Schmerzensgeld, wenn Schüler durch
Mitschüler verletzt werden
Ein Schüler erhält nach Misshandlungen durch
minderjährige Täter Schmerzensgeld.
Mehrere Mitschüler im Alter zwischen 11 und 13
Jahren hatten einen Jungen mehrere Wochen auf
dem Schulhof schwer körperlich misshandelt, so
dass sich dieser anschließend psychiatrisch
behandeln lassen musste.
Die Täter wurden zu Schmerzensgeld in Höhe von
4.000 € verurteilt. Das Gericht bezog dabei
ausdrücklich auch die Täter mit ein, die während
der Misshandlungen nur zugesehen hatten. Die
Minderjährigkeit der Täter schließt die
zivilrechtliche Haftung nicht aus.
Die Täter können also trotz Minderjährigkeit zu
einem Schmerzensgeld verurteilt werden. Mit
einem Titel kann der Geschädigte dieses
Schmerzensgeld dann bis zu 30 Jahre lang
fordern. Er kann also warten, bis diese Geld
verdienen.
Körperverletzung Nasenbruch
- ca. 1200 € bei einem Nasenbeinbruch mit 3-
tägigem Krankenhausaufenthalt und zweiwöchiger
Arbeitsunfähigkeit, Urteil des ArbG Frankfurt
- ca. 2500 € für einen Nasenbeinbruch und eine
Platzwunde am Nasenrücken (Arbeitsunfähigkeit
16 Tage), Urteil des OLG München
- ca. 5000 € für einen Nasenbeinbruch, einem
Bruch der Mittelhand und zwei ausgeschlagene
Zähne (sechswöchige Arbeitsunfähigkeit,
dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um
10%), Urteil des LG München I
Ein Kläger wurde von einem Beschuldigten vor
der Diskothek mit der Faust gegen den Kopf
geschlagen. Auch nach dem er schon am
Boden lag. Die gesamten gesundheitlichen
Störungen wurden mit 80 Prozent bemessen.
Es wurde ihm vom OLG Oldenburg ein
Schmerzensgeld von 200 000 Euro
zugesprochen.
Ein Busfahrer musste an einen Fahrgast 500 Euro
Schmerzensgeld zahlen. Nach einem Streit schlug
er 2 Mal zu. Sie erlitt Verletzungen des
Nasenbeines, HWS, sowie Prell und
Schürfwunden. Amtsgericht Hannover
Wird ein Schüler von seinem Mitschüler mit einem
Lineal verletzt, dann besteht kein Anspruch auf
Schmerzensgeld, wenn der Mitschüler nicht
absichtlich verletzen wollte.
Bei Unfällen in der Schule, welche auf
spielerisches Verhalten, nicht ernst gemeinte
Raufereien und sonstigem pubertärem
Verhalten zurückzuführen sind, besteht
prinzipiell kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Jedenfalls dann nicht, wenn ein Mitschüler
nicht vorsätzlich verletzt wird. Landgericht
Ansbach
Ein Schüler beleidigte einen anderen Schüler im
Internet als Hurensohn. Der Beleidigte passte den
Schüler auf dem Weg nach Hause ab und stieß
ihm nach einer Rangelei gegen den Kopf. Er erlitt
dadurch schwere Kopfverletzungen.
Oberlandesgericht Hamm,
Prügelnde Schüler bekommen bei
Körperverletzung kein Schmerzensgeld
Für Körperverletzungen durch eine Prügelei in der
Schule bekommt ein verletzter Schüler kein
Schmerzensgeld, wenn die Verletzung von dem
Schulkameraden nicht gewollt war. (was bewiesen
werden muss)
Schmerzensgeld für misshandelten Schüler
Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, dem Opfer
den verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu
gehören unter anderem Vermögensschäden,
Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-,
Heil- und Krankenhauskosten oder Schäden durch
verminderte Erwerbsfähigkeit.
Schmerzensgeld wegen Körperverletzung,
Misshandlung durch Mitschüler
“Nicht jeder, der geschlagen wird, kann vom
„Schläger“ Schadensersatz und Schmerzensgeld
fordern. Hat er den anderen provoziert und
angegriffen, handelt der eventuell in Notwehr –
und damit gerechtfertigt.”
Schmerzensgeld, wenn Schüler durch Mitschüler
verletzt werden
“Schläger hat keinen Anspruch auf
Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen”
Wer sich gegen einen tätlichen Angriff wehrt und
somit in Notwehr handelt, muss nicht für
Verletzungen des Angreifers aufkommen.
Bundesgerichtshof”
Schmerzensgeld bei Rangelei unter Schülern
Wird ein Schüler bei einer Rangelei in der Schule
von einem Mitschüler verletzt, kann er nur dann
Schmerzensgeld beanspruchen, wenn ihm die
Körperverletzung vorsätzlich zugefügt wurde.
Ansonsten ist der Anpruch ausgeschlossen.
Landgericht Coburg
Wird eine Person durch einen Angriff körperlich
verletzt, dann hat diese in der Regel Anspruch auf
Schmerzensgeld. Ein Anspruch wird – gesondert
vom Strafverfahren – mit einer Klage in einem
Zivilverfahren geltend gemacht.
Es kann sinnvoll sein, zunächst eine
strafrechtliche Verurteilung der TäterInnen
abzuwarten.
Sollte eine Klage erfolgreich gewesen sein, erlangt
die verletzte oder geschädigte Person mit dem
Urteil des Zivilgerichts einen Rechtstitel, der
gegen die TäterInnen vollstreckt werden muss,
wenn diese nicht freiwillig zahlen.
Die TäterInnen müssen auch die Verfahrenskosten
sowie die Anwaltskosten beider Parteien
bezahlen. Eine Vollstreckung scheitert aber häufig
daran, dass die TäterInnen nicht zahlungsfähig
sind.
Auf den vorgestreckten Kosten für das
Zivilverfahren und den Kosten für den eigenen
Anwalt, bleibt man dann sitzen. Nur wenn sich die
finanziellen Verhältnisse der TäterInnen
verbessern, kommt man zu seinem Geld. Man
muss also das Einkommen des Täters regelmäßig
von einem Gerichtsvollzieher prüfen lassen.
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