Sieht ein Autofahrer (Schmerzensgeld nach Autounfall) eine offensichtlich betrunkene Passantin auf die Fahrbahn taumeln, verringert er seine Geschwindigkeit aber trotzdem nicht, so trägt er die volle Schuld, wenn er die Fußgängerin mit seinem Auto erfasst. (Bundesgerichtshof) Ein Fußgänger kann auch dann Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verlangen, wenn er nicht angefahren wurde, sich aber beim Sprung vor dem schleudernden Fahrzeug verletzt hat. (Oberlandesgericht Hamm) Hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung einem bei einem Autounfall verletzten Fußgänger Schmerzensgeld zu zahlen, so kann sie die Höhe nicht mit der Begründung reduzieren, der Mann habe durch seine "Teilnahme am Straßenverkehr" in mögliche Gefahren eingewilligt. (Bundesgerichtshof)

wenn Fussgänger stürzen

Kein Schmerzensgeld bei Fall über eine 5 cm hochstehende Gehwegplatte “Wer über eine deutlich sichtbar hochstehende Gehwegplatte stürzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Urteile: Eine Haftung scheidet aus, wenn Derjenige, der an einer solchen Kante zu Fall gekommen ist, aufgrund des Zustandes des Weges die Gefahr ohne weiteres hätte erkennen können.” “Auf dem Gehweg liegende Gefahrenquellen müssen beseitigt werden bzw. für Verkehrsteilnehmer deutliche , durch Wegbeleuchtung oder farbliche Kennzeichnung des Gegenstandes gekennzeichnet werden. Verletzt sich ein Passant aufgrund zu bemängelnder Verkehrssicherungspflicht steht ihm ein Schmerzensgeld zu. Landgericht München.” “Bei öffentlichem Parkraum hat die Gemeinde eine Verkehrssicherungspflicht. Dabei hat sie auch für den Schutz von Fußgängern zu sorgen, die als Fahrer oder Fahrzeuginsassen den Parkraum benutzen müssen. Oberlandesgericht Jena” Ein Autofahrer war aus einer Seitenstraße nach links in die Vorfahrtstraße eingebogen. 40 Meter von der Kreuzung entfernt, überquerte gerade ein Fußgänger die neun Meter breite Vorfahrtstraße. Als der Fußgänger fast den Bürgersteig erreicht hatte, erfasste ihn der Autofahrer mit dem Wagen. Der Fußgänger erlitt am linken Fuß einen komplizierten Mehrfachbruch. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers zahlte ihm vorgerichtlich 5.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Versicherer dazu, weitere 11.800 Euro zu zahlen und legte dabei eine Haftquote von 80 Prozent zu Lasten des Autofahrers zugrunde. Ein geringes Mitverschulden von 20 Prozent müsse sich der Fußgänger anrechnen lassen. Tritt ein Fußgänger einfach so auf die Fahrbahn oder ist der Fußgänger durch ein anderes Fahrzeug verdeckt und kommt es zu einem Unfall mit dem Fußgänger trifft in der Regel den Autofahrer kein Verschulden. Achten Fußgänger beim Überqueren einer Straße nicht auf den fließenden Verkehr und werden deswegen angefahren, haben sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Fußgänger sind verpflichtet vor dem Überqueren einer Strasse den Verkehr zu beobachten. Verstößt ein Fußgänger grob gegen diese Pflicht, dann haftet der Autofahrer in der Regel nicht. OLG Bamberg Wer gedankenlos die Straße überquert, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten, hat kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Landgericht Coburg Kommt es aufgrund starker Regenfälle im gesamten Gebiet einer Gemeinde zu Straßenschäden, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Gemeinde zunächst auf die Ausbesserung der Hauptverkehrsstraßen beschränkt. Stürzt ein Fußgänger in einer Nebenstraße aufgrund des schlechten Straßenzustandes, haftet die Gemeinde nicht. Wenn ein Fußgänger auf einem unebenen Fußweg stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg unerwartete Gefahrenquellen aufweist, kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Landgericht Mühlhausen
Geht ein Fußgänger trotz guter Sicht auf die Straße und wird er dort von einem Auto erfasst, so kann die Betriebsgefahr des Wagens nicht gegeben sein - mit der Folge, dass der Fußgänger den vollen Schaden (auch den am Auto) - zu tragen hat. (Oberlandesgericht Bamberg) Es ist also immer auch zu berücksichtigen, ob Gefahren voraussehbar waren. Bei guter Sicht kann von einem Fußgänger erwartet werden, dass er erkennen kann, ob ein ankommendes Auto ein Gefahr darstellen kann. Und somit trägt er die Alleinschuld, wenn er einen Unfall verursacht. Jedenfalls dann, wenn dem Autofahrer keine Schuld nachgewiesen werden kann. (zu hohe Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer) Wer sich nach einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger, den er beim Rücksetzen in eine Parklücke angefahren hatte, eine Schlägerei liefert und den Kontrahenten dabei verletzt, der kann den daraus entstandenen Schadenersatz (hier: 7.000 Mark) nicht von seiner Kfz- Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen, weil der Schaden nicht beim "Gebrauch des Fahrzeugs" entstanden ist. (Saarländisches Oberlandesgericht)
Wer auf ungleichmäßig gepflasterten Parkplätzen stolpert und sich verletzt, kann in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen. Auf Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern müssen sich Passanten einstellen. Auf dem Gehweg liegende Gefahrenquellen müssen beseitigt werden oder durch Wegbeleuchtung oder farbliche Kennzeichnung für Verkehrsteilnehmer deutlich gekennzeichnet werden. Verletzt sich ein Fußgänger wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, steht ihm ein Schmerzensgeld zu. So Landgericht München I Stürze mit Verletzungsfolgen auf ungleichmäßig gepflasterten Wegen begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern sind von Fußgängern hinzunehmen. Das gilt erst recht für Parkplätze, die nicht ausschließlich für die Benutzung durch Fußgänger bestimmt sind. LG Koblenz Geht eine Frau auf dem Bürgersteig, ohne zu erkennen zu geben, dass sie den nahen Zebrastreifen angehen würde, betritt sie dann aber so plötzlich den Fußgängerüberweg, dass ein Pkw-Fahrer mit Anhänger nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt, obwohl er nur 30 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren ist, so hat die Frau keinen Schadenersatzanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Sie hätte den Zebrastreifen nicht blindlings betreten dürfen. (Oberlandesgericht Hamm)

