Ist eine Ware mangelhaft und konnte der Verkäufer
den Fehler über die Nacherfüllung nicht beseitigen,
kann der Käufer anstatt Herabsetzung des
Kaufpreises auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er
kann die Ware zurückgeben und den Kaufpreis
zurückverlangen.
Der Käufer hat die Wahl, ob er bei einer
fehlerhaften Ware vom Vertrag zurücktritt oder
mindert. Dieses Wahlrecht endet aber in dem
Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom
Käufer gewählten Recht (Rücktritt vom Kaufvertrag
oder Minderung des Kaufpreises) einverstanden
erklärt hat.
Das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertag
verjährt innerhalb von zwei Jahren.
Macht der Käufer sein Recht auf Rücktritt vom
Kaufvertrag nicht innerhalb dieser Frist geltend,
kann der Verkäufer den Rücktritt verweigern,
indem er sich auf die Verjährung beruft.
Der Verkäufer kann dem Käufer auch einen
größeren Zeitraum einräumen, um den Rücktritt
geltend zu machen. Das geschieht durch die
Einräumung einer Garantie.
Kaufvertrag und Vertragsrecht
Urteile:
Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei
Abschluss des Kaufvertrags arglistig
verschwiegen hat, berechtigt das zum sofortigen
Rücktritt von einem Kaufvertrag für ein
Grundstücks (BGH).
Arglistig handelt ein Verkäufer eines Hauses,
wenn er annimmt, der Käufer sei in der Lage, den
Mangel zu erkennen und in Kauf nimmt, dass
dieser den Vertrag ohne weitere Prüfung
abschließt. BGH. Ein Käufer muss nicht alle
Mängel erkennen. Er muss sich darauf verlassen
können, dass man ihn auf Mängel hinweist.
Der Widerruf eines Kaufvertrages ist möglich,
wenn der Käufer bei Vertragsschluss nicht
ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde.
Genau darauf, kann sich ein Käufer beim Rücktritt
auch berufen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die
Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag
über ein Privatgrundstück vom Verkäufer nicht
versteuert werden muss.
Verbrauchsgüter werden meistens nicht direkt
vom Hersteller an einen Verbraucher verkauft,
sondern durchlaufen eine Lieferkette. Muss der
Letztverkäufer eine neue Ware wegen eines
Mangels zurücknehmen, so kann er auch
gegenüber seinem Lieferanten zurücktreten,
Schadensersatz verlangen oder mindern, ohne
zunächst zur Nacherfüllung auffordern zu müssen.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag sollte
schriftlich erfolgen.
Die Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten
verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung
(Verjährungsfristen Kaufrecht). Es tritt die
Verjährung frühestens zwei Monate nach dem
Zeitpunkt ein, in dem der Letztverkäufer die
Ansprüche des Kunden erfüllt hat. Bei
Fernabsatzverträgen gibt es ein gesetzliches
Widerrufsrecht.
Informationen für einen Verkäufer:
Der Unternehmer muss den Verbraucher
rechtzeitig vor Vertragsschluss umfassend, klar
und verständlich informieren über:
- seine Identität
- seine Anschrift
- wesentliche Merkmale der Ware oder
Dienstleistung
- die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser
eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung beinhaltet
- den Preis der Ware oder Dienstleistung
einschließlich aller Steuern und sonstiger
Preisbestandteile
- zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
- Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder
Erfüllung
- Über das Bestehen eines Widerrufs- oder
Rückgaberechts
- die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
Fehlt einer der Punkte, ist die Informationspflicht
nicht erfüllt und die Widerrufsfrist beginnt nicht zu
laufen und der Verbraucher kann auch nach
längerer Zeit noch widerrufen.
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es
schwere Mängel aufweist
Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB)
Scherzgeschäft (§ 118 BGB)
Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Formmangel (§ 125 BGB)
Gesetzliches Verbot (§ 138 BGB)
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag
möglich.
Eine Willenserklärung ist anfechtbar, wenn der
Erklärende eine Erklärung dieses Inhaltes nicht
abgeben wollte, also sein wirklicher Wille ein
anderer war.
