so genannten
Drittelmix die Angaben des Herstellers um mehr
als 10 % übersteigt. Das Gericht räumte einem
Käufer eines Opel Astra das Recht zur
Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger
Täuschung ein. (OLG Düsseldorf)
Gebrauchtwagenkauf, Rücktrittsrecht
Ein Interessent an einem Gebrauchtwagen sollte
sich immer erst nach dem aktuellen Listen- Preis
(Schwacke- Liste) erkundigen und über die Höhe
der Steuern und Versicherungen.
Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung
nämlich ausschließen. Deswegen sollten Laien
eher beim Fachhändler kaufen, denn der
Fachhändler muss für die Mängelfreiheit des
Wagens bei der Übergabe garantieren.
Kauft ein Privatmann also bei einem anderen
Privatmann ein gebrauchtes Auto, kann im
Kaufvertrag eine Haftung für Mängel
ausgeschlossen werden.
Ausnahmen gibt es nur bei Täuschung oder
nachweislich falschen Angaben zum Zustand des
Autos.
Man sollte immer eine Begleitperson mitnehmen.
Man kann auch vor dem Kauf einen
Gebrauchtwagencheck beim ADAC machen
lassen.
Es sollte eine Probefahrt gemacht werden. Das
Auto auf Roststellen untersuchen, ebenso auf
Unterschiede in der Lackierung, die auf einen
Unfall hindeuten könnten. Man sollte auf einen
schriftlichen Kaufvertrag bestehen und sich
sämtliche Zusicherungen über Kilometerleistung,
Garantie und mitverkaufte Zusatzausstattung im
Kaufvertrag notieren lassen.
RECHTSPORTAL
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)