Wird ein Pkw-Fahrer in einen Verkehrsunfall
verwickelt, so kann die Höhe des
Schmerzensgeldes schon allein aufgrund der
allgemeinen Gefahr des Straßenverkehrs,
gemindert werden. Das Autofahren in der heutigen
Verkehrssituation stellt einen höchst gefährlichen
Vorgang dar. Wer sich dennoch einer solchen
Gefährdung zur Befriedigung des Eigeninteresses
aussetzt, trägt demnach zumindest eine Mitschuld
für daraus entstehende Schmerzen und kann
daher nur eingeschränkt entschädigt werden. AG
Radolfzell
Alkoholisierung
Eine erhebliche Alkoholisierung des Schädigers
zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls führt zu einer
Erhöhung des Schmerzensgeldes des
Geschädigten. Dauerschäden im Ellbogengelenk,
Handgelenk und Schultergelenk und die Gefahr
von Früharthrosen rechtfertigen ein
Schmerzensgeld von 10.000 Euro. Urteil des OLG
Hamm
Infolge eines Autounfalls kann der Geschädigte
beim Unfallverursacher einen finanziellen
Ausgleich verlangen, wenn diesem aufgrund des
Unfalles ein körperlicher Schaden entstanden ist.
Je nach Versicherung, bzw. je nach Gutachter
schwankt die Höhe der finanziellen
Entschädigung. Zu den eher geringfügigen
Verletzungen zählen das leichte Halswirbel-
Schleudertrauma, kleinere Schürfwunden, oder
auch diverse unbedeutende Prellungen die nur
eine kurzfristige ärztliche Behandlung notwendig
machen.
Bei den geringfügigen Verletzungen entsteht somit
meist keine Arbeitsunfähigkeit, und je nach
Gutachter wird die Zahlung eines
Schmerzensgeldes grundsätzlich abgelehnt. Die
Schmerzensgeldhöhe nach Tabellen reicht von
500 Euro bis zu 40.000 Euro.
Ein Unfallgeschädigter hat meisten Anspruch, die
Höhe des Schadens durch ein
Sachverständigengutachten feststellen zu lassen,
und die daraus entstehenden Kosten erstattet zu
bekommen.
Autounfall
Extrem langsames Fahrzeug
Autofahrer, die extrem langsam fahren, sind
verpflichtet die Warnblinkanlage einzuschalten.
Ein Autofahrer stieß an einem Wintermorgen mit
einem nur 6 km/h schnell fahrendem Bagger
zusammen. Der schwer verletzte Autofahrer
forderte Ersatz des ihm entstandenen Schadens
und Schmerzensgeld. Da der Baggerfahrer bei
den schlechten winterlichen Sichtverhältnissen
und der langsamen Geschwindigkeit die
Warnblinkanlage nicht eingeschaltet hatte, muss
er für den Schaden aufkommen. OLG Hamm
Autounfall mit Reisegruppe
Wenn sich ein Teilnehmer einer Reisegruppe
bereit erklärt, das Auto zu fahren, dann muss er
nicht für Schäden haften, die aufgrund eines
leichten Fahrfehlers entstanden sind, AG Köln
Ein Autofahrer, der bei einem Unfall mit dem
Schrecken davon kommt, kann trotzdem
Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das
Gericht verurteilte einen Lastwagenfahrer zur
Zahlung von 511 Euro an eine Autofahrerin.