Stürzt eine Fußgängerin auf einem Landweg, weil dort Rapssamen

verstreut ist, kann sie nicht mit Schmerzensgeld rechnen.

Gerade dann nicht, wenn es sich um einen Wirtschaftsweg handelt. Eine Klage wurde abgewiesen, bei der eine Fußgängerin einen Landwirt verklagte, weil er den Weg nicht gesäubert hat. Auf einem Wirtschafts- oder Feldweg gelten nicht die gleichen Anforderungen wie z. B. für Fernverkehrsstraßen. Hier müssen Anlieger nur ganz grobe Verschmutzungen entfernen. Obwohl sich die Frau das Backen und die Hand gebrochen hat, steht ihr kein Schmerzensgeld zu. Landgericht Coburg.

Fußgänger müssen Straßen vorsichtig überqueren

Fußgänger dürfen Straßen nur sehr vorsichtig überqueren und sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt. Ein Fußgänger wurde auf einer Landstraße von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. Der Autofahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 kmH eingehalten. Als der Fußgänger plötzlich auf die Straße trat, erfasste er diesen. Schmerzensgeld wurde dem Fußgänger jedoch nicht zugesprochen. Da das Fahrzeug lediglich 30 Meter entfernt gewesen war, hatte der Fußgänger den Unfall verhindern können. Er hatte entweder versäumt nach rechts und links zu schauen, oder leichtfertig die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterschätzt. OLG Celle; LG Bonn

Hindernisse auf dem Bürgersteig

Auch auf Fußwegen müssen Fußgänger mit Hindernisse rechnen. Eine Passantin war auf dem Bürgersteig über eine Beton-Halbkugel gestürzt. Durch den Sturz hatte sie sich erhebliche Hand- und Schulterverletzungen zugezogen. Sie begehrte 5.000 DM Schmerzensgeld, was die Richter jedoch ablehnten. Die Halbkugel sei schon aus großer Entfernung erkennbar. Das Unfallgeschehen sei daher nur durch ein außerordentlich hohes Maß an Unaufmerksamkeit der Klägerin zu erklären. OLG Köln