Inhalts-, Erklärungs-, Eigenschafts-,
Übermittlungsirrtum (§§ 119, 120 BGB)
Anfechtung unverzüglich nach Entdeckung des
Irrtums
Arglistige Täuschung (§§ 123, 124 BGB)
Anfechtung innerhalb eines Jahres nach
Entdeckung der Täuschung
Widerrechtliche Drohung (§§ 123, 124 BGB)
Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Wegfall
der Zwangslage
Nicht anfechtbar: Motivirrtum.
Der Rücktritt (§ 346 BGB ff) vom Kaufvertrag hat
nichts mit dem gesetzlich geregelten
Widerrufsrecht (§ 312d BGB) bei
Fernabsatzverträgen (§ 312b BGB) zu tun. Denn
das Widerrufsrecht gilt bei diesen Verträgen
immer. Ein Grund für den Widerruf muss es nicht
geben.
Ein Rücktritt von einem rechtsgültig
abgeschlossenen Kaufvertrag ist nur möglich,
wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt
sind, die dazu berechtigen, wie zum Beispiel eine
fehlgeschlagene Nacherfüllung bei einem
Sachmangel, Mängel der Ware oder der
Dienstleistung selbst. Nur ein Nichtgefallen der
Ware reicht nicht aus.
Bei einem Sachmangels kann der Käufer unter
bestimmten Umständen vom Kaufvertrag
zurücktreten. In diesem Fall hat er die Kaufsache
an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer
kann dann vom Verkäufer die Rückzahlung des
Kaufpreises verlangen.
In bestimmten Fällen hat der Käufer dann dem
Verkäufer eine Nutzungsentschädigung oder
einen Wertersatz zu leisten.
Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag
ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
Nacherfüllung kann eine Ersatzlieferung oder
auch Reparatur sein.
Allgemeines Vertragsrecht
Das Allgemeine Vertragsrecht gilt für einen
Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer.
Ausnahmen gibt es jedoch:
Möglichkeiten für den Rücktritt vom
Kaufvertrag bei bestimmten Geschäften.
Haustürgeschäfte sind alle Vertragsabschlüsse,
die an der Haustür, bei Kaffeefahrten oder an
öffentlichen Plätzen abgeschlossen wurden.
Fernabsatzgeschäfte (Verträge die per Telefon,
Fax oder Internet abgeschlossen wurden)
Finanzierungshilfen, (Zahlungsaufschub,
Teilzahlungsgeschäfte und Ratenzahlungen) oder
Ratenlieferungsverträge, (Zeitungsabos ab
einem Wert von 200 Euro).
mündlicher Vertrag
Im Privatrecht kommt ein Vertrag durch eine
übereinstimmende Willenserklärung zustande. Da
eine Unterschrift nicht notwendig ist, kann ein
Vertrag auch mündlich geschlossen werden.
Der Beweis, dass ein Kaufvertrag geschlossen
worden ist, ist in den Fällen des mündlichen
Abschlusses oft schwierig. Gerade dann, wenn es
keine Zeugen gibt.
Die Unterschrift ist notwendig bei:
Bei Konsumentengeschäften.
Für einen einfachen Kaufvertrag, wie für einen
Garten oder eine Garage (ohne Eigentum an
Grund und Boden) gibt es keine Formvorschrift,
hier reicht auch ein mündlicher Kaufvertrag.
Verträge müssen schriftlich geschlossen
werden?
Zu einem Vertrag gehören nur Antrag und
Annahme. Der Antrag muss alle wichtigen
Vertragsbedingungen enthalten und bei der
Annahme muss der Vertragspartner dem Antrag
zustimmen. Das kann auch mündlich erfolgen und
durch bloße Handlungen.
Nur ganz bestimmte Verträge müssen schriftlich
abgeschlossen werden. Beispiel: Arbeitsvertrag
(Nachweisgesetz)
Ein mit falschem Preis ausgezeichnetes
Produkt muss zu diesem Preis verkauft
werden?
Ein Kaufvertrag wird geschlossen, indem zwei
übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben
werden. Die Preisauszeichnung ist keine
Willenserklärung, sondern lediglich eine
Aufforderung ein Angebot abzugeben. Falsche
Preise verpflichten den Verkäufer meistens nicht
dazu, die Ware dann auch zu diesem Preis zu
verkaufen. Der Verkäufer kann den Preis
korrigieren, wenn es sich um einen Irrtum handelt.
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Vertragsrecht
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