Mängelreklamationen sind grundsätzlich dem
Reiseleiter vor Ort anzuzeigen. Dem Empfang
der Reklamation sollte man sich schriftlich
bestätigen lassen. Falls der Reisende vor Ort
niemanden erreichen kann, sollte er
Beweismaterial sammeln: Fotos,
Zeugenaussagen und Kostenbelege.
Wenn der Veranstalter nicht innerhalb einer
angemessenen Frist und auf seine Kosten den
Reisemangel beseitigen kann, hat der
Urlauber Recht auf eine Minderung des
Reisepreises.
Reisereklamationen sind innerhalb eines
Monats nach dem vorgesehenen Ende der
Reise gegenüber dem Veranstalter schriftlich
geltend zu machen. Die Ansprüche sind nach
24 Monaten verjährt.
Durch das Reklamationsschreiben ist die
Verjährung so lange unterbrochen, bis der
Veranstalter die Forderungen zurückweist.
Dann muss der Kunde gerichtliche Schritte
einleiten, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Um Ansprüche gegen Reiseveranstalter
geltend machen zu können, muss ein
Reisemangel oder mehrere Reisemängel
vorliegen.
Im BGB regelt dies § 651c Absatz 1. "Der
Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so
zu erbringen, dass sie die zugesicherten
Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit
zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage
vorausgesetzten Nutzen aufheben oder
mindern.
Ist die Reiseleitung einer Aufforderung, für
Abhilfe zu sorgen, nicht in angemessener Frist
nachgekommen, so kann der Reisende sich
selbst darum kümmern und den
Zusatzaufwand vom Veranstalter ersetzt
verlangen.
Reisereklamationen sind – wie auch andere
Rechtsansprüche – nur durchsetzbar, wenn
sie bewiesen werden können.
Reisevertrag Reklamation
Ein Reisevertrag kommt erst mit der
Aushändigung der Reisebestätigung
zustande, nicht schon mit der Unterschrift
unter der Anmeldung.
Die Reisebestätigung muss enthalten:
Genaue Angaben zum Reiseveranstalter,
Hinweise auf
Reiserücktrittskostenversicherung, Art des
Transportmittels, Zielort, Art und Lage der
Unterkunft sowie die Einzelheiten von
Verpflegung und geplanten Rundreisen.
Wer online eine Reise bucht, erhält die
Unterlagen oft auch nur per Email.
Ausgedruckt reichen diese Unterlagen für
Flughafen und Hotel meistens aus.
Ohne Vorlage eines Sicherungsscheines, der
dem Kunden die Unterbringung am Urlaubsort
und den Rücktransport garantiert, falls der
Veranstalter in dieser Zeit Insolvenz anmeldet,
sollte der Kunde keine Anzahlung leisten.
Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen,
dass die Reisen, die er anbietet, die in seinem
Katalog zugesicherten Eigenschaften erfüllen.
Er haftet für Mängel, die den Wert oder die
Tauglichkeit der Reise mindern. Dazu gehört
unter anderem übermäßiger Baulärm am
Urlaubsort, Ungeziefer im Hotelzimmer und
auch das Fehlen von zugesicherten
Eigenschaften.
Ein Vertrag besteht immer aus zwei
übereinstimmenden Willenserklärungen, dieses
Geschäft zu den vereinbarten Konditionen
abschließen zu wollen.
Wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über
deren Inhalt im Irrtum war, indem er die
Bedeutung nicht erfasst hat, oder die Erklärung
gar nicht abgeben wollte, weil er sich
versprochen oder verschrieben hatte, der kann
die Willenserklärung und den Vertrag
anfechten.
Auch wer durch arglistige Täuschung oder
Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung
gebracht wurde, kann den abgeschlossenen
Vertrag anfechten.
Unter arglistige Täuschung fallen zum
Beispiel:
- falsche Versprechungen oder
- unwahre Behauptungen in Bezug auf
zugesicherte Eigenschaften.
In diesem Fall beträgt die Frist für die
Anfechtung ein Jahr. Der Vertrag ist nichtig, die
gegenseitig erbrachten Leistungen müssen
rückgängig gemacht werden.
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