Die Laufzeiten eines Vertrages sagen noch
nicht aus, ob und wann gekündigt werden
kann. Das muss zusätzlich angegeben sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in
einem Vertrag meistens vorformuliert. Einzelne
Vereinbarungen werden dann nur noch
angekreuzt.
Die Gerichte sind sich nicht einig, welche
Grundlaufzeiten eines Vertrages rechtlich nicht
zu beanstanden sind.
Inzwischen hat der BGH festgestellt, dass ein
Fitnessstudiovertrag einem Mietvertrag ähnelt.
Das bedeutet, dass Verträge mit mehr als 24
Monaten möglich sind. Die frühere Annahme,
dass Verträge mit einer längeren Laufzeit
unwirksam sein könnten, gilt damit nicht mehr.
Verträge mit dem Fitness Studio enthalten oft
Verlängerungsoptionen.
Kündigungsfristen
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen, kann der Kunde ihn jederzeit
kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen
sind einzuhalten. Fristen von mehr als einem
Monat sind nach überwiegender Meinung der
Rechtsprechung unwirksam.
Unter bestimmten Umständen kann auch
außerordentlich fristlos gekündigt werden. Das
kann Krankheit aber auch ein
unvorhergesehener Umzug in eine andere
Stadt sein.
Viele Fitnessstudios versuchen die Verträge als
Mitgliedschaftsverträge zu benennen. Weil sie
dann Vertragsfreiheit hätten. Es handelt sich
aber hierbei nicht um Mitgliedschaftsverträge.
Denn bei Mitgliedschaftsverträgen könnten die
Vertragsbedingungen ausgehandelt werden.
Bei den meisten Fitness Studios kann man
aber nicht aushandeln, sondern bekommt nur
Alternativen zur Auswahl.
Stillschweigende Verlängerung des Vertrages:
Oft enthalten Verträge aber auch eine
stillschweigende Verlängerungsoption. Diese
sind meistens auch wirksam, wenn sie nicht
über 12 Monate hinausgehen. (Wenn der
Vertrag nicht bis -ZUM - gekündigt wird,
verlängert er sich automatisch um weitere zwölf
Monate”)
Auch bei den Kündigungsfristen
gibt es die unterschiedlichsten
Vereinbarungen. Das kann von 14
Tagen bis hin zu drei Monaten
gehen.
Einige Gerichte sehen eine Kündigungsfrist von
einem Monat als angemessen an, aber auch
gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist
bestehen zum Teil keine Bedenken. Unwirksam
ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur
ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem
er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen
darf. AG Dortmund
Außerordentliche Kündigung:
Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen
Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos
kündigen und brauchen keine weiteren
Beiträge mehr zu zahlen. Amtsgericht
Frankfurt.
Das Fitnessstudio darf den Kunden bei
Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt
verweisen. Bei einem Umzug in eine andere
Stadt kann man auch vorzeitig kündigen;
ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht.
Eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann
regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die
Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam, da
immer Krankheit, berufliche Veränderungen
oder eine Schwangerschaft auftreten können..
BGH
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte
innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.
Verletzt ein Kunde sich beim Training oder
erleidet im Zusammenhang mit dem Vertrag
einen Schaden so hat er einen
Schadenersatzanspruch gegen das Fitness-
Studio.
Der Anbieter kann die "Haftung für
mitgebrachte Gegenstände" nicht generell
ausschließen, sondern muss differenzieren.
Grobes Verschulden oder gar Vorsatz können
nicht ausgeschlossen werden. OLG Düsseldorf
Ein Ausschluss von
selbstverschuldeten Unfällen ist
wirksam.
Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht
über eine Klausel in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verbieten, eigene
Getränke mitzubringen. Ein solches Verbot ist
unwirksam (LG Stade). Ein Verbot von
Glasflaschen hingegen ist wegen der
Verletzungsgefahr bei Bruch wirksam.
Üblich sind Vertragslaufzeiten im Sportstudio
von 12 bis 24 Monate. Inzwischen werden aber
auch Laufzeiten von bis zu 4 Jahren als
zulässig angesehen. Obwohl längere
Vertragslaufzeiten eher selten vereinbart
werden.