Schmerzensgeld für Unfall mit Fußgänger

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Geht ein Fußgänger trotz guter Sicht auf die Straße und wird er dort von einem Auto erfasst, so kann die Betriebsgefahr des Wagens nicht gegeben sein - mit der Folge, dass der Fußgänger den vollen Schaden (auch den am Auto) - zu tragen hat. (Oberlandesgericht Bamberg) Es ist also immer auch zu berücksichtigen, ob Gefahren voraussehbar waren. Bei guter Sicht kann von einem Fußgänger erwartet werden, dass er erkennen kann, ob ein ankommendes Auto ein Gefahr darstellen kann. Und somit trägt er die Alleinschuld, wenn er einen Unfall verursacht. Jedenfalls dann, wenn dem Autofahrer keine Schuld nachgewiesen werden kann. (zu hohe Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer) Wer sich nach einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger, den er beim Rücksetzen in eine Parklücke angefahren hatte, eine Schlägerei liefert und den Kontrahenten dabei verletzt, der kann den daraus entstandenen Schadenersatz (hier: 7.000 Mark) nicht von seiner Kfz- Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen, weil der Schaden nicht beim "Gebrauch des Fahrzeugs" entstanden ist. (Saarländisches Oberlandesgericht)
Wer auf ungleichmäßig gepflasterten Parkplätzen stolpert und sich verletzt, kann in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen. Auf Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern müssen sich Passanten einstellen. Auf dem Gehweg liegende Gefahrenquellen müssen beseitigt werden oder durch Wegbeleuchtung oder farbliche Kennzeichnung für Verkehrsteilnehmer deutlich gekennzeichnet werden. Verletzt sich ein Fußgänger wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, steht ihm ein Schmerzensgeld zu. So Landgericht München I Stürze mit Verletzungsfolgen auf ungleichmäßig gepflasterten Wegen begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern sind von Fußgängern hinzunehmen. Das gilt erst recht für Parkplätze, die nicht ausschließlich für die Benutzung durch Fußgänger bestimmt sind. LG Koblenz Geht eine Frau auf dem Bürgersteig, ohne zu erkennen zu geben, dass sie den nahen Zebrastreifen angehen würde, betritt sie dann aber so plötzlich den Fußgängerüberweg, dass ein Pkw-Fahrer mit Anhänger nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt, obwohl er nur 30 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren ist, so hat die Frau keinen Schadenersatzanspruch gegen die Kfz- Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Sie hätte den Zebrastreifen nicht blindlings betreten dürfen. (Oberlandesgericht Hamm)

Stürzt eine Fußgängerin auf einem Landweg,

weil dort Rapssamen verstreut ist, kann sie

nicht mit Schmerzensgeld rechnen.

Gerade dann nicht, wenn es sich um einen Wirtschaftsweg handelt. Eine Klage wurde abgewiesen, bei der eine Fußgängerin einen Landwirt verklagte, weil er den Weg nicht gesäubert hat. Auf einem Wirtschafts- oder Feldweg gelten nicht die gleichen Anforderungen wie z. B. für Fernverkehrsstraßen. Hier müssen Anlieger nur ganz grobe Verschmutzungen entfernen. Obwohl sich die Frau das Backen und die Hand gebrochen hat, steht ihr kein Schmerzensgeld zu. Landgericht Coburg.

Fußgänger müssen Straßen vorsichtig

überqueren

Fußgänger dürfen Straßen nur sehr vorsichtig überqueren und sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt. Ein Fußgänger wurde auf einer Landstraße von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. Der Autofahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 kmH eingehalten. Als der Fußgänger plötzlich auf die Straße trat, erfasste er diesen. Schmerzensgeld wurde dem Fußgänger jedoch nicht zugesprochen. Da das Fahrzeug lediglich 30 Meter entfernt gewesen war, hatte der Fußgänger den Unfall verhindern können. Er hatte entweder versäumt nach rechts und links zu schauen, oder leichtfertig die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterschätzt. OLG Celle; LG Bonn
Sieht ein Autofahrer (Schmerzensgeld nach Autounfall) eine offensichtlich betrunkene Passantin auf die Fahrbahn taumeln, verringert er seine Geschwindigkeit aber trotzdem nicht, so trägt er die volle Schuld, wenn er die Fußgängerin mit seinem Auto erfasst. (Bundesgerichtshof) Ein Fußgänger kann auch dann Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verlangen, wenn er nicht angefahren wurde, sich aber beim Sprung vor dem schleudernden Fahrzeug verletzt hat. (Oberlandesgericht Hamm) Hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung einem bei einem Autounfall verletzten Fußgänger Schmerzensgeld zu zahlen, so kann sie die Höhe nicht mit der Begründung reduzieren, der Mann habe durch seine "Teilnahme am Straßenverkehr" in mögliche Gefahren eingewilligt. (Bundesgerichtshof)