Der Beklagte habe zwar eine Kollision mit dem
Wagen der Klägerin durch ein Ausweichmanöver
gegen eine Mauer knapp verhindern können, die
Frau sei durch den Schrecken dennoch drei
Wochen arbeitsunfähig gewesen. Als Opfer eines
Fahrfehlers habe sie psychische Folgen davon
getragen. AG Wilhelmshaven
Autounfall durch Beifahrer
Wer sich als Beifahrer aufgrund der Fahrweise des
Fahrzeugführers gezwungen sieht, durch Sprung
aus dem fahrenden Wagen zu retten, kann mit
Schmerzensgeld rechnen. Ein betrunkener
Autofahrer hatte vor einer Polizeikontrolle die
Flucht ergriffen. Bei der ersten Gelegenheit sprang
die Frau in Todesangst aus dem fahrenden Wagen
ujnd brach sich das Sprunggelenk. Der Frau
wurden insgesamt 3000 Euro zugesprochen. AG
Dillingen
Wer sich von einem Bekannten in dessen
Wagen mitnehmen lässt, hat einen Anspruch
auf Schmerzensgeld, wenn dieser einen Unfall
verursacht. Der Anspruch besteht auch dann,
wenn der Beifahrer weiß, dass der Fahrer
Alkohol zu sich genommen hat und sich
trotzdem zu ihm ins Auto setzt.
Oberlandesgericht Hamm
Wer sich von einem erkennbar angetrunkenen
Fahrer nach Hause fahren lässt, hat im Falle eines
Unfalls keinen vollen Schadenersatzanspruch.
OLG Koblenz. Verursacht ein Autofahrer einen
Unfall, haftet er auch für Verletzungen seines
Beifahrers. Die KfZ- Haftpflichtversicherung des
Fahrzeughalters zahlt unter Umständen
Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Ein Fahrzeuginsasse hat nach einem Unfall nicht
immer einen Anspruch darauf, dass der Fahrer
ihm einen Schadenersatz zahlt. (OLG Saarland).
Ein Anspruch scheidet aus, wenn er dem
Unfallfahrer das Auto zur Verfügung gestellt hat
oder nicht nachweisen kann, wer das Auto
gesteuert hat.
Lehnt sich der Beifahrer eines Autofahrers
während der Fahrt so weit aus dem Fenster, dass
er hinausstürzt, so haftet auch der Fahrer für die
Verletzungsfolgen zur Hälfte, weil er in einer
solchen Situation sein Fahrzeug sofort hätte
abbremsen müssen (Oberlandesgericht
Karlsruhe).
“Voraussetzungen für angemessene
Schmerzensgeldforderungen
Zwei Wochen nach einem Unfall ausgestellte
Atteste liefern keinen ausreichenden
Zusammenhang zwischen Schmerzen und Unfall.
Das Opfer eines Verkehrsunfalls muss
Verletzungen und Schmerzen nachweisen, da nur
anhand dieser nachgewiesener Unfallfolgen das
Schmerzensgeld bemessen werden kann.
Landgericht Coburg”
ounfa “Wenn ein Autofahrer nach einem
unverschuldeten Unfall über chronische
Kopfschmerzen leidet, muss die Kfz-
Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld zahlen,
es sei denn sie kann nachweisen, dass die
Schmerzen nicht auf den Unfall zurückzuführen
sind. Oberlandesgericht Saarbrücken
Bei Autounfällen übernimmt die Kfz-
Haftpflichtversicherung des Schädigers das
Schmerzensgeld. Um Anspruch auf
Schmerzensgeld erheben zu können, muss das
Opfer gegenüber der Versicherung des
Unfallverursachers nachweisen, Verletzungen oder
Beeinträchtigungen einer gewissen Intensität und
Dauer erlitten zu haben.
Unter besonderen Voraussetzungen kann ein
"Schockschaden"; als eigene
Gesundheitsverletzung einen
Schmerzensgeldanspruch auslösen.
Gurt
Verringerter Schmerzensgeldanspruch wenn Gurt
kurzzeitig abgelegt wurde
Ein Autofahrer, der verkehrsbedingt kurz anhalten
muss und dabei den Sicherheitsgurt ablegt, muss
mit einem verringerten Schadenersatz- und
Schmerzensgeldanspruch rechnen, wenn es zu
einem Unfall kommt. Das Gesetz verlangt, dass
der Gurt während der ganzen Fahrt anzulegen ist.
Das gilt auch, wenn das Fahrzeug anhalten muss.
BGH
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