Unabhängig ob der Verkäufer im
Kaufvertrag eine Garantie gibt oder nicht,
für Sachmängel haftet er immer 2 Jahre.
Nach einer berechtigten Mängelrüge
gegenüber dem Verkäufer hat der Käufer
einen Anspruch auf Nacherfüllung. Er kann
dann entweder die Beseitigung des gerügten
Mangels oder Lieferung einer mangelfreien
Ersatzware verlangen.
Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern
kann dagegen vereinbart werden, dass das
Wahlrecht (Mängel beseitigen oder neu
liefern) allein dem Verkäufer zusteht.
Es gibt kein generelles
Rückgaberecht von 14 Tagen.
Ein 14 tägiges Widerrufs- oder
Rückgaberecht gibt es nur nach
verschiedenen Verbraucherschutzvorschriften
für ganz bestimmte Verträge. Ein gesetzliches
Widerrufsrecht gibt es bei
Fernabsatzverträgen. (Verträge, welche per
Internet, Fax oder per Telefon geschlossen
werden) oder auch bei Haustürgeschäften.
Viele Warenhäuser räumen ein
Rückgaberecht ein. Das ist aber reine Kulanz
eines jeden Händlers.
Ein PC mit einem Betriebssystem, das durch
"Raubkopie" beschafft worden ist, leidet an
einen Rechtsmangel. Der Käufer kann
deshalb den gesamten Kaufvertrag
rückgängig machen, selbst wenn der
Computer als solcher mangelfrei ist und das
Betriebssystem einwandfrei arbeitet.
Wer bei einer Internet-Auktion den
Mitgliedsnamen eines anderen Teilnehmers
benutzt, der handelt unter fremdem Namen
und nicht als Vertreter des Namensträgers.
Dennoch kommt ein Kaufvertrag mit dem
Namensträger zustande, wenn der
Vertragspartner der Meinung ist, mit dem
eigentlichen Namensträger abzuschließen.
Der Namensträger kann dann entscheiden,
ob er in den Vertrag einwilligt. Verweigert er
diese Einwilligung, so muss der Benutzer des
fremden Mitgliednamens gegebenenfalls
Schadensersatz leisten.
Sachmängelhaftung
Die Sachmängelhaftung ist die frühere
Gewährleistung. Wenn ein Privatmann ein
neues Produkt kauft, muss der Verkäufer
mindestens zwei Jahre für eventuelle Mängel
haften. Der Käufer hat dann die sogenannten
WUM Rechte.
Wandelung, Umtausch oder Minderung des
Kaufpreises. (Wandelung bedeutet, der
Kaufvertrag wird rückgängig gemacht)
Auch für Reparaturen muss die Werkstatt zwei
Jahre lang haften, egal ob neue oder
gebrauchte Teile verwendet worden sind. Hier
kann die Haftung aber vertraglich auf ein Jahr
verkürzt werden.
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist
ein gesetzlicher Anspruch, § 437 BGB. Die
Hersteller-Garantie ist dagegen eine freiwillige
übernommene Verpflichtung, Die Garantie wird
oft an Bedingungen geknüpft, z.B. beim
Autokauf auf regelmäßige Wartungen in einer
Vertragswerkstatt. Oft liest man auch, dass die
Garantie von 2 auf 3 Jahre erhöht wird, wenn
ein Aufpreis gezahlt wird.
Die gesetzliche
Sachmängelhaftung des
Verkäufers setzt voraus, dass der
Mangel schon bei der Übergabe
vorlag.
Zeigt sich erst nach einer gewissen Zeit der
Benutzung ein Mangel, haftet der Verkäufer
für diesen nur, wenn dieser Mangel schon
"von Anfang an" bestand. Dafür ist dann der
Käufer beweispflichtig.
Bei einem Vertragsabschluss zwischen einem
Verbraucher und einem Unternehmer, gilt
etwas anderes. Der Gesetzgeber hat in diesen
Fällen eine Beweislastumkehr (§ 476 BGB)
zugunsten des Verbrauchers angeordnet.
Zeigt sich ein Mangel in den ersten sechs
Monaten, so wird gesetzlich vermutet, dass
der Mangel schon bei der Übergabe der
Kaufsache vorgelegen hat. Der Verkäufer
muss dann beweisen, dass die Sache bei
Übergabe mangelfrei war.
RECHTSPORTAL
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)