wenn Fussgänger stürzen

Kein Schmerzensgeld bei Fall über eine 5 cm hochstehende Gehwegplatte “Wer über eine deutlich sichtbar hochstehende Gehwegplatte stürzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Urteile: Eine Haftung scheidet aus, wenn Derjenige, der an einer solchen Kante zu Fall gekommen ist, aufgrund des Zustandes des Weges die Gefahr ohne weiteres hätte erkennen können.” “Auf dem Gehweg liegende Gefahrenquellen müssen beseitigt werden bzw. für Verkehrsteilnehmer deutliche , durch Wegbeleuchtung oder farbliche Kennzeichnung des Gegenstandes gekennzeichnet werden. Verletzt sich ein Passant aufgrund zu bemängelnder Verkehrssicherungspflicht steht ihm ein Schmerzensgeld zu. Landgericht München.” “Bei öffentlichem Parkraum hat die Gemeinde eine Verkehrssicherungspflicht. Dabei hat sie auch für den Schutz von Fußgängern zu sorgen, die als Fahrer oder Fahrzeuginsassen den Parkraum benutzen müssen. Oberlandesgericht Jena” Ein Autofahrer war aus einer Seitenstraße nach links in die Vorfahrtstraße eingebogen. 40 Meter von der Kreuzung entfernt, überquerte gerade ein Fußgänger die neun Meter breite Vorfahrtstraße. Als der Fußgänger fast den Bürgersteig erreicht hatte, erfasste ihn der Autofahrer mit dem Wagen. Der Fußgänger erlitt am linken Fuß einen komplizierten Mehrfachbruch. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers zahlte ihm vorgerichtlich 5.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Versicherer dazu, weitere 11.800 Euro zu zahlen und legte dabei eine Haftquote von 80 Prozent zu Lasten des Autofahrers zugrunde. Ein geringes Mitverschulden von 20 Prozent müsse sich der Fußgänger anrechnen lassen. Tritt ein Fußgänger einfach so auf die Fahrbahn oder ist der Fußgänger durch ein anderes Fahrzeug verdeckt und kommt es zu einem Unfall mit dem Fußgänger trifft in der Regel den Autofahrer kein Verschulden. Achten Fußgänger beim Überqueren einer Straße nicht auf den fließenden Verkehr und werden deswegen angefahren, haben sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Fußgänger sind verpflichtet vor dem Überqueren einer Strasse den Verkehr zu beobachten. Verstößt ein Fußgänger grob gegen diese Pflicht, dann haftet der Autofahrer in der Regel nicht. OLG Bamberg Wer gedankenlos die Straße überquert, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten, hat kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Landgericht Coburg Kommt es aufgrund starker Regenfälle im gesamten Gebiet einer Gemeinde zu Straßenschäden, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Gemeinde zunächst auf die Ausbesserung der Hauptverkehrsstraßen beschränkt. Stürzt ein Fußgänger in einer Nebenstraße aufgrund des schlechten Straßenzustandes, haftet die Gemeinde nicht. Wenn ein Fußgänger auf einem unebenen Fußweg stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg unerwartete Gefahrenquellen aufweist, kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Landgericht Mühlhausen

Hindernisse auf dem Bürgersteig

Auch auf Fußwegen müssen Fußgänger mit Hindernisse rechnen. Eine Passantin war auf dem Bürgersteig über eine Beton-Halbkugel gestürzt. Durch den Sturz hatte sie sich erhebliche Hand- und Schulterverletzungen zugezogen. Sie begehrte 5.000 DM Schmerzensgeld, was die Richter jedoch ablehnten. Die Halbkugel sei schon aus großer Entfernung erkennbar. Das Unfallgeschehen sei daher nur durch ein außerordentlich hohes Maß an Unaufmerksamkeit der Klägerin zu erklären. OLG Köln
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