“Kein Schadensersatz nach kosmetischer
Brustvergrößerung bei ordnungsgemäßer
Aufklärung und Durchführung.
Nur wer unzufrieden mit einer kosmetischen
Operation ist, hat noch keinen
Schadensersatzanspruch, wenn die betroffene
Person vorher ordnungsgemäß aufgeklärt wurde
und die Operation selbst den Regeln der
ärztlichen Kunst entsprochen hat. Landgerichts
Osnabrück”
Der reine Nichtgefallen der neuen Brust ist
nicht ausreichend.
Insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld musste
eine Bonner Klinik und ein ehemaliger Chefarzt
wegen mehrerer, grober Behandlungsfehler an
eine Patientin zahlen. Der Facharzt hatte eine
Frau, die an Brustkrebs erkrankt war, fehlerhaft
operiert, so dass die Patientin wenige Tage später
erneut operiert werden musste.
Bei dieser zweiten OP wurden in ihre Brüste
provisorische Prothesen eingesetzt. Dabei war die
Patientin nicht umfassend aufgeklärt worden. Die
Prothesen platzten nach einem Jahr und die
Salzwasserlösung lief aus. Nach Angaben des
Herstellers sollten die Provisorien nicht länger als
drei Monate im Körper bleiben. Durch die groben
Behandlungsfehler wurden insgesamt drei weitere
Operationen notwendig.
Kein Schmerzensgeld nach Bruststraffung
Eine 18 jährige Frau klagte auf Schmerzensgeld,
weil es nach der Bruststraffung zu einer
Wundinfektion kam, die erst nach 8 Wochen
heilte. Das Gericht gab ihr kein Recht. Sie wurde
im Beisein ihrer Eltern vom Chirurgen vorher über
mögliche Risiken aufgeklärt. Nach dem die
Wunden verheilt waren, blieben Narben zurück
und eine Asymmetrie der Brüste.
Sie verlangte eine Kostenrückerstattung der 6000
Euro für die OP und Schmerzensgeld von 5000
Euro. Ein Gutachter konnte aber bestätigen, dass
keine Fehler von seiten des Arztes gemacht
wurden. Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht
Eine Frau erhielt nach einer Brust OP
Schmerzensgeld. Der Arzt sollte ihr einen
gutartigen Tumor entfernen. Er operierte auch
einen Teil der Brust heraus und ließ den Knoten
aber in der Brust. Die Frau litt an körperlichen und
seelischen Beschwerden. Durch die große Narbe
an der Brust fühlte sie sich entstellt. Sie klagte und
erhielt ein Schmerzensgeld von 20 000 Euro.
Auch für nachweisliche Folgeschäden muss der
Arzt zahlen. Der Arzt konnte nicht erklären, wie
das passieren konnte. Der Prozess dauerte 4
Jahre.
Ein Arzt, der seine Patientin vor der
Brustvergrößerung über die Gefahren von
Silikonimplantaten nicht aufklärt, muss
Schmerzensgeld zahlen. Eine Frau wollte eine
Brustvergrößerung vornehmen lassen.
Der Chirurg operierte sie, ohne ihr zuvor die
damit verbundenen Risiken erläutert zu haben,
zwei Silikonkissen. Bei der Patientin trat in der
Folgezeit eine krankhafte
Bindegewebsvermehrung ein.
Die Silikonkissen mussten deshalb wieder
entfernt werden.
Der Mediziner wurde verurteilt 2500 Euro
Schmerzensgeld zu zahlen, da er die Patientin
nicht über die Risiken aufgeklärt hatte.
Auch die Tatsache, dass der Arzt der Frau zwei
Jahre vor der Operation einmal ein Formblatt
über die Risiken ausgehändigt hatte war in
diesem Zusammenhang ohne Belang.
Es ist nicht ausreichend.
Einer 52 Jahre alten Frau wurde in
Schmerzensgeld in Höhe von € 130.000,00
zugesprochen, nachdem dem beklagten
Krankenhaus bei einer Brustverkleinerung ein
Behandlungsfehler unterlaufen ist.
Als Folge des Behandlungsfehlers waren zum
Wiederaufbau der Brust insgesamt sieben
Operationen von Teils erheblicher Zeitdauer
erforderlich, die stationäre
Krankenhausaufenthalte von mehreren Wochen
notwendig machten.
Schmerzensgeld erhält man nur, wenn ein
Behandlungsfehler vorgelegen hat und dazu
gehört auch mangelnde Aufklärung.
Ein Behandlungsfehler liegt nur „bei der
schuldhaften Verletzung der Regeln der ärztlichen
Kunst vor, allein der Misserfolg reicht nicht aus.
Wenn weder ein Operationsfehler, noch einen
Mangel an Hygiene bei der Wundversorgung
nachzuweisen ist, gehört eine erlittene Infektion
zum Risiko, wenn darüber aufgeklärt wurde. Ein
Schmerzensgeld gibt es in solchen Fällen nicht.
(So entschieden schon einige Gerichte)
Eine 29-jährige Frau musste entstellende
Operationsnarben an beiden Brüsten nach
ärztlicher Durchführung einer
Brustverkleinerung auf sich nehmen und
folglich auch auch schwere psychische
Belastungen. Sie bekam Schmerzensgeld in
Höhe von 5000 Euro (Entscheidung des OLG
Bremen).
Eine Patientin, die an der linken Brust operiert
worden war, unterzog sich danach in einem
Krankenhaus einer Strahlentherapie. Statt der
linken Brust wurde jedoch die rechte bestrahlt,
was die Patientin aufgrund der Komplexität der
medizinischen Geräte nicht ohne weiteres erkannt
hatte und hätte erkennen können. Die Patientin
erhielt 20 000 Euro,- Schmerzensgeld (sowie 6%
Zinsen auf die bisherige Schmerzensgeldsumme,
die in erster Instanz eingeklagt worden waren.
(Urteil des OLG Hamm)
Misslungene Brustvergrößerung
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Brust OP
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