Bei Fernabsatzverträgen steht dem
Unterzeichner grundsätzlich ein Widerrufsrecht
zu, § 355 BGB, § 312 d BGB. Es kann dem
Verbraucher aber auch ein Rückgaberecht bei
Lieferung über Waren eingeräumt werden.
Der Widerruf muss nicht begründet werden. Er
muss aber ausgesprochen werden. Das kann
auch dadurch geschehen, dass man die Ware
zurücksendet. Es gilt eine Widerrufsfrist von
14 Tagen.
Ausnahmen:
Auf Finanzgeschäfte, den Verkauf von
Grundstücken, die Lieferung von
Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen
Haushaltsgegenständen des täglichen
Bedarfs, findet das Fernabsatzgesetz keine
Anwendung.
Grundsätzlich ist der Abschluss eines
Kaufvertrags immer formfrei möglich. also,
nicht an eine bestimmte Form gebunden.
Ausnahme hiervon beim Grundstückskauf,
dort ist Schriftform vorgeschrieben.
Wird ein Kaufvertrag per E-Mail
abgeschlossen, so wählt man statt
der mündlichen Form lediglich die
Textform, was aber nichts an der
Gültigkeit des Vertrages ändert.
Die Unterschrift unter einen Vertrag hat
lediglich die Klarstellungs- und Beweisfunktion,
dass die Identität der Vertragsparteien
erkennbar ist und dass es dem Empfänger die
Prüfung ermöglicht, wer die Erklärung
abgegeben hat.
Es setzt auch ein Vertragsschluss per E-Mail
ein wirksames Angebot und eine wirksame
Annahme voraus. Der Austausch von E-Mails
stellt dabei eine Kommunikation unter
Abwesenden dar. Die gesetzliche Frist für die
Annahme eines per E-Mail unterbreiteten
Angebotes bestimmt sich nach § 147 Abs. 2
BGB
Die Annahme kann nur bis zu dem Zeitpunkt
erfolgen, in welchem unter regelmäßigen
Umständen noch eine Antwort erwartet werden
konnte. Eine Antwort auf eine E-Mail kann
innerhalb von zwei bis drei Tagen erwartet
werden. Diese Frist gilt jedenfalls dann, wenn
sich aus den Umständen des Einzelfalles
nichts anderes ergibt.
Ist ein Kaufvertrag per Email gültig
Eine Änderung der Beweislage bei E-Mails
kann durch die digitale Signatur erfolgen. Mit
einer zertifizierten E-Mail kann der Empfänger
nachweisen, dass eine bestimmte E-Mail von
einem genau bestimmbaren Absender stammt
und auf dem Weg vom Absender zum
Empfänger nicht verändert wurde.
Die zertifizierte, elektronische Post ist ein
System für die Übertragung von
elektronischen Dokumenten, bei dem der
Absender ein elektronisches Dokument als
Bestätigung für den Versand und die
Zustellung von elektronischen Dokumenten
erhält, so dass das versandte Dokument
rechtlichen Wert erhält, so wie einem
Einschreiben mit Rückantwort.
Kaufverträge müssen keine bestimmten
Formvorschriften einhalten. Daher kann
auch ein Kaufvertrag per Email
abgeschlossen werden. Wurde der Email-
Verkehr ohne zertifizierten Emails geführt, gilt
es zu beweisen, wer was geschrieben hat.
Das kann im Streitfall schwierig werden.
Ansonsten können Verträge per Email immer
innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Denn es handelt sich dabei um
Fernabsatzverträge.
Ein Kaufvertrag der per Email geschlossen
wurde, kann auch per Email rückgängig
gemacht werden, wenn der Verkäufer nichts
anderes vorschreibt. Normalerweise geben
Verkäufer auf ihrer Internetseite an, wie ein
Rücktritt vom Kaufvertrag ausgesprochen
werden soll.
Per Email ist das Problem die Beweisfrage.
Man muss nachweisen können, dass man den
Rücktritt rechtzeitig bekanntgegeben hat.
Sicherheitshalber sollte auch hier ein Rücktriit
immer als Einschreiben mit Rückschein
erfolgen.
Auch ein Kaufvertrag über ein Auto, der per
Email geschlossen wurde, ist gültig. Und
das auch, wenn keine Unterschrift gegeben ist.
Denn auch ein mündlicher Kaufvertrag wäre
gültig. Dort ist auch keine Unterschrift nötig.
man kann sich also nicht darauf berufen, dass
der Vertrag keine Unterschrift enthält. Da das
gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
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