Der Kunde sollte auch immer die Möglichkeit
nutzen, mit dem Fitnessstudiobetreiber
vielleicht kürzere Vertragslaufzeiten zu
vereinbaren. Vielleicht auch nur ein halbes Jahr
oder ein paar Monate.
Man kann hier anbieten, nach Ablauf dieser
kurzen Laufzeit eventuell auch einen Vertrag
mit längerer Dauer abschließen zu wollen.
Es spricht auch nichts dagegen,
über den Mitgliedsbeitrag zu
verhandeln. Eventuell gibt der
Betreiber einen Preisnachlass.
Normalerweise haften Sportstudios nicht für
Kleidung und Wertsachen. Darauf wird auch
auf ersichtlichen Schildern in den Räumen
hingewiesen. Genauso schließen die meisten
Betreiber die Haftung für Verletzungen aus.
Hat das Fitnessstudio jedoch fahrlässig
gehandelt, dann muss es haften, auch wenn
die Haftung auf Schildern ausgeschlossen wird.
Zum Beispiel wenn die Geräte nicht richtig
gewartet wurden oder die Umkleidekabinen zu
einfach von außen zu betreten sind und
dadurch Diebe der Zutritt erleichtert wird.
Sollten Mitglieder bereits ihren Jahresbetrag
gezahlt haben und dann schließt das
Fitnessstudio plötzlich wegen Insolvenz oder
sonstigen Gründen, kann der Kunde sein Geld
zurückfordern. Leider ist das oft schwierig,
wenn keine neue Adresse bekannt ist oder
eben kein Geld mehr zu holen ist.
Kündigung Fitnessstudio,
Möglichkeiten
Entscheidend für die Kündigung ist, ob der
Vertrag individuell aufgesetzt wurde oder
schon vorformuliert ist.
Individuelle Vereinbarungen sind wirksam,
auch wenn sie zum Nachteil für den Kunden
sind. Enthält ein Vertrag aber nur allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGBs), dann gilt für
dieses Fitness- Studio auch das Bürgerliche
Gesetzbuch und das AGB Gesetz.
Wenn also im Vertrag bspw. zusätzlich
vereinbart ist, dass eine Kündigung innerhalb
von 3 Jahren nicht möglich ist, dann gilt das
auch. “Zusätzlich” bedeutet, es steht nicht in
alle vorformulierten Verträgen oder ist
handschriftlich oder in einer anderen Form
hinzugefügt worden.
Der Kunde erkennt sich dann mit dieser
Regelung einverstanden, wenn er
unterschreibt.
Steht aber eine Kündigungsverbot in allen
Verträgen, dann kann so eine Klausel
unwirksam sein, wenn sie gegen Regelungen
des BGB oder des AGB Gesetzes verstößt.
Und das BGB besagt, dass eine
Kündigungsfrist von einem Monat gilt. In
Ausnahmefällen bis zu drei Monate.
§ 580a Abs. 1 BGB oder die in § 621 BGB
Man kann einen Vertrag mit dem
Sportstudio nicht widerrufen, wenn er direkt
im Studio selbst geschlossen wurde. Das ist
nur möglich, wenn der Vertrag am Telefon, im
Internet, auf der Straße oder an der eigenen
Haustür unterschrieben wurde. Denn nur dann
ist ein Widerrufsrecht vorgesehen.
In den meisten Verträgen wird vertraglich eine
Erstlaufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten
vereinbart, welche sich nach Ablauf um weitere
sechs oder zwölf Monate automatisch
verlängert.
Zu beachten ist, die Kündigungsfrist. Ob die
Kündigung also zum Beispiel 6 Wochen oder 4
Wochen vor Ablauf der Jahresfrist eingereicht
werden muss. Das muss im Vertrag
nachgelesen werden.
Die Kündigung muss dann auch nicht erst 6
Wochen vorher geschickt werden, sondern
kann auch schon 5 Monate vorher abgegeben
werden. Es könnte sogar sofort nach
Abschluss des Vertrages schon zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
Dann läuft der Vertrag zwar trotzdem über die
angegebene Erstlaufzeit von 12 oder 24
Monaten. Aber man kann sicher sein, dass die
Kündigungsfrist nicht abläuft und der Vertrag
nicht automatisch verlängert wird, weil man
vergessen hat, zu kündigen.
Wie bei allen Verträgen gelten auch
für Mitgliedschaften von
Fitnessstudios
Sonderkündigungsrechte.
Im Fall einer Krankheit, einer Schwangerschaft
oder eines Umzugs kannst kann man die
Mitgliedschaft vor Ende Laufzeit beenden.
Der Bundesgerichtshof entschieden, dass es
bei Umzug kein Recht auf außerordentliche
Kündigung gibt. Viele Fitnessstudios mit
kundenfreundlicheren Bedingungen haben das
Recht auf Kündigung im Umzugsfall aber in
ihren Geschäftsbedingungen geregelt. Hier
reicht zur Vorlage dann eine
Anmeldebestätigung der neuen Stadt.
Weitere Sonderkündigungsrechte gibt es bei
Preiserhöhungen, wenn das Studio nicht
nutzbar ist, wenn die Öffnungszeiten geändert
werden, wenn die Geräte nicht mehr gewartet
werden.
Die sofortige Kündigung des
Fitnessvertrags aufgrund von
Krankheit ist erlaubt und
gerichtlich anerkannt.
Das Fitnessstudio muss eine solche Kündigung
akzeptieren. Bestätigt der Arzt, dass man
keinen Sport mehr im Fitnessstudio treiben
darf, so kann man diese Bestätigung mit der
Kündigung vorlegen und diese muss der
Betreiber akzeptieren.
Wer aber nur für einen bestimmten Zeitraum
sportunfähig ist, der nicht bis zum Ende der
Vertragslaufzeit reicht, dann muss das
Fitnessstudio die nicht Kündigung akzeptieren.
Dann muss es aber das Mitglied für diesen
Zeitraum von der Mitgliedschaft befreien und
darf auch für diesen Zeitraum keine
Mitgliedsbeiträge verlangen.
Man kann den Arzt darum bitten, dass er die
Krankheit in das Attest mit aufschreibt. Der
Betreiber kann dann erkennen, ob sich die
Krankheit länger hinziehen wird oder nur
vorübergehen ist, um zu entscheiden, ob er die
Kündigung für den ganzen Vertrag akzeptiert
oder nur für eine gewisse Zeit. Obwohl man
eigentlich nicht verpflichtet ist, dem
Fitnessstudiobetreiber über die genaue
Krankheit zu informieren.
War die Erkrankung aber schon vor Abschluss
des Vertrages bekannt, ist das kein
Kündigungsgrund. Nur, wenn sich die Krankheit
durch das Training verschlimmert hat.
Der BGH hat in seinem
Grundsatzurteil bestätigt, dass
eine Schwangerschaft einen
außerordentlichen
Kündigungsgrund darstellt, um
den Vertrag mit einem
Fitnessstudio zu beenden.
Bei einer Schwangerschaft kann der
Fitnessvertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig
gekündigt werden.
Auch, wenn das Fitnessstudio innerhalb des
Stadtgebiets umzieht, hat man ein
Sonderkündigungsrecht. Ein Verweis auf den
neuen Standort oder eine andere Filiale
innerhalb der Stadt ist rechtlich nicht zulässig.
Kein Kündigungsgrund stellt die
Zahlungsunfähigkeit dar. Auch nicht, wenn
Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder sogar
nur Hartz 4 zum Leben reichen muss.
Hier sollte man trotzdem mit dem
Studiobetreiber reden, ob er vielleicht die
Beträge ein paar Monate stunden kann, so
dass sie erst später bezahlt werden müssen,
wenn wieder Zahlungsfähigkeit besteht oder
vielleicht bietet der Studioinhaber auch selbst
Wenn plötzlich die Lieblingsgeräte nicht mehr
vorhanden sind und durch andere Geräte
ausgetauscht wurden, stellt das keinen
Kündigungsgrund dar. Nur, wenn ganze
Gerätegruppen fehlen, die auch nur für
bestimmte Übungen vorgesehen sind, kann
das ein Grund für eine Kündigung sein.
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Vertragsrecht